Die Auszahlungen der landwirtschaftlichen Förder- und Ausgleichsleistungen für 2023 sind angelaufen. Bis Ende Dezember wird das Land 90 Prozent der Anträge auf Direktzahlungen der Europäischen Union auszahlen können.
„Die Auszahlungen für die Förder- und Ausgleichsleistungen für die landwirtschaftlichen Unternehmen aus dem Gemeinsamen Antragsverfahren (GA) 2023 sind angelaufen. Mitte Dezember erfolgen die ersten Auszahlungen für die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AZL), die Steillagenförderung für Grünland (SLG) und den Erschwernisausgleich Pflanzenschutz (EAPS). Die Auszahlung der Gelder aus den Direktzahlungen der Europäischen Union (EU) für Baden-Württemberg auf die Konten der landwirtschaftlichen Unternehmen ist ab 29. Dezember 2023 vorgesehen. Vorher stellt die Bundesregierung die Mittel nicht bereit. Im Landesschnitt werden wir rund 90 Prozent der Anträge auf Direktzahlungen zu diesem ersten Auszahlungstermin zur Auszahlung bringen. Weitere Bewilligungs- und Auszahlungstermine folgen ab Mitte Januar 2024 im zweiwöchigen Rhythmus. Damit können wir im Dezember insgesamt rund 335 Millionen Euro für die bewilligten Maßnahmen des Gemeinsamen Antrags an die Landwirtinnen und Landwirte in Baden-Württemberg auszahlen“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, am 14. Dezember 2023 in Stuttgart.
Große Herausforderung bei termingerechter Auszahlung
Die termingerechte Bewilligung und Auszahlung der Maßnahmen des Gemeinsamen Antrags steht in diesem Jahr vor besonders großen Herausforderungen.
Hierzu gehöre der sehr kurze Vorlauf zwischen rechtlich verbindlichen Vorgaben der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), für die Maßnahmen des Gemeinsamen Antrags, und die erforderliche Umsetzung der Vorgaben in der IT sowie der technisch zwingend notwendigen Ablösung von Teilen des bisherigen IT-Systems durch neue Verfahren. „Insofern und auch im Vergleich zu früheren Jahren, in denen eine neue GAP-Förderperiode umgesetzt werden musste, ist das nun erzielte Ergebnis beachtlich“, betonte Minister Peter Hauk und dankte allen Beteiligten, die mit großem Einsatz und persönlichem Engagement in dieser besonderen Situation dazu beigetragen haben, dass der überwiegende Teil der Auszahlungen noch in diesem Jahr erfolgen kann.
Bei Direktzahlungs-Anträgen, die in diesem Jahr noch nicht bewilligungsfähig waren, werden die nächsten Bewilligungen bereits ab Mitte Januar 2024 im zunächst zweiwöchigen Rhythmus vorgenommen. Auch für die Maßnahmen AZL, SLG und EAPS wird es ab Januar 2024 weitere Bewilligungstermine geben.
Teile der Direktzahlungen ab Mitte Januar 2024
Bei den Direktzahlungen können die Junglandwirte-Einkommensstützung und die Öko-Regelung 1b und 1c (Blühstreifen und -flächen auf brachliegenden Acker- beziehungsweise Dauerkulturflächen) sowie 4 (Extensive Bewirtschaftung von Dauergrünland) noch nicht zur Auszahlung gebracht werden. Die ausstehenden Zahlungen folgen ebenfalls sukzessive ab Mitte Januar 2024. Auskünfte zum Einzelfall können bei Bedarf bei den zuständigen unteren Landwirtschaftsbehörden erfragt werden.
Die Direktzahlungen, die rechtlich bis zum 30. Juni 2024 des Folgejahres ausbezahlt werden können, werden damit auch dieses Jahr für die große Mehrheit der Antragssteller wieder im EU-rechtlich frühestmöglichen Monat Dezember realisiert.
Die weiteren Maßnahmen des Gemeinsamen Antrags werden zu den bereits kommunizierten Terminen Ende Januar/Februar (Landschaftspflegerichtlinie LPR) und wie üblich ab März (Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung SchALVO, Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl FAKT) und Juni (Umweltzulage Wald UZW) bewilligt und ausgezahlt.
Deutliche Prämienerhöhung bei allen Direktzahlungen
In die Berechnung der Direktzahlungen sind die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Anfang Dezember 2023 veröffentlichten angepassten Einheitsbeträge eingeflossen. Die nicht beantragte Mittel für die Öko-Regelungen im Jahr 2023 konnten für das Antragsjahr 2023 auf die Direktzahlungen insgesamt umgelegt werden. Daraus resultieren bei allen Direktzahlungen deutliche Prämienerhöhungen, zum Beispiel bei der Einkommensgrundstützung auf 170,93 Euro/Hektar (ha) (statt ursprünglich 156,56 Euro/ha), bei der Junglandwirte-Einkommensstützung auf 141,75 Euro/ha (statt 120,64 Euro/ha), bei der Öko-Regelungen 2 zur Fruchtfolge auf 58,50 Euro/ha (statt 30 Euro/ha), bei der Öko-Regelung 5 zu Kennarten auf Grünland auf 310 Euro/ha (statt 240 Euro/ha) und auch bei den gekoppelten Tierprämien um mehrere Euro je Tier. Von der ebenfalls erfolgten Erhöhung bei der Umverteilungseinkommensstützung profitiert Baden-Württemberg aufgrund der Betriebsstrukturen in besonderem Maße.
Insgesamt nehmen an den im Gemeinsamen Antragsverfahren 2023 angebotenen Förderprogrammen knapp 42.000 Landwirtinnen und Landwirte teil. Mit den Mitteln aus diesen Förderprogrammen werden die landwirtschaftlichen Betriebe im Land sowie deren gesellschaftlichen Leistungen für den Ländlichen Raum unterstützt.
Neben den EU-Direktzahlungen werde zum Beispiel mit der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete oder der Förderung für steiles Dauergrünland die Bewirtschaftung besonders schwieriger Standorte gefördert, was deren Erhalt für die Kulturlandschaft sichere. „Die nachhaltige Bewirtschaftung und der Erhalt unserer Kulturlandschaft sowie die Anerkennung der Leistungen unserer Bäuerinnen und Bauern dafür, ist der Landesregierung ein wichtiges Anliegen und gut investiertes Geld“, sagte Minister Hauk.
Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Gemeinsame Agrarpolitik (GAP)