Das Wirtschaftsministerium hat fünf Anträge zu verschiedenen EU-Reformvorschlägen in den Bundesrat eingebracht. Ziel ist eine krisenfeste europäische Wirtschafts- und Währungsunion, die solide Wirtschaftspolitik, Haushaltsdisziplin und notwendige Strukturreformen der Mitgliedstaaten einzufordert.
Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg hat – teilweise als Mitantragsteller – fünf Anträge zu verschiedenen Reformvorschlägen der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion in den Bundesrat eingebracht.
Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut: „Wir sind ein exportstarkes Land im Herzen Europas. Unser Wohlstand ist eng mit dem Erfolg der Europäischen Union verbunden. Wir setzen uns dafür ein, dass die Weichen für Europas Zukunft richtig gestellt werden.“ Weiter kommentierte sie die baden-württembergischen Bundesratsanträge: „Europa muss dauerhaft krisenfester werden. Dazu muss in allen EU-Mitgliedsstaaten solide gewirtschaftet werden. Brüssel darf den Mitgliedsstaaten die Verantwortung nicht abnehmen, die eigene Wirtschaft zukunftsfähig aufzustellen. Wir sind deshalb gegen bedingungslose Umverteilung und eine Vergemeinschaftung von Schulden – Haftung und Risiko müssen in einer Hand bleiben.“
Hüter über den Fiskalpakt
Die Wirtschaftsministerin positionierte sich auch zur Frage eines „Europäischen Wirtschafts- und Finanzministers“ und sagte: „Die Bezeichnung ist unglücklich, denn sie weckt ganz unterschiedliche Assoziationen und Begehrlichkeiten. Wir brauchen einen hauptberuflichen Hüter über den Fiskalpakt, der beharrlich eine solide Wirtschaftspolitik der Mitgliedsstaaten einfordert. Was wir definitiv nicht brauchen, ist eine zentrale Geldverteilungsinstanz.“ Statt immer neue Kompetenzen nach Brüssel zu verlagern sei es wichtiger, bestehende Verpflichtungen wieder konsequenter einzufordern, so die Wirtschaftsministerin weiter. Zudem müsse man an erfolgreiche Konzepte anknüpfen. Das Prinzip, wonach Unterstützung im Gegenzug zu notwendigen Reformen erfolge, habe sich bewährt und solle gestärkt werden. Dabei sei es auch wichtig, die konkrete Umsetzung von Strukturreformen zu begleiten und zu evaluieren. Der entsprechende Antrag des Landes wurde im Wirtschaftsausschuss mit großer Mehrheit verabschiedet.
Hoffmeister-Kraut betonte, dass es sehr wichtig sei, dass die Diskussion konstruktiv bleibe. Dies gelte gerade auch für das finanziell wichtige Thema „Europäischer Währungsfonds“, der sich aus dem bestehenden Europäischen Stabilitätsmechanismus weiterentwickeln soll. „Das darf nicht dazu führen, dass Hilfspakete in Zukunft lockerer geschnürt werden. Da schauen wir ganz genau hin. Ich freue mich, dass der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates unsere Position übernommen hat.“
Zu den Bundesratsanträgen im Einzelnen
Die Bundesratsanträge beziehen sich auf das Reformpaket zur Zukunft der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion, das Anfang Dezember von der EU-Kommission vorgeschlagen wurde, insbesondere:
- Die Überführung des Fiskalpaktes in den Rechtsrahmen der Europäischen Union. Hier besteht das Wirtschaftsministerium darauf, die Vorschriften des Vertrags bei der Überführung nicht aufzuweichen, um die Haushaltsdisziplin zu wahren.
- Die Ausweitung des EU-Programmes zur Unterstützung von Strukturreformen. Der Antrag des Landes zielt drauf ab, Mitnahmeeffekte zu vermeiden und der Evaluation des Programms mehr Beachtung zu schenken.
- Die Überführung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) in einen Europäischen Währungsfonds (EWF). Das Wirtschaftsministerium kritisiert hierbei, dass die gestärkte Rolle der Kommission zu politisch bedingter Verwässerung von Reformauflagen führen könnte. Als Gegenmaßnahme schlägt das Land vor, einen EWF mit einer eigenen, unabhängigen Stimme im Hinblick auf Reformauflagen auszustatten. Den Vorschlag, einen EWF als Letztsicherung für den einheitlichen Abwicklungsmechanismus (für insolvente Banken) heranzuziehen, lehnt das Land ab, da so die Kontrolle der einzahlenden Länder über das ESM-Kapital umgangen wird.
- Die Schaffung neuer Haushaltsinstrumente für die Eurozone. Hier kritisiert das Wirtschaftsministerium insbesondere die vorgeschlagene Stabilisierungsfunktion, da sie Fehlanreize setzt und zu dauerhaften Transfers führen könnte. Lediglich ein „Schlechtwetterfonds“ wäre in der Praxis funktionsfähig, wenn Auszahlungen an strenge Bedingungen geknüpft sind und einstimmig beschlossen werden müssen.
- Die Schaffung eines Europäischen Wirtschafts- und Finanzministers. Das Wirtschaftsministerium spricht sich dafür aus, einen solchen Posten als „Hüter über den Fiskalpakt“ zu gestalten, der auf solide Wirtschaftspolitik in den Mitgliedsstaaten hinwirkt. Zusätzliche Umverteilungsmechanismen werden jedoch strikt abgelehnt.