Als wichtiges Signal an die Arbeitnehmer und die Unternehmen hat Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut die Beschlüsse der Bundeskoalition zum Kurzarbeitergeld und zur Mehrwertsteuer für die Gastronomie bezeichnet.
Die Bundeskoalition hat in der vergangenen Nacht unter anderem die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes bei einem längeren Bezug und die Absenkung der Mehrwertsteuer auf sieben Prozent für die Gastronomiebranche beschlossen. Wirtschafts- und Wohnungsbauministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut erklärte zu den Beschlüssen: „Die Beschlüsse des Koalitionsausschusses sind ein wichtiges Signal an die Arbeitnehmer und die Unternehmen. In einem nächsten Schritt muss der Bund jetzt aber eine Fortsetzung der Soforthilfe beschließen, insbesondere für Branchen, in denen weiter Einschränkungen bestehen.“
Wichtiges Signal an Arbeitnehmer und Unternehmen
„Es ist wichtig und richtig, dass die Koalition nun eine Lösung für die Beschäftigten in Kurzarbeit gefunden hat. Wir sind froh, dass Bundesminister Heil unsere Forderungen umsetzt. Die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes bei einem längeren Bezug wird helfen, ein Abrutschen in die sozialen Sicherungssysteme zu vermeiden. Dies ist ein ganz zentrales Ziel. Außerdem bleiben Hinzuverdienste nun für alle Nebentätigkeiten bis zu 100 Prozent des Nettoeinkommens anrechnungsfrei“, so die Ministerin weiter. Das erspare Bürokratie und schwierige Abgrenzungsfragen. Auch in der Verlängerung des Arbeitslosengeldes sieht die Ministerin eine richtige Maßnahme. „Sobald sich die Verhältnisse wieder normalisieren, wird auch der Arbeitsmarkt wieder anziehen und eine hohe Nachfrage nach Fachkräften entstehen. Bis dahin müssen Brücken gebaut werden.“
Die befristete Senkung des Mehrwertsteuersatzes für Speisen in der Gastronomie auf sieben Prozent sei ein Schritt in die richtige Richtung. Sie trage der besonderen Betroffenheit des Gastronomiegewerbes Rechnung und sei ein wichtiger Baustein zur Unterstützung der Branche. „Insgesamt muss sich diese Maßnahme aber mit konkreten Öffnungsperspektiven verbinden. Denn selbstverständlich kann sie ihre Wirkung nur entfalten, wenn die Betriebe auch wieder Umsatz machen“, so Hoffmeister-Kraut.
Die Entscheidung, dass kleine und mittelständische Unternehmen erwartete Verluste mit bereits für 2019 geleisteten Steuer-Vorauszahlungen verrechnen dürfen bezeichnete die Ministerin als vollumfänglich richtig: „Die Maßnahme bringt den Betrieben unmittelbar dringend notwendige Liquidität und ist deshalb eine sinnvolle Ergänzung des Gesamtpakets.“