Die Wiedervermietungsprämie wurde 2022 gut nachgefragt. So wurden 184 zuvor leerstehende Wohnungen wiedervermietet. Auch mit kleinen Beträgen lässt sich etwas bewirken – jede Wohnung zählt!
Dank der Wiedervermietungsprämie des Landes sind im vergangenen Jahr 184 zuvor lange leerstehende Wohnungen in 51 Städten und Gemeinden wiedervermietet worden. Dabei wurden insgesamt rund 222.000 Euro an Prämien an die Kommunen ausbezahlt. Die meisten Wiedervermietungen gab es in Schwäbisch Gmünd (28 Wohnungen), Sindelfingen (15), Tuttlingen (zwölf) und Weinstadt (elf). Seit dem Start der Prämie im Juli 2020 konnten damit insgesamt 256 Wohnungen (01. Juli 2020 bis 31. Dezember 2021: 72 Wohnungen) für den Wohnungsmarkt zurückgewonnen werden.
Die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi, sagte: „Ich freue mich über jede leerstehende Wohnung, in die neues Leben einzieht. Die Zahlen zeigen: Die Wiedervermietungsprämie ist ein voller Erfolg. Im Schnitt wurde dank unserer Prämie alle zwei Tage eine leerstehende Wohnung wiedervermietet. Dies sind gute und wichtige Schritte auf unserem Weg, die schlummernden Reserven im Bestand zu aktivieren. Denn jede Wohnung zählt.“
Wiedervermietungsprämie seit Juli 2020
Im Juli 2020 hat die Landesregierung die sogenannte Wiedervermietungsprämie eingeführt. Diese Maßnahme belohnt Kommunen, die mithelfen, länger leerstehende Wohnungen wieder zu vermieten. Das Land bezahlt dabei pro reaktivierter Wohnung zwei Netto-Monatskaltmieten (maximal 2.000 Euro), wenn eine Wohnung wiedervermietet wird, die zuvor mindestens sechs Monate leer stand.
„Bei der Wiedervermietungsprämie handelt es sich ganz bewusst um keine große Summe, um Missbrauch zu vermeiden. Die Prämie soll vor allem Bewusstsein für das Problem schaffen und ist nicht selten der letzte Anstoß, um eine leerstehende Wohnung wieder zu vermieten. Die Zahlen belegen, dass sich auch mit kleinen Beiträgen etwas bewirken lässt“, sagte die Ministerin.
Jahresbilanz 2022 Wiedervermietungsprämie
Sortiert nach Landkreisen:
- Rammingen: Ein Antrag, 1.114,00 Euro
- Langenau: Ein Antrag, 860,00 Euro
- Weidenstetten: Fünf Anträge, 6.500,00 Euro
- Schelklingen: Ein Antrag, 1.500,00 Euro
Baden-Baden: Zwei Anträge, 2.800,00 Euro
- Altdorf: Zwei Anträge, 2.010,00 Euro
- Holzgerlingen: Zwei Anträge, 2.550,00 Euro
- Jettingen: Drei Anträge, 3.657,50 Euro
- Sindelfingen: 15 Anträge, 25.360,00 Euro
- Steinenbronn: Ein Antrag, 1.600,00 Euro
- Waldenbuch: Ein Antrag, 700,00 Euro
- Markdorf: Ein Antrag, 1.860,00 Euro
- Bad Krozingen: Ein Antrag, 1.270,00 Euro
- Merzhausen: Ein Antrag, 1.500,00 Euro
- Endingen am Kaiserstuhl: Zwei Anträge, 3.224,00 Euro
- Kenzingen: Ein Antrag, 600,00 Euro
- Altbach: Sechs Anträge, 6.330,00 Euro
- Filderstadt: Ein Antrag, 2.000,00 Euro
- Plochingen: Ein Antrag, 2.000,00 Euro
- Göppingen: Ein Antrag, 655,64 Euro
- Salach: Zwei Anträge, 2.860,00 Euro
- Löwenstein: Ein Antrag, 1.900,00 Euro
- Neuenstadt am Kocher: Vier Anträge, 5.020,00 Euro
Krautheim: Ein Antrag, 600,00 Euro
- Graben-Neudorf: Ein Antrag, 2.000,00 Euro
- Stutensee: Sechs Anträge, 8.600,00 Euro
- Schopfheim: Zwei Anträge, 2.190,00 Euro
- Besigheim: Drei Anträge, 3.940,00 Euro
- Asperg: Ein Antrag, 1.494,00 Euro
- Achern: Neun Anträge, 8.190,00 Euro
- Lahr/Schwarzwald: Drei Anträge, 3.920,00 Euro
- Oberkirch: Zwei Anträge, 1.340,00 Euro
- Neuried: Zwei Anträge, 1.552,00 Euro
- Schwäbisch Gmünd: 28 Anträge, 28.814,00 Euro
- Remshalden: Fünf Anträge, 7.280,00 Euro
- Urbach: Drei Anträge, 4.900,00 Euro
- Weinstadt: Elf Anträge, 12.530,00 Euro
- Reutlingen: Ein Antrag, 700,00 Euro
- Schönau: Vier Anträge, 4.200,00 Euro
- Dielheim: Vier Anträge, 5.460,00 Euro
- Deißlingen: Ein Antrag, 1.400,00 Euro
- Schramberg: Ein Antrag, 960,00 Euro
- Obersontheim: Zwei Anträge, 2.660,00 Euro
- Schrozberg: Zwei Anträge, 1.220,00 Euro
- Villingen-Schwenningen: Ein Antrag, 2.000,00 Euro
- Gomaringen: Ein Antrag, 840,00 Euro
- Tuttlingen: Zwölf Anträge, 15.504,00 Euro
- Ulm: Sieben Anträge, 7.998,00 Euro
- Grafenhausen: Fünf Anträge, 3.709,60 Euro
- Ühlingen-Birkendorf: Neun Anträge, 8.500,00 Euro
- Albstadt: Ein Antrag, 1.700,00 Euro
- 51 Kommunen, 184 Anträge, 222.072,74 Euro