Bis zum 31. Mai 2023 wird es unter bestimmten Bedingungen möglich sein, bestehende Holzöfen wieder in Betrieb zu nehmen. Damit kann zusätzlich Gas eingespart werden.
Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft ermöglicht wegen der gegenwärtig angespannten Gasversorgungslage, bestehende Holzöfen unter bestimmten Bedingungen wieder in Betrieb zu nehmen, um noch stärker Gas einsparen zu können. Ein entsprechendes Vollzugsschreiben hat das Ministerium am 15. Dezember 2022 an die nachgeordneten Immissionsschutzbehörden wie zum Beispiel Landratsämter sowie Stadt- und Landkreise geschickt.
Die unteren Behörden können ab sofort Ausnahmen zulassen, die längstens bis zum 31. Mai 2023 gültig sind. Das Vollzugsschreiben gestattet diesen befristeten Weiterbetrieb von Holzöfen, wenn es sich dabei um Anlagen handelt, die
- nach den §§ 25 und 26 der ersten Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) nicht mehr betrieben werden dürfen beziehungsweise außer Betrieb zu nehmen waren,
- betriebsbereit, jedoch dauernd unbenutzt sind und regelmäßig durch Schornsteinfegerinnen oder Schornsteinfeger überprüft wurden und werden
- und eine vorhandene Gasheizung ganz oder teilweise ersetzen.