Fachleute diskutierten im Haus der Wirtschaft in Stuttgart über das Flächensparziel der Landesregierung. Der sparsame Umgang mit Flächen hat im Land hohe Priorität. Dafür will das Land die Innenentwicklung in den Kommunen weiter stärken.
Wie erreichen wir die Netto-Null beim Flächenverbrauch? Mit dieser Frage haben sich am Freitag, 18. November 2022, Fachleute auf einer Veranstaltung in Stuttgart auseinandergesetzt. Auf Einladung des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen diskutierten im Haus der Wirtschaft Baden-Württemberg Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen, der Wirtschaft, des Naturschutzes und der Wissenschaft über Wege und Möglichkeiten, das Flächensparziel der Landesregierung zu erreichen. Dieses Ziel ist im Koalitionsvertrag verankert und sieht vor, den Flächenverbrauch bis zum Jahr 2035 auf null zu senken.
„Der Austausch brachte wichtige Ideen und Impulse für die Ausgestaltung des neuen Landesentwicklungsplans sowie für unseren Aktionsplan Flächensparen“, erklärte die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi. Die Ministerin betonte, dass der sparsame Umgang mit Flächen für das Land hohe Priorität habe. „Mit verschiedenen Förderprogrammen und Vorgaben unterstützen wir die Kommunen dabei, der Innenentwicklung Vorrang zu geben vor dem Bauen auf der grünen Wiese“, so Razavi. „Diese Strategie wollen wir in den kommenden Jahren konsequent erweitern und verstärken.“
Flächensparziel ist auch ein Beitrag zum Klimaschutz
Andrea Lindlohr, Staatssekretärin im Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen, ergänzte: „Das Flächensparziel der Landesregierung steht für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung und ist damit auch ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz. Die Veranstaltung hat sichtbar gemacht: Um dieses Ziel zu erreichen, brauchen wir eine breite Palette von sich gegenseitig ergänzenden Maßnahmen, die alle Bereiche umfasst.“
Bei der Veranstaltung ging es am Freitag unter anderem darum, welchen Beitrag die Landes- und Regionalplanung zum Flächensparen leisten können, welche Instrumente es zur Reduzierung des Flächenverbrauchs gibt und wie sich das Ziel aus Sicht der Kommunen, der Wirtschaft und des Naturschutzes darstellt.
Landesentwicklungsplan
Der Landesentwicklungsplan ist das rahmensetzende Gesamtkonzept für die räumliche Ordnung und Entwicklung des Landes. An ihm müssen sich alle räumlichen Planungen, insbesondere die Regionalplanung, die kommunale Bauleitplanung und die fachlichen Einzelplanungen orientieren. Die Aussagen des Landesentwicklungsplans werden für die zwölf Regionen des Landes durch die Regionalplanung konkretisiert. Die Zuständigkeit für den Landesentwicklungsplan liegt beim Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen. Plangeber für die Regionalplanung sind die 12 Regionalverbände im Land.
Der aktuelle Landesentwicklungsplan datiert aus dem Jahr 2002. Im Koalitionsvertrag hat die Landesregierung vereinbart, diesen neu aufzulegen. Mit der Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans können Vorgaben für die Umsetzung des Flächensparziels in der Bauleitplanung, die in der Verantwortung der Kommunen steht, verankert werden. Dabei muss das Ziel, bis zum Jahr 2035 den Flächenverbrauch auf Netto-Null zu reduzieren und damit den Übergang in eine Flächenkreislaufwirtschaft zu vollziehen, in eine Gesamtstrategie des Landes eingebettet werden. So soll im Landesentwicklungsplan in einem ganzheitlichen, strategischen Ansatz festlegt werden, wie die vielfältigen Ansprüche an Fläche – Wohnen, Arbeiten, Energie, Land- und Forstwirtschaft, Natur- und Umweltschutz – zukünftig gestaltet werden sollen.
Aktionsplan Flächensparen
Der Aktionsplan Flächensparen soll die Städte und Gemeinden insbesondere im Bereich der Innenentwicklung rechtlich, organisatorisch, datenbasiert und finanziell dabei unterstützen, den Flächenverbrauch zu reduzieren. Zunächst sollen die bestehenden Instrumente im Bereich des Flächensparens analysiert und dann unter Beteiligung der berührten Akteure weiterentwickelt werden.