Der Bundesrat hat zwei Verordnungsentwürfen zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union zugestimmt. Landwirtschaftsminister Peter Hauk zeigt sich erfreut darüber und hebt hervor, dass die Öko-Regelungen des Bundes bei Bedarf nachgesteuert werden müssen und eine aktive Waldwirtschaft möglich bleiben muss.
„Mit den Öko-Regelungen des Bundes und den Maßnahmen zu Agrarumwelt, Klima und Tierwohl der Länder muss es allen Betrieben möglich sein, zu einer klima- und umweltfreundlichen Landwirtschaft beizutragen sowie Betriebseinkommen zu erwirtschaften. Bei Bedarf müssen wir hier nachjustieren. Auch die vom Klimawandel bedrohten Wälder benötigen auf allen Ebenen Rahmenbedingungen, die zum Walderhalt beitragen, in dem aktive Waldwirtschaft möglich bleibt. Sie trägt maßgeblich zum Aufbau klimaresilienter Mischwälder bei. Und das anfallende Holz benötigen wir selbstverständlich zur Reduktion fossilen Kohlenstoffs und für die Erreichung der Klimaschutzziele“, sagte Minister Peter Hauk im Bundesrat in Berlin, anlässlich der Abstimmung der Länder zu den vom Bund vorgelegten Verordnungsentwürfen zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union (EU) in Deutschland ab dem Jahr 2023.
Die beiden Verordnungen enthalten Detailregelungen zur Ausgestaltung der Direktzahlungen und der sogenannten Konditionalität und ergänzen somit die GAP-Gesetze, die bereits im Sommer dieses Jahres vom Bund veröffentlicht wurden.
Stärkung kleiner Betriebe wird ausgebaut
Die Direktzahlungen der ersten Säule werden zukünftig um das Instrument der freiwilligen Öko-Regelungen ergänzt und es werden auch wieder gekoppelte Direktzahlungen in Deutschland eingeführt. Die Stärkung kleiner Betriebe sowie die Förderung junger Landwirtinnen und Landwirte wird ausgebaut. Auch die Umschichtung von Direktzahlungen in die zweite Säule wird angehoben, um die Länderprogramme zur Entwicklung des Ländlichen Raumes zu stärken. Die nun verabschiedete GAP-Direktzahlungen-Verordnung legt die Voraussetzungen zum Erhalt der verschiedenen Direktzahlungen fest.
„Die bisherigen Diskussionen in der Reform waren lang und schwierig. Dies ist kein Wunder bei dem breiten Feld der politischen Ziele der GAP und den vielfältigen Forderungen der Gesellschaft. Dies erforderte immer wieder ein hartes Ringen um einen politischen Kompromiss“, betonte Minister Hauk.
Neue Anforderungen für landwirtschaftliche Betriebe
Mit der GAP-Konditionalitäten-Verordnung wurden die Grundvoraussetzungen zur Teilnahme der landwirtschaftlichen Betriebe an dem GAP-Fördersystem für Deutschland ausformuliert und auch an regionale Bedingungen angepasst. Die Konditionalität beschreibt unter anderem, wie die landwirtschaftlichen Flächen im guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand zu halten sind. So werden die landwirtschaftlichen Betriebe zukünftig auch neue Anforderungen erfüllen müssen. Dies sind zum Beispiel der Schutz von kohlenstoffreichen Böden, eine verpflichtende Stilllegung von vier Prozent der Ackerfläche, ein verpflichtender Fruchtwechsel oder die Anlage von Zwischenfrüchten und die Mindestbodenbedeckung der Ackerflächen im Winter.
Minister Peter Hauk mahnte an, dass die Arbeit an der Umsetzung der GAP-Reform und die fachlichen sowie politischen Diskussionen nun nahtlos weitergehen müssen, denn der GAP-Strategieplan Deutschlands werde zu Beginn des Jahres 2022 an die EU-Kommission zur Genehmigung übermittelt. „Wir Länder haben jahrzehntelange Erfahrungen mit der Genehmigung von Förderprogrammen durch die EU und der Notwendigkeit gegebenenfalls im Detail nachsteuern zu müssen.
Lernphase 2023 und 2024 nutzen
Von Seiten der Kommission wird es erfahrungsgemäß viele Anmerkungen, Fragen und Änderungswünsche im Genehmigungsverfahrens geben“, mahnte der Landwirtschaftsminister. Er plädierte dafür, die beschlossene Reform jetzt solide umzusetzen und die von der EU eingeführte Lernphase der Jahre 2023 und 2024 zu nutzen und dabei auch das Kriterium des Bürokratieabbaus nicht außer Acht zu lassen.
„Das Antragsjahr 2023 wird zeigen, wie die landwirtschaftlichen Betriebe die neue GAP annehmen werden. Bei vielen Maßnahmen bin ich zuversichtlich, dass sie gut akzeptiert werden und zur Erreichung der gewünschten Ziele beitragen. Insbesondere aber bei dem komplexen Zusammenspiel der bundesweiten Öko-Regelungen und den länderspezifischen Agrarumwelt-, Klima- und Tierwohlmaßnahmen müssen wir genau hinsehen, ob es hier zu Benachteiligungen bestimmter Betriebe kommen wird. Bei Bedarf müssen wir hier nachjustieren“, machte Minister Peter Hauk deutlich.
Wir brauchen eine ambitionierte Waldpolitik
Forstminister Hauk sprach sich vor dem Bundesratsplenum insgesamt für eine ambitioniertere Waldpolitik auf allen Ebenen aus. „Wir begrüßen es, dass die EU-Kommission in ihrer Neuen Waldstrategie unseren integrativen und multifunktionalen Ansatz zur aktiven Sicherung aller Waldökosystemleistungen anerkennt. Wichtig ist es mir, dass die lange Tradition und stetige Weiterentwicklung der nachhaltigen, integrativen Waldbewirtschaftung in Baden-Württemberg und ganz Deutschland auf europäischer Ebene Berücksichtigung finden“, betonte Hauk.
Die EU habe in ihrer Neuen Waldstrategie zahlreiche Instrumente angekündigt, die zukünftig auch verbindlich in die Mitgliedsstaaten und ihre Wälder hineinwirken könnten. „Gleichzeitig müssen wir bedenken, dass die konkrete Umsetzung durch die Forstleute, Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer vor Ort erfolgen muss. Die Praktiker auf der Fläche brauchen noch gewisse Spielräume, um in der täglichen Arbeit akut erforderliche Entscheidungen auf fachlicher Basis und mit Augenmaß treffen zu können.“
Gemeint sei damit ausdrücklich kein Persil-Schein, sondern ein angemessenes Maß der politischen Steuerung, dass es gemeinsam zu finden gelte. „Wir müssen auch weiterhin die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer bei der nachhaltigen Waldbewirtschaftung unterstützen, denn nur so können wir den Wald zukunftsfähig aufstellen“, erklärte der Forstminister.
Die Europäische Kommission hat im Juli 2021 die „Neue EU-Waldstrategie für 2030“ bekanntgegeben. Bei der EU-Waldstrategie handelt es sich um ein Arbeitsprogramm der Kommission, in dem auch rechtlich bindende waldpolitische Instrumente angekündigt werden.
Die EU-Waldstrategie ist Teil des European Green Deals. Sie soll widerstandsfähige Wälder fördern, die nachhaltige Bewirtschaftung von Wäldern stärken sowie die Wiederherstellung von geschädigten Waldbeständen voranbringen. Ziel ist es weiterhin, zu den Klima- und Biodiversitätszielen der EU, zur kreislauforientierten Bioökonomie, zur ländlichen Entwicklung sowie zur Erfüllung internationaler Verpflichtungen messbar beizutragen.
Die gestarteten Prozesse und Aktivitäten sollten ineinandergreifen und sich ergänzen. Baden-Württemberg macht sich auch im direktem Kontakt mit EU-Umweltkommissar Sinkevičius für eine enge Zusammenarbeit zwischen EU, Bund und Ländern stark und bietet die Expertise der forstlichen Expertinnen und Experten aus Baden-Württemberg an. Beispiele in der EU-Waldstrategie ist der angekündigte Ausbau des Waldmonitorings oder der Waldnaturschutz, die auf den etablierten regionalen und nationalen Instrumenten aufbauen sollten. Die heute in Mitteleuropa stehenden Wälder sind durch menschliches Wirken geprägt. Zu den nachhaltig bewirtschafteten Wäldern gehören Waldbiotope, Habitatstrukturen sowie Alt- und Totholz selbstverständlich dazu.
Die zunehmenden Forderungen nach pauschalen Flächenstilllegungen können demgegenüber auch zu negativen Konsequenzen für Arten- und Klimaschutz führen.
Die Waldstrategie Baden-Württemberg ist das langfristige waldpolitische Programm zur Sicherung der Waldzukunft in Baden-Württemberg. Sie deckt mit ihren Themenfeldern den Wald und insbesondere die Herausforderungen im Klimawandel und die Ansprüche der Gesellschaft in ganzer Breite ab.
Zum Start des Waldstrategie-Prozesses 2020 wurden alle Akteurinnen und Akteure rund um den Wald eingeladen, sich intensiv an der Erarbeitung der Ziele der Waldstrategie zu beteiligen. Dies geschah in Form von Umfragen, Gesprächen mit Ressorts und Verbänden auf Landesebene und Regionalen Waldgesprächen an verschiedenen Orten im Land.
Der Katalog aus 23 Zielen wurde vom Kabinett Anfang 2021 bestätigt und auch im aktuellen Koalitionsvertrag mehrfach aufgegriffen. Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg hat den Auftrag, den Waldstrategie-Prozess fortzusetzen, die Waldstrategie gemeinsam mit den Akteurinnen und Akteuren rund um den Wald weiterzuentwickeln und operative Maßnahmen zu ihren Zielen zu formulieren.