„Baden-Württemberg ist stolz, Sitz des größten Produzenten von Wildblumensaatgut Mitteleuropas zu sein, der konsequent auf heimisches Saatgut setzt und so für eine authentische Artenvielfalt sorgt“, sagte Staatssekretärin Friedlinde Gurr-Hirsch während ihrer Sommertour beim Besuch der Rieger-Hofmann GmbH in Raboldshausen (Landkreis Schwäbisch Hall). Der Betrieb vermehrt in Raboldshausen Saatgut auf rund 60 Hektar.
Nach einer Rundfahrt zeigte sich die Staatssekretärin beeindruckt. „Die Vielfalt auf den Feldern und die Farbenpracht sind unvergleichbar. Es ist toll zu sehen, wie engagiert hier in Raboldshausen für regionales Saatgut und artenreiche Mischungen gearbeitet wird“, sagte Gurr-Hirsch.
Der Saatgutanbieter in Raboldshausen vermehre insgesamt rund 400 Wildarten, um Saatgut aus gebietsheimischen Wildblumen, Wildgräsern und Wildgehölzen anbieten zu können. So werde konsequent heimisches Saatgut gefördert, betonte Gurr-Hirsch. Der Betrieb entwickle sich stetig weiter. Vor rund einem Jahr war bei Rieger-Hofmann eine neue Lager- und Versandhalle zur Weiterverarbeitung des Saatguts fertiggestellt worden, die über das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum gefördert wurde. „Heimisches Saatgut wird verstärkt nachgefragt. Daher war diese Investition für eine Versorgung mit Saatgut aus Baden-Württemberg sehr wichtig – auch für die Wettbewerbsfähigkeit des Betriebes“, sagte die Staatssekretärin.
Biodiversität fördern und heimische Artenvielfalt sichern
Im Jahr 2011 sei die sogenannte Erhaltungsmischungsverordnung in Kraft getreten. „Ziel der Erhaltungsmischungsverordnung ist der Schutz pflanzengenetischer Ressourcen. Dazu sind besondere Regelungen für das Inverkehrbringen von Saatgutmischungen notwendig. So müssen unter anderem Saatguterzeugung und -vertrieb in einer Herkunftsregion stattfinden“, erläuterte Gurr-Hirsch. „Das stärkt den Erhalt der biologischen Vielfalt“, sagte die Staatssekretärin weiter.
Für die Umsetzung und Einhaltung der Erhaltungsmischungsverordnung in Baden-Württemberg ist das Landwirtschaftliche Technologiezentrum Augustenberg (LTZ) zuständig. „Am LTZ werden die Saatgutmischungen auf ihre Bestandteile untersucht. Dort ist auch die zentrale Saatgutanerkennungsstelle des Landes untergebracht. Alle Vermehrungsvorhaben von Getreide, Mais, Kartoffeln, Gräser, Leguminosen sowie von Öl- und Faserpflanzen werden dort angemeldet. Nach Durchführung der Feldbesichtigung der Vermehrungsflächen wird das geerntete Saatgut beprobt und beim LTZ untersucht“, erklärte Gurr-Hirsch.
Die Staatssekretärin betonte, dass leistungsfähiges Saatgut eine wichtige Voraussetzung für ein hohes Ertragsniveau und eine gute Produktivität für die Landwirtinnen und Landwirte sei. Saatgut darf daher nur in den Verkehr gebracht werden, wenn es zuvor von einer amtlichen Anerkennungsstelle geprüft und anerkannt worden sei.
Wildblumen bieten Nahrung für Bestäuber
Wildarten dienen zahlreichen Insekten als wichtige Nahrungsquelle. „Viele unserer Nutzpflanzen sind auf Bestäuber angewiesen. Und für Bienen, Wildbienen und andere Insekten ist ein ausreichendes Blüh- und somit Nahrungsangebot vom Frühjahr bis in den Herbst hinein wichtig. Blühmischungen leisten dazu einen wichtigen Beitrag“, sagte die Staatssekretärin.
Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg (LTZ)
Das Landwirtschaftliche Technologiezentrum Augustenberg (LTZ) in Karlsruhe ist eine landwirtschaftliche Landesanstalt im Geschäftsbereich des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg. Das LTZ ist unter anderem zentrale Saatgutanerkennungsstelle Baden-Württembergs und führt in dieser Funktion die Beschaffenheitsprüfung von Saatgutpartien durch. Des Weiteren wird bei der Saatgutverkehrskontrolle im Handel befindliches Saatgut auf die Einhaltung der gesetzlichen Normen geprüft. Das LTZ ist zudem zuständig für den Vollzug der Erhaltungsmischungsverordnung. Innerhalb Deutschlands gehört das LTZ-Saatgutuntersuchungslabor zu den großen Kompetenzzentren für die Saatgutuntersuchung und ist international vernetzt.
Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg (LTZ)
Erhaltungsmischungsverordnung
Die Verordnung über das Inverkehrbringen von Saatgut von Erhaltungsmischungen (ErMiV) trat im Jahr 2011 in Kraft und setzte damit die Richtlinie 2010/60/EU in nationales Recht um. Seitdem dürfen Mischungen aus „nicht geregelten“ Arten (= nicht im Artenverzeichnis zum Saatgutverkehrsgesetz enthaltene Arten) sowie „Futterpflanzenarten“ (= nicht unter Nr. 1.2 des Artenverzeichnisses aufgeführte Arten) in den Verkehr gebracht werden. Ziel dieser Verordnung ist der Schutz und die Erhaltung pflanzengenetischer Ressourcen.
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Landwirtschaft