Landwirtschaft

Wildblumenmischungen fördern Biodiversität

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Mohn- und Kornblumen blühen in einem Getreidefeld (Bild: dpa).

„Baden-Württemberg ist stolz, Sitz des größten Produzenten von Wildblumensaatgut Mitteleuropas zu sein, der konsequent auf heimisches Saatgut setzt und so für eine authentische Artenvielfalt sorgt“, sagte Staatssekretärin Friedlinde Gurr-Hirsch während ihrer Sommertour beim Besuch der Rieger-Hofmann GmbH in Raboldshausen (Landkreis Schwäbisch Hall). Der Betrieb vermehrt in Raboldshausen Saatgut auf rund 60 Hektar.

Nach einer Rundfahrt zeigte sich die Staatssekretärin beeindruckt. „Die Vielfalt auf den Feldern und die Farbenpracht sind unvergleichbar. Es ist toll zu sehen, wie engagiert hier in Raboldshausen für regionales Saatgut und artenreiche Mischungen gearbeitet wird“, sagte Gurr-Hirsch.

Der Saatgutanbieter in Raboldshausen vermehre insgesamt rund 400 Wildarten, um Saatgut aus gebietsheimischen Wildblumen, Wildgräsern und Wildgehölzen anbieten zu können. So werde konsequent heimisches Saatgut gefördert, betonte Gurr-Hirsch. Der Betrieb entwickle sich stetig weiter. Vor rund einem Jahr war bei Rieger-Hofmann eine neue Lager- und Versandhalle zur Weiterverarbeitung des Saatguts fertiggestellt worden, die über das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum gefördert wurde. „Heimisches Saatgut wird verstärkt nachgefragt. Daher war diese Investition für eine Versorgung mit Saatgut aus Baden-Württemberg sehr wichtig – auch für die Wettbewerbsfähigkeit des Betriebes“, sagte die Staatssekretärin.  

Biodiversität fördern und heimische Artenvielfalt sichern

Im Jahr 2011 sei die sogenannte Erhaltungsmischungsverordnung in Kraft getreten. „Ziel der Erhaltungsmischungsverordnung ist der Schutz pflanzengenetischer Ressourcen. Dazu sind besondere Regelungen für das Inverkehrbringen von Saatgutmischungen notwendig. So müssen unter anderem Saatguterzeugung und -vertrieb in einer Herkunftsregion stattfinden“, erläuterte Gurr-Hirsch. „Das stärkt den Erhalt der biologischen Vielfalt“, sagte die Staatssekretärin weiter.

Für die Umsetzung und Einhaltung der Erhaltungsmischungsverordnung in Baden-Württemberg ist das Landwirtschaftliche Technologiezentrum Augustenberg (LTZ) zuständig. „Am LTZ werden die Saatgutmischungen auf ihre Bestandteile untersucht. Dort ist auch die zentrale Saatgutanerkennungsstelle des Landes untergebracht. Alle Vermehrungsvorhaben von Getreide, Mais, Kartoffeln, Gräser, Leguminosen sowie von Öl- und Faserpflanzen werden dort angemeldet. Nach Durchführung der Feldbesichtigung der Vermehrungsflächen wird das geerntete Saatgut beprobt und beim LTZ untersucht“, erklärte Gurr-Hirsch.

Die Staatssekretärin betonte, dass leistungsfähiges Saatgut eine wichtige Voraussetzung für ein hohes Ertragsniveau und eine gute Produktivität für die Landwirtinnen und Landwirte sei. Saatgut darf daher nur in den Verkehr gebracht werden, wenn es zuvor von einer amtlichen Anerkennungsstelle geprüft und anerkannt worden sei.

Wildblumen bieten Nahrung für Bestäuber

Wildarten dienen zahlreichen Insekten als wichtige Nahrungsquelle. „Viele unserer Nutzpflanzen sind auf Bestäuber angewiesen. Und für Bienen, Wildbienen und andere Insekten ist ein ausreichendes Blüh- und somit Nahrungsangebot vom Frühjahr bis in den Herbst hinein wichtig. Blühmischungen leisten dazu einen wichtigen Beitrag“, sagte die Staatssekretärin. 

Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg (LTZ)

Das Landwirtschaftliche Technologiezentrum Augustenberg (LTZ) in Karlsruhe ist eine landwirtschaftliche Landesanstalt im Geschäftsbereich des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg. Das LTZ ist unter anderem zentrale Saatgutanerkennungsstelle Baden-Württembergs und führt in dieser Funktion die Beschaffenheitsprüfung von Saatgutpartien durch. Des Weiteren wird bei der Saatgutverkehrskontrolle im Handel befindliches Saatgut auf die Einhaltung der gesetzlichen Normen geprüft. Das LTZ ist zudem zuständig für den Vollzug der Erhaltungsmischungsverordnung. Innerhalb Deutschlands gehört das LTZ-Saatgutuntersuchungslabor zu den großen Kompetenzzentren für die Saatgutuntersuchung und ist international vernetzt.

Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg (LTZ)

Erhaltungsmischungsverordnung

Die Verordnung über das Inverkehrbringen von Saatgut von Erhaltungsmischungen (ErMiV) trat im Jahr 2011 in Kraft und setzte damit die Richtlinie 2010/60/EU in nationales Recht um. Seitdem dürfen Mischungen aus „nicht geregelten“ Arten (= nicht im Artenverzeichnis zum Saatgutverkehrsgesetz enthaltene Arten) sowie „Futterpflanzenarten“ (= nicht unter Nr. 1.2 des Artenverzeichnisses aufgeführte Arten) in den Verkehr gebracht werden. Ziel dieser Verordnung ist der Schutz und die Erhaltung pflanzengenetischer Ressourcen.

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Landwirtschaft 

Weitere Meldungen

Pheromonfalle
Weinbau

Land erhöht Pheromonförderung im Weinbau

Wildschweine
Tierschutz

Saufänge zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest

Ein Schwan fliegt in einem Feuchtgebiet
Tierschutz

Geflügelpest in einem Vogelpark im Landkreis Karlsruhe

Hunde im Tierheim. (Bild: Norbert Försterling / dpa)
Tierschutz

Tiere sind Lebensbegleiter, keine Weihnachtsgeschenke

Ein Mähdrescher erntet in Langenenslingen-Andelfingen ein Getreidefeld mit Wintergerste ab. (Bild: picture alliance/Thomas Warnack/dpa)
Landwirtschaft

Plan für Zukunft der Landwirt­schaft und biologische Vielfalt

Getreide
Landwirtschaft

Auszahlungen des Gemeinsamen Antrags 2024 laufen an

Ein älteres Paar wandert bei Sonnenschein auf einem Feldweg bei Fellbach zwischen zwei Rapsfeldern hindurch. (Bild: Christoph Schmidt / dpa)
Ländlicher Raum

Land fördert Modernisierung ländlicher Wege

Weg im ländlichen Raum
Flurneuordnung

Land fördert weitere Flurneuordnungen

Weihnachtsbaum-Anbau
Verbraucherschutz

Weihnachtsbäume aus dem Land sehr beliebt

Ein Mähdrescher erntet in Langenenslingen-Andelfingen ein Getreidefeld mit Wintergerste ab. (Bild: picture alliance/Thomas Warnack/dpa)
Klimaschutz

Gutachten zu Klimaschutz­maßnahmen in der Landwirtschaft

Ein Waldweg an einem nebligen Herbsttag.
Forst

Waldböden als wichtige Klimaschützer

Landwirtschaft
Landwirtschaft

Neue Regeln der GAP-Direktzahlungen-Verordnung

von links nach rechts: 59. Württemberger Weinhoheiten: Weinprinz Moritz Ocker, Weinkönigin Kim Weißflog und Weinprinzessin Ines Pfeifer
Weinbau

59. württembergische Weinkönigin gekürt

Ein Winzer schüttet Trollinger-Trauben in einen großen Behälter. (Foto: dpa)
Landwirtschaft

Antragsstart für EU-Hilfen bei Frostschäden

Ein Winzer bringt mit einem Traktor Pflanzenschutzmittel in den Reben aus.
Landwirtschaft

Einsatz von Pflanzenschutz­mitteln nimmt weiter ab