Die Landesregierung hat ein Regierungsprogramm für Bürokratievermeidung, Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung beschlossen. Bereits im Anfangsstadium von Regelungsvorhaben soll eine ganzheitliche Betrachtung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Folgen erfolgen. Im Staatsministerium wird ein Normenkontrollrat eingerichtet.
„Die Landesregierung hat in der vergangenen Woche ein Regierungsprogramm für Bürokratievermeidung, Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung auf den Weg gebracht. Das Regierungsprogramm ist ein weiterer Baustein zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und zum Erhalt des Wohlstandes und der Gerechtigkeit in Baden-Württemberg“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann. „Erreicht wird dies durch die Einführung eines sogenannten ‚Preisschildes‘ für Regelungen, welches transparent die Folgen darstellt und somit im Ergebnis zur Kostenvermeidung und Entlastung führt. Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau werden so für Bürgerinnen und Bürger und für die Wirtschaft künftig noch spürbarer.“ Bei neuen Regelungen werde künftig der Aufwand aller Betroffenen umfassend mittels Folgekostenermittlung nach dem international anerkannten Standardkostenmodell erhoben.
„Es ist zudem eine umfassende Darstellung der wesentlichen Ziele der Regelungen vorzulegen. Dies ermöglicht eine ganzheitliche Betrachtung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Folgen bereits im Anfangsstadium von Regelungsvorhaben“, sagte Staatsminister Klaus-Peter Murawski. „Auf diese Weise wird die Umsetzung des im Koalitionsvertrag festgehaltenen Ziels der nachhaltigen Begrenzung und Reduktion von Bürokratie und den daraus resultierenden Kostenbelastungen für die Bürgerinnen und Bürger, die Unternehmen und die Verwaltung vorangetrieben.“
Normenkontrollrat und Koordinator für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung
Nach dem Vorbild des Nationalen Normenkontrollrats auf Bundesebene solle ein unabhängiges Expertengremium mit beratender Funktion für das Land eingerichtet werden. Staatsminister Klaus-Peter Murawski: „Wir treten in die Fußstapfen des Nationalen Normenkontrollrates und sorgen für mehr Transparenz und damit Akzeptanz auf allen Ebenen.“ Der sogenannte Normenkontrollrat Baden-Württemberg (NKR BW) wird im Staatsministerium Baden-Württemberg angesiedelt. Die sechs ehrenamtlichen Mitglieder sollen über Erfahrung in Rechtssetzungsangelegenheiten innerhalb staatlicher oder gesellschaftlicher Institutionen sowie über Kenntnisse in wirtschaftlichen Angelegenheiten verfügen. Der Prüfumfang des NKR BW umfasst unter anderem die Überprüfung des „Preisschildes“ von Regelungen und die Überprüfung der Darstellung des Zieles von Regelungen. Dem Prüfungsauftrag unterliegen maßgeblich Landesgesetze und Rechtsverordnungen sowie Verwaltungsvorschriften. Er kann außerdem Sonderprojekte, zum Beispiel zu sogenannten Lebens- bzw. Unternehmenslagen durchführen, was die Prüfung von bestehenden Regelungen ermöglicht. So habe beispielsweise der Nationale Normenkontrollrat auf Bundesebene die Sonderprojekte „Mehr Zeit für Behandlung - Vereinfachung von Verfahren und Prozessen in Arzt- und Zahnarztpraxen“ oder „Einfacher zu Elterngeld“ durchgeführt. Anhand dieser habe der Nationale Normenkontrollrat der Bundesregierung Empfehlungen für Verfahrensvereinfachungen unterbreitet.
Aufseiten der Regierung wird der Chef der Staatskanzlei, Staatsminister Klaus-Peter Murawski, die Aufgabe eines „Koordinators für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung“ übernehmen.
Die Umsetzung des Regierungsprogramms wird nach zwei Jahren evaluiert.
Der Nationale Normenkontrollrat auf Bundesebene
Im September 2006 wurde der Nationale Normenkontrollrat als unabhängiges Gremium per Gesetz eingesetzt um die Bundesregierung beim Programm „Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung“ zu beraten und zu begleiten. Im Bundeskanzleramt wurde ein Staatsminister als Beauftragter für Bürokratieabbau der Bundesregierung berufen. Seither prüft der Normenkontrollrat als unabhängige Instanz bei jedem Regelungsentwurf der Bundesregierung die entsprechenden Berechnungen der Bundesministerien und der Kostenfolgen für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung.
Mithilfe des Statistischen Bundesamtes führte die Bundesregierung 2006 zunächst eine „Bestandsmessung“ der Kosten aus gesetzlichen Informationspflichten für Unternehmen durch. Ergebnis: Unternehmen waren in Deutschland mit rund 49 Milliarden Euro jährlich durch bundesrechtliche Informationspflichten belastet. Diese Kosten sollten spürbar gesenkt werden – um 25 Prozent netto, also rund zwölf Milliarden Euro. Ein Ansteigen dieser Kosten durch neue Gesetze musste gleichzeitig vermieden bzw. durch zusätzliche Kostenreduzierungen ausgeglichen werden. Mit dieser Zielsetzung haben der Beauftragte der Bundesregierung, Ministerien, Länder, Verbände und Normenkontrollrat konkrete Maßnahmen auf den Weg gebracht, um dieses Netto-Abbau-Ziel umzusetzen - was dann 2013 auch erreicht wurde.