Zur Unterstützung der Gemeinden in Baden-Württemberg hat die Stabsstelle der Landesbeauftragten für Tierschutz einen aktualisierten Vorschlag für eine kommunale Katzenschutzverordnung vorgelegt.
Während am heutigen Weltkatzentag tausende glückliche Tierhalter Fotos und Videos von ihren Lieblingen in sozialen Netzwerken posten, leiden gleichzeitig viele freilebende Streunerkatzen, die auf sich allein gestellt sind. „Das ursprüngliche Ziel des Weltkatzentages ist auf das Leid der Streunerkatzen aufmerksam zu machen", betont die Landesbeauftragte für Tierschutz, Julia Stubenbord.
Zwei Millionen Katzen leben in Deutschland auf der Straße
Allein in Deutschland leben Schätzungen zufolge etwa zwei Millionen Katzen auf der Straße. Sie sind oft weder geimpft noch kastriert und häufig krank und abgemagert. Verschlimmert wird ihr Leid durch die hohe Fortpflanzungsrate. Als domestizierte Haustiere sind Katzen auf die Versorgung durch den Mensch angewiesen. „Um das Katzenleid zu erkennen, muss man schon genau hinschauen. Freilebende Katzenpopulationen finden sich meist versteckt an Orten wie Campingplätze, Schrebergärten, Bauernhöfe und Firmengelände. Freilebende Streunerkatzen sind zudem meist scheu und nachtaktiv“, sagt Stubenbord.
Mit der Novellierung des Tierschutzgesetzes im Jahr 2013 wurde eine Regelung eingeführt, die den Erlass von Verordnungen mit den Kernelementen Kennzeichnung, Registrierung und Kastration von Katzen ermöglicht. Die Landesregierung hat dieses Recht auf die Städte und Gemeinden des Landes übertragen. „Leider hat bis heute keine Gemeinde in Baden-Württemberg eine Katzenschutzverordnung umgesetzt. Zahlreiche Gemeinden, aber auch große Städte wie Köln und Darmstadt, haben Katzenschutzverordnungen bereits erlassen“, erläutert Stubenbord.
Überarbeiteter Entwurf für eine kommunale Katzenschutzverordnung
Die Stabsstelle der Landesbeauftragten für Tierschutz hat einen komplett überarbeiteten Entwurf für eine kommunale Katzenschutzverordnung erstellt. Der neue Entwurf soll den Erlass der Verordnung durch die Gemeinden erleichtern. Außerhalb von Baden-Württemberg haben viele Städte und Gemeinden entsprechende Verordnungen erlassen, die in der Praxis seit langem „funktionieren“. Zusätzlich zur Vereinfachung wurden daher die Entwicklungen der letzten fünf Jahre berücksichtigt.
„Katzenkastration ist Tierschutz mit langfristigem Effekt. Kommunale Katzenschutzverordnungen werden dauerhaft Tierheime und Tierschutzvereine entlasten“, so Stubenbord abschließend.
Vorschlag für eine kommunale Katzenschutzverordnung nach § 13b Tierschutzgesetz (PDF)