Die Stadt Heilbronn und der Landkreis Göppingen haben die Auszeichnung „Fahrradfreundliche Kommune“ erhalten. Mit dem Zertifikat „Fahrradfreundliche Kommune“ zeichnet das Land Städte, Gemeinden und Landkreise mit einer vorbildlichen Radverkehrsförderung aus.
Das Verkehrsministerium hat die Kommunen im Land aufgerufen, mit mehr Personal und politischen Engagement in die nächste Stufe der Radverkehrsförderung einzutreten. So sagte der Leiter der Abteilung Nachhaltige Mobilität des Ministeriums für Verkehr, Christoph Erdmenger, anlässlich der Überreichung der Landesauszeichnung „Fahrradfreundliche Kommune“ an die Stadt Heilbronn und den Landkreis Göppingen: „Baden-Württemberg hat das Ziel, dass bis 2030 jeder zweite Weg selbstaktiv, also zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurückgelegt wird. Auf diesem Weg brauchen wir vorbildhafte Städte wie Heilbronn und Landkreise wie Göppingen, die mit uns vorangehen und die Verkehrswende Realität werden lassen. Damit wir das Landesziel gemeinsam erreichen, brauchen die Kommunen vor allem genug Personal und mehr politischen Mut.“
Auszeichnung für vorbildliche Radverkehrsförderung
Die Stadt Heilbronn wurde mit der Landesauszeichnung „Fahrradfreundliche Kommune“ zum ersten Mal geehrt. Der Landkreis Göppingen erhielt die Auszeichnung bereits 2013 und konnte die sehr gute Bewertung der Radverkehrsförderung jetzt bestätigen. Die Auszeichnung wurde im Anschluss an die Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- und Fußgängerfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg (AGFK-BW) an die Gewinner übergeben.
Mit dem Zertifikat „Fahrradfreundliche Kommune“ zeichnet das Land seit 2011 Städte, Gemeinden und Landkreise mit einer vorbildlichen Radverkehrsförderung aus. Mit der Stadt Heilbronn und dem Landkreis Göppingen gibt es in Baden-Württemberg nun insgesamt zehn fahrradfreundliche Städte und Landkreise. Diese sind:
- 2011: Freiburg, rezertifiziert 2017
- 2011: Karlsruhe, rezertifiziert 2017
- 2011: Offenburg, rezertifiziert 2017
- 2012: Heidelberg, rezertifiziert 2018
- 2012: Kirchheim unter Teck, rezertifiziert 2018
- 2013: „Fahrradfreundlicher Landkreis“ Landkreis Göppingen, rezertifiziert 2019
- 2014: Tübingen
- 2015: Lörrach
- 2017: Mannheim
- 2019: Heilbronn
Heilbronn strebt Radverkehrsanteil von 15 Prozent an
In Heilbronn steht die Radverkehrsförderung noch nicht lange auf der verkehrspolitischen Agenda. Die Stadt liegt mit einem Radverkehrsanteil von zwölf Prozent im Modal Split zwei Prozentpunkte über dem Landesdurchschnitt. Baubürgermeister Wilfried Hajek hat sein Ziel klar vor Augen: „In Heilbronn ist das Umdenken und Handeln hin zu einer nachhaltigen Mobilität endgültig angekommen. Bis 2025 möchten wir den Radverkehrsanteil auf 15 Prozent erhöhen und ergreifen dazu alle erforderlichen Maßnahmen. In den letzten Jahren haben wir viele infrastrukturelle Neuerungen in die Tat umgesetzt, wie beispielsweise die Ausweisung von Fahrradstraßen oder das Errichten von Radservice-Stationen, unter anderem an Schulen. Diese Maßnahmen führen schon jetzt zu mehr Radverkehr und tragen damit zu mehr Lebensqualität und Klimaschutz bei. Die Auszeichnung motiviert uns noch mehr, unsere gesteckten Ziele zu erreichen.“
Mit drei Planstellen für den Radverkehr sowie einer Verwaltung, die sich für den Radverkehr engagiert, sind die personellen Vorkehrungen in Heilbronn gut und wurden von der Prüfkommission entsprechend gewürdigt. In den Handlungsfeldern „Strukturen und Rahmenbedingungen“, „Kommunikation, Verhalten und Service“ sowie beim „Radtourismus und Freizeitradverkehr“ ist die Stadt gut aufgestellt. In den Handlungsfeldern „Infrastruktur“, „Fahrradparken und Verknüpfung“ sowie dem noch vergleichsweise neuen Handlungsfeld „Soziale Dimension“ werden hingegen noch Defizite deutlich, die Heilbronn zukünftig angehen muss, wenn sie nach Ablauf von fünf Jahren wieder als „Fahrradfreundliche Kommune“ zertifiziert werden möchte.
Radverkehrsförderung ist Daueraufgabe für die Kommunen
Im Landkreis Göppingen ist die systematische Radverkehrsförderung schon länger verankert und wurde 2013 mit der Landesauszeichnung „Fahrradfreundliche Kommune“ erstmals gewürdigt. Damit war und ist der Landkreis Göppingen der bislang einzige zertifizierte Landkreis in Baden-Württemberg. Mit der nun erfolgten Rezertifizierung hat der Landkreis unter Beweis gestellt, dass die Radverkehrsförderung weiterentwickelt und dauerhaft verankert wurde. Als herausragend sieht die Prüfkommission die Unterstützung des Landkreises für die kreisangehörigen Kommunen an.
Jochen Heinz, Erster Landesbeamter im Landkreis Göppingen, freute sich über die Auszeichnung: „Bei uns werden schon jetzt 14 Prozent aller Wege im Landkreis mit dem Rad zurückgelegt, aber mit diesem Modal Split geben wir uns noch lange nicht zufrieden. Unsere Radverkehrskonzeption aus dem Jahr 2012 wird systematisch fortgeschrieben und zukunftsfähig gestaltet. Der Landkreis bindet seine Gemeinden in den Prozess ein und unterstützt sie mit einem eigenen Förderprogramm zur Umsetzung ihrer Maßnahmen. Auch das Thema Radschnellverbindung wird in diesem Zusammenhang vorangetrieben.“
Radverkehrsförderung ist eine Daueraufgabe. Daher wird das Zertifikat jeweils für nur fünf Jahre vergeben. In diesem Zeitraum sollen sich die Kommunen in der Radverkehrsförderung weiterentwickeln. Anregungen und Hinweise dazu erhalten sie durch die Prüfkommissionen der Landesauszeichnung.
Die Auszeichnung „Fahrradfreundliche Kommune“
Voraussetzung für eine Auszeichnung als „Fahrradfreundliche Kommune“ ist die Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- und Fußgängerfreundlicher Kommunen. Die Mitgliedschaft selbst ist an Standards geknüpft. Die Bewertung der Kommunen erfolgt anhand eines anspruchsvollen Prüfkatalogs, der sich an den Handlungsfeldern der RadSTRATEGIE Baden-Württemberg orientiert.
Voraussetzung für eine Auszeichnung sind unter anderem konkrete konzeptionelle Grundlagen, eine gut entwickelte Infrastruktur, Kommunikation und Verkehrssicherheit. Auch die Ausstattung der Radverkehrsförderung mit Geld und Personal fließt in die Bewertung ein. Zur Prüfkommission gehören verschiedene Landesministerien, die Regierungspräsidien, die kommunalen Landesverbände sowie maßgebliche Interessenvertreter.