In einer dritten Ausschreibung für Windkraft im Staatswald stehen nochmal knapp 1.200 Hektar für bis zu 39 Anlagen zur Verfügung. In den ersten beiden Ausschreibungen standen bereits etwa 2.800 Hektar zur Verfügung.
„Rund 350 Windenergieanlagen drehen sich aktuell in Baden-Württemberg im Wald, 103 davon im Staatswald. Auch wenn wir mit dieser Zwischenbilanz durchaus zufrieden sein können, müssen wir weiter große Anstrengungen unternehmen, diese Zahl in den kommenden Jahren für den Staatswald deutlich zu steigern“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) Peter Hauk, am Freitag, 5. August 2022, anlässlich des Besuchs des Windenergieparks Burgberg bei Crailsheim im Landkreis Schwäbisch Hall im Staatswald.
Mit dem Koalitionsvertrag hat sich die Landesregierung auf ein umfassendes Klimaschutz-Sofortprogramm verständigt, das vom Ausbau der Windenergie insbesondere im Staatswald maßgeblich getragen wird. ForstBW startete bereits im Dezember 2021 eine Vermarktungsoffensive, um zügig geeignete Flächen bereitzustellen.
4.000 Hektar für Windkraftanlagen im Staatswald
„Wir freuen uns, dass ForstBW im Staatswald, als größter Waldbesitz in Baden-Württemberg, einen wichtigen Beitrag zum Ausbau der Windenergie und damit zur Energiewende in Baden-Württemberg leisten kann und gehen mit gutem Beispiel in der Flächenbereitstellung für Windräder voran. Bereits im ersten Jahr konnten zwei Tranchen mit rund 2.800 Hektar für Windkraftanlagen geeigneten Flächen ausgeschrieben werden“, sagte Max Reger, Vorstandsvorsitzender von ForstBW.
„Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter engagieren sich mit großer Leidenschaft bei der Identifizierung von geeigneten Flächen, die für mögliche Windkraftanlagen in Frage kommen. Ich bedanke mich bei allen Kolleginnen und Kollegen, die sich für den Ausbau der Windkraft im Staatswald ideenreich und engagiert einsetzen“, sagte Max Reger.
ForstBW wird ab September 2022, in der dritten Tranche 1.170 Hektar Staatswaldflächen für bis zu 39 Windräder anbieten. Wie viele es am Ende werden, steht erst mit Abschluss des immissionsrechtlichen Genehmigungsverfahrens fest. Die Standortsgemeinden werden im Vorfeld von anstehenden Flächen-Ausschreibungen im Staatswald informiert. Teilweise liegen die Flächen in regionalen Grünzügen.
Befreiung in Grünzügen und Landschaftsschutzgebieten notwendig
Minister Hauk wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Windnutzung in Grünzügen oder Landschaftsschutzgebieten immer noch problematisch sei, was den Ausbau unnötig abbremse. „Hier würde uns eine grundsätzliche Befreiung sehr helfen“, betonte Hauk.
„Wir müssen bei den Genehmigungsverfahren neue Wege gehen, damit wir beim Ausbau der Windkraft schneller werden“, sagte Hauk. In diesem Kontext hob Minister Hauk das sogenannte Sonderverfahren hervor, ein vereinfachtes Vergabeverfahren außerhalb der Angebotseinholung, das zwischen MLR, ForstBW, Finanz- und Umweltministerium abgestimmt wurde und die Vergabe von Windkraftstandorten beschleunigen soll. Minister Hauk betonte: „Dieses Vorgehen ist vielversprechend. Wir haben auf diesem Weg bereits elf Anfragen von Interessenten. Vier Verträge konnten bereits geschlossen und in vier weiteren Fällen Flächen in Aussicht gestellt werden, auf denen bis zu 18 weitere Windenergieanlagen geplant werden können.“
Steigender Bedarf an Ausgleichsflächen
Minister Hauk betonte zudem, dass der Ausbau der Windenergie in absehbarer Zeit zu einem deutlich steigenden Bedarf an Ausgleichsflächen für den Eingriff führen wird. Für einen Teil wird ForstBW Flächen im Staatswald bereitstellen. „Hier gilt es jetzt Vorüberlegungen anzustellen, um einen zusätzlichen Flaschenhals beim Ausbau der Windenergie vorzeitig zu vermeiden“, sagte Hauk. Bisherige Ausgleichsmaßnahmen beim Bau eines Windparks seien kleinteilig, kompliziert und die dauerhafte Umsetzung und Überwachung sei mit einem erheblichen Aufwand verbunden.
„Auch hier müssen wir umdenken! Wir benötigen beispielsweise einen Pool an geeigneten und genehmigten Flächen, die einen Ausgleich für mehrere Windparks ermöglichen. Das reduziert die Bürokratie und gibt zusätzlichen Schub für den Windkraftausbau im Land“, erklärte Minister Hauk.
Task Force zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien
Übersicht der Ausschreibungen im Staatswald
- Höpfingen (Neckar-Odenwald-Kreis) 390 Hektar (ha)
- Aidlingen (Böblingen) 90 ha
- Jettingen (Böblingen) 80 ha
- Sontheim und Giegnen an der Brenz (Heidenheim) 140 ha
- Pfronstetten (Reutlingen) 410 ha
- Bad Saulgau (Sigmaringen) 20 ha
- Leutkirch (Ravensburg) 40 ha
Summe: 1.170 ha
Theoretische Anzahl Windräder bei 30 Hektar pro Windenergieanlage: 39
Zukünftig soll die Ausschreibung verstetigt werden, sodass auch einzelne Standorte im Staatswald Baden-Württemberg durch ForstBW kontinuierlich ausgeschrieben werden, sobald geeignete potenzielle Windkraftflächen vom Staatsforstbetrieb identifiziert sind.
- Eberbach (Rhein-Neckar-Kreis) 50 ha
- Remchingen (Enzkreis) 80 ha
- Neuenbürg (Enzkreis) 360 ha
- Mühlacker (Enzkreis) 138 ha
- Grafenhausen/Bonndorf (Waldshut) 240 ha
- Öhningen (Konstanz) 32 ha
- Summe: 900 ha
Fristgerecht zum 31. März 2022 sind insgesamt 109 Angebote von 35 Bewerbern eingegangen. Die Auswertungen sind abgeschlossen und die Bewerber wurden Anfang Juli 2022 informiert, so dass nun die Vertragsverhandlungen eingeleitet werden können.
- Lichtenstein (Landkreis Reutlingen) 120 ha
- Bad Waldsee (Landkreis Ravensburg) 70 ha
- Sulz (Landkreis Rottweil) 110 ha
- „Blauen“ – Malsburg-Marzell (*) (Landkreis Lörrach)200 ha
- „Altdorfer Wald“ – Baienfurt, Baindt, Bergartreute, Schlier, Vogt, Waldburg, Wolfegg (Landkreis Ravensburg) 1.370 ha
Summe: 1.870 ha
Fristgerecht zum 8. Dezember 2021 gingen insgesamt 134 Angebote von 42 Bewerbern ein. Die Vertragsverhandlungen sind überwiegend abgeschlossen, so dass die Vertragspartner in das weitere Verfahren einsteigen können.
MLR, ForstBW, Finanz- und dem Umweltministerium haben ein vereinfachtes Vergabeverfahren außerhalb der Angebotseinholung abgestimmt. Auf Grundlage dieser Regelungen sind freihändige Verpachtungen unter Berücksichtigung der Erzielung marktkonformer Preise nun in folgenden Fällen möglich:
- zur Erweiterung von bestehenden/geplanten Windparks
- als Anschluss an bereits vergebene benachbarte Flächen anderer Grundstückseigentümer
- bei Verpachtungen neben bereits erfolgten umfangreichen benachbarten Flächensicherungen
- als Initial für Windkraftnutzungen in Gemengelagen
- bei Beteiligungen an Pooling Modellen
- Windkraftprojekten mit regionalen oder wirtschaftspolitischen Zielsetzungen und im herausragenden Interesse des Landes