Umweltminister Franz Untersteller hat sich gegen eine Abschaffung des Wasserentnahmeentgelts ausgesprochen. Mit dem Wasserpfennig wird der notwendige Hochwasserschutz im Land verlässlich und planbar finanziert und kommt somit direkt den Bürgerinnen und Bürgern zu Gute.
Umweltminister Franz Untersteller ist der aktuellen Forderung des Bunds der Steuerzahler Baden-Württemberg nach einer Abschaffung des Wasserentnahmeentgelts („Wasserpfennig“) entgegengetreten: „Mit der vom Landtag im Jahr 2013 beschlossenen Änderung des Wassergesetzes hat Baden-Württemberg es geschafft, den notwendigen Hochwasserschutz im Land verlässlich und planbar zu finanzieren. Unabhängig von konjunkturellen Schwankungen und der davon abhängigen Höhe der Steuereinnahmen können wir mit dem Wasserentnahmeentgelt den Schutz der Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg kontinuierlich weiter verbessern. Gerade in Zeiten des Klimawandels und immer häufiger auftretender Starkregenereignisse und Überflutungen benötigen wir ein verlässliches Finanzierungsinstrument wie das Wasserentnahmeentgelt.“ Der Wasserpfennig komme somit direkt den Bürgerinnen und Bürgern zu Gute.
Sollten die Wasserversorger die zum 1. Januar 2019 in Kraft getretene Erhöhung des Wasserentnahmeentgelts 1:1 an ihre Kunden weitergeben, würde dies bei einem Privathaushalt mit einem durchschnittlichen Verbrauch von 150 Kubikmetern zu Mehrkosten von rund 3 Euro im Jahr führen.
Wasserentnahmeentgelt
In Deutschland erheben 13 von 16 Bundesländern ein Wasserentnahmeentgelt. Das Wasserentnahmeentgelt in Baden-Württemberg wurde Anfang des Jahres erhöht. Das hatte der Landtag bereits im Jahr 2013 beschlossen. Die Steigerung in der öffentlichen Wasserversorgung beträgt 1,9 Cent (von derzeit 8,1 Cent auf 10 Cent) pro Kubikmeter. Auch das Entgelt für die Verwendung von Wasser aus oberirdischen Gewässern wird angehoben. Kraftwerksbetreiber beispielsweise müssen für das zur Kühlung ihrer Anlagen entnommene Oberflächenwasser 0,5 Cent pro Kubikmeter mehr bezahlen (derzeit 1 Cent, künftig 1,5 Cent pro Kubikmeter).
In Baden-Württemberg wird seit 1988 eine Abgabe auf die Nutzung von natürlichen Wasservorkommen, die vom Land bewirtschaftet werden, erhoben. Dazu zählen Grundwasservorkommen ebenso wie das Oberflächenwasser aus Flüssen und Seen.