Das Land bietet das Referendariat in der Ausbildung des höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienstes erstmals in Teilzeit an. Die Dauer des Vorbereitungsdienstes verlängert sich um sechs Monate auf 28 Monate. Die Ausbildung in Teilzeit startet am 1. April 2021.
„Erstmals werden in diesem Jahr die Referendarinnen und Referendare der Vermessungs- und Flurneuordnungsverwaltung ihre Ausbildung auch in Teilzeit absolvieren können. Wir bauen mit dem Referendariat in Teilzeit in unserer technischen Verwaltung die familienfreundlichen Rahmenbedingungen konsequent aus. Es ist kein ‚Referendariat light’, sondern weiterhin ein vollwertiger und herausfordernder Vorbereitungsdienst. Dieser steht für angehende Vermessungsassessorinnen und Vermessungsassessoren offen, die ein Kind betreuen, einen Angehörigen pflegen oder selbst schwerbehindert sind“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk. Die Dauer des Vorbereitungsdienstes verlängert sich dadurch um sechs Monate von derzeit 22 auf 28 Monate. Die Ausbildung in Teilzeit startet am 1. April 2021.
Das Land übernimmt als Arbeitgeber eine Vorbildfunktion bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Mit der Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung hat das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zum Jahreswechsel eine weitere Grundlage geschaffen, um dieser Rolle gerecht zu werden.
Die Personalvertretung sowie die Vertreter des Berufstandes der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure, die kommunalen Landesverbände sowie das für die Ausbildung im Land zuständige Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung unterstützten die Vorbereitung und Ausgestaltung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung. Oberster Grundsatz dabei war, die Qualität der Ausbildung zu erhalten und die prüfungsrechtlich gebotene Chancengleichheit auch weiterhin zu wahren. Aus diesen Gründen ist eine individuelle Teilzeitquote nicht möglich: Die praxisbezogenen Ausbildungsabschnitte werden mit 65 Prozent der regelmäßigen Arbeitszeit abgeleistet. Lehrgänge und zentrale Ausbildungsabschnitte finden gemeinsam mit allen anderen Referendarinnen und Referendaren des Jahrganges in Vollzeit statt.
Höherer vermessungstechnischer Verwaltungsdienst
Die Laufbahn-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst (APrOVerm hD) regelt die Einrichtung der Laufbahn, die Ausbildung im Vorbereitungsdienst und die Organisation und Durchführung der Großen Staatsprüfung.
Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung: Höherer vermesseungstechnischer Verwaltungsdienst