Der Gruppenversicherungsvertrag des Landes zur Schüler-Zusatzversicherung läuft zum Schuljahr 2019/2020 aus. Dadurch werden Zweifel an der Freiwilligkeit des Angebots ausgeschlossen.
„Um Missverständnissen vorzubeugen, die sich auch zum neuen Schuljahr ergeben haben, wird das Land die Vereinbarung über einen Gruppenversicherungsvertrag mit einzelnen Versicherungen zum Schuljahr 2019/2020 auslaufen lassen“, teilt Kultusministerin Susanne Eisenmann mit. Obwohl die Freiwilligkeit des Angebots zu Beginn des neuen Schuljahrs noch einmal deutlich herausgestellt worden sei, habe es in den vergangenen Tagen erneut zahlreiche kritische Rückmeldungen gegeben. Durch die Vertragspartnerschaft des Landes und die Verbreitung des Angebots über die Schulen entstehe immer wieder der Eindruck, dass der Abschluss der Schülerzusatzversicherung verbindlich ist. Außerdem sei kritisch angemerkt worden, dass der Anschein erweckt werden könnte, das Land betreibe über die Schulen durch diese Aktivität Werbung für einzelne Versicherungen. „Beides soll durch die für die Schüler-Zusatzversicherung seit 1998 einschlägige Verwaltungsvorschrift eigentlich ausgeschlossen sein“, so die Ministerin. Um ordnungspolitisch Klarheit zu schaffen, nehme das Ministerium künftig von der darauf beruhenden Vereinbarung Abstand.
Rückzug ist die ordnungspolitisch transparente Lösung
Die Schüler-Zusatzversicherung, die vom Badischen Gemeinde-Versicherungs-Verband, Karlsruhe (BGV), und von der Württembergischen Gemeinde-Versicherung a.G., Stuttgart (WGV), angeboten wird, soll Risiken abdecken, die von der gesetzlichen Unfallversicherung nicht abgedeckt sind. Die Zusatzversicherung wird bislang über die Schulen aufgrund eines Gruppenversicherungsvertrags abgeschlossen. Dabei erheben die Schulen die Versicherungsbeiträge und zahlen diese an die Versicherung. Die Schule bestätigt auf dem Versicherungsausweis die Zahlung des Beitrags und übergibt das Original an die Eltern.
„Diese Praxis werden wir ändern“, betont die Kultusministerin. „Wir wollen nicht, dass durch die Beteiligung der Schulen Zweifel an der Freiwilligkeit aufkommen.“ Ob im Einzelfall ein ergänzender Versicherungsschutz benötigt werde, sei allein Sache der Erziehungsberechtigten. Im Gegenzug sei es die Aufgabe des Versicherungsmarktes, attraktive und passgenaue Ergänzungen des gesetzlichen Versicherungsschutzes anzubieten, nicht des Landes und seiner Lehrkräfte. Das Kultusministerium wird deshalb den mit WGV und BGV abgeschlossenen Gruppenversicherungsvertrag fristgerecht zum Schuljahr 2019/2020 kündigen. Den beiden Versicherungen dankt die Ministerin ausdrücklich für die gute und reibungslose Partnerschaft in den vergangenen Jahren. „Mit der Korrektur geht es mir keineswegs um das Ob, sondern um das Wie“, sagt Eisenmann. Für das laufende Schuljahr ergeben sich in Bezug auf die Schüler-Zusatzversicherung noch keine Änderungen.