Die Verbraucherschutzminister der Länder und des Bundes haben bei ihrem Treffen in Saarbrücken Themen zum digitalen, gesundheitlichen und wirtschaftlichen Verbraucherschutz behandelt. Ziel sei der Schutz von Verbrauchern vor Betrug und Abzocke, erklärte Verbraucherschutzminister Peter Hauk.
„Unsere digitalisierte Lebenswelt bietet viele Chancen für Verbraucher, birgt jedoch auch Risiken. Darüber müssen sie informiert sein“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, nach der 14. Verbraucherschutzministerkonferenz in Saarbrücken. Die Verbraucherschutzminister der Länder und des Bundes haben sich dort getroffen, um eine Vielzahl von Themen zum digitalen, gesundheitlichen und wirtschaftlichen Verbraucherschutz zu behandeln.
Onlinebetrug durch konsequentes Vorgehen eindämmen
„Der Onlinehandel boomt und immer häufiger tummeln sich täuschend echt aussehende Fakeshops ,gefälschte Internet-Verkaufsplattformen, auf eigenen Seiten im Internet oder auf etablierten Verkaufsplattformen wie Amazon oder Ebay“, erläuterte der Minister. Dabei gehe es den vermeintlichen Onlinehändlern nicht nur darum, Geld zu kassieren, sie würden auch die persönlichen Daten und die Zahlungsdaten der Käufer sammeln wollen. „Mit diesen Daten können die Betrüger dann weitere Straftaten im Namen der Käufer begehen“, warnte Hauk. Vor diesem Hintergrund forderte der Verbraucherminister die Bundesregierung zu einem schnellen und entschlossenen Handeln bei der Bekämpfung von Fakeshops auf.
„Nur ein gemeinsames, konsequentes Vorgehen von Verbraucherschutzeinrichtungen und den Strafverfolgungsbehörden kann Onlinebetrug langfristig eindämmen“, betonte der Minister. Deshalb habe Baden-Württemberg die Bundesregierung gebeten, geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung von Fakeshops zu prüfen, wie beispielsweise eine bundeseinheitliche Meldestelle mit Kompetenzen zur Strafverfolgung und zur Analyse verschiedener Betrugsvarianten im Onlinehandel. Die Initiative Baden-Württembergs wurde nicht nur einstimmig angenommen, sondern darüber hinaus auch vom Verbraucherzentrale Bundesverband, vzbv, unterstützt.
Algorithmenregulierung als Ziel im Koalitionsvertrag der Bundesregierung
„Algorithmen beeinflussen in erheblichem Maße nicht nur die Wahrnehmung und die Wahlmöglichkeiten der Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern sie verknüpfen die digitalen Daten einer Person, analysieren diese und erstellen daraus Schlussfolgerungen“, stellte Peter Hauk Anfang des Jahres 2017 fest. Bereits auf der Verbraucherschutzministerkonferenz 2017 forderte er deshalb, dass die Ergebnisse der Algorithmen für Betroffene transparent und nachvollziehbar sein müssen. Hierfür sei die Einrichtung und Ausgestaltung einer Kontrollinstanz für Algorithmen zu prüfen. Mittlerweile steht die Algorithmenregulierung als Ziel im Koalitionsvertrag der Bundesregierung, eine Daten-Ethikkommission des Bundes soll ihre Arbeit diesen Sommer aufnehmen und binnen eines Jahres Ergebnisse präsentieren.
„Wir müssen dem Verbraucher transparent machen, was im Hintergrund vieler Onlineportale mit seinen Daten passiert und welche Folgen das im Nachgang für ihn haben kann. Hier braucht es klare Regelungen. Wir unterstützen die Bundesregierung auch weiterhin bei den dringend erforderlichen Anstrengungen zu einer Algorithmenregulierung“, betonte Hauk. Im Mai 2018 hatte der Minister bei einem Ministergespräch mit Experten aus Wissenschaft, Forschung, Politik, und Wirtschaft das Thema Algorithmenregulierung bereits vertieft und erste konkrete Regelungsvorschläge diskutiert. „Wir beobachten die weiteren Entwicklungen zur Algorithmenregulierung aufmerksam. Sollte die Bundesverbraucherministerin nicht bald konkrete Konzepte zur Problemlösung vorweisen können, behalten wir uns vor, selbst konkrete Vorschläge zu unterbreiten“, sagte Hauk.
Verbraucherfreundliche Mindeststandards bei Energiepreisvergleichsportalen
„20 Jahre ist der Energiemarkt in Deutschland inzwischen liberalisiert. Bei Strom und Gas gibt es bundesweit rund 1000 Anbieter mit etwa 10.000 unterschiedlichen Tarifen für die privaten Haushalte. Ohne Preisvergleichsportale ist es für die Verbraucherinnen und Verbraucher nahezu unmöglich, einen individuell geeigneten und kostengünstigen Tarif auszuwählen“, so Minister Hauk. Die Energiepreisvergleichsportale seien für die Verbraucher eine wichtige Hilfe, um sich schnell und umfassend Informationen über Einspar- und Wechselmöglichkeiten am Energiemarkt zu beschaffen. Allerdings stünden diese Portale mit ihren werbe- und provisionsbasierten Geschäftsmodellen zunehmend in der Kritik von Verbraucherschützern. So würden in Deutschland, aber auch auf europäischer Ebene Maßnahmen diskutiert, wie die Qualität von Preisvergleichsportalen im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher verbessert werden könnte. „Die Verbraucherschutzministerkonferenz hat heute auf unseren Antrag Maßnahmen für mehr Transparenz, die Einführung verbraucherfreundlicher Mindeststandards und eine Stärkung der Marktaufsicht durch die Bundesnetzagentur als nationale Regulierungsbehörde beschlossen. Diese Vorschläge sind bereits mit den neuen Marktregeln abgestimmt, die zur Zeit noch in Brüssel diskutiert werden“, erläuterte Hauk.
Weitere Informationen
Baden-Württemberg hat folgende Initiativen auf der 14. Verbraucherschutzministerkonferenz in Saarbrücken eingebracht. Sie wurden alle einstimmig angenommen und verabschiedet:
- TOP 34 Missstände bei Abmahnungen – Schadensersatzforderung deckeln
- TOP 35 Herstellung einer einheitlichen und qualitativ hochwertigen Finanzaufsicht
- TOP 37 Bekämpfung von Fakeshops
- TOP 38 Verbraucherfreundliche Mindeststandards für Energiepreisvergleichsportale
- TOP 54 Veröffentlichung von Kontroll- und Untersuchungsergebnissen der Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung bei Verstößen
Die Verbraucherschutzministerkonferenz ist eine Fachkonferenz für verbraucherpolitische Themen, auf der die zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder und des Bundes als Mitglieder vertreten sind. Sie fand anlassbezogen zur BSE-Krise erstmals im Jahr 2001 statt und wurde im Dezember 2006 als offizielles Gremium mit eigener Geschäftsordnung ins Leben gerufen.