Innenminister Thomas Strobl hat das Verbot der rechtsextremen Vereinigung „Die Artgemeinschaft“ und ihrer Teilorganisationen begrüßt und ein weiterhin konsequentes Vorgehen gegen Rechtsextremismus betont.
„Die Sicherheitsbehörden gehen entschlossen mit allen Mitteln des Rechtsstaats gegen Rechtsextremisten vor. Wer rechtsextremistisches Gedankengut verbreitet, bekommt die volle Härte des Gesetzes zu spüren. Gegenüber rechtsextremem Gedankengut zeigen wir null Toleranz“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl am 27. September 2023 in Stuttgart. Auch in Baden-Württemberg gab es Einsatzmaßnahmen anlässlich der Umsetzung der Verbotsverfügung gegen die Vereinigung „Die Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e.V.“ (AG-GGG) und ihrer Teilorganisationen.
Drei Objekte durchsucht
Zur Umsetzung des Vereinsverbots wurden in den frühen Morgenstunden des 27. Septembers 2023 im Regierungsbezirk Stuttgart insgesamt drei Objekte unter Leitung des Landeskriminalamts Baden-Württemberg durchsucht und die Verbotsverfügungen an zwei Mitglieder des Vereins durch Polizeikräfte ausgehändigt. Die Maßnahmen wurden durch Kräfte des regionalen Polizeipräsidiums Heilbronn und des Polizeipräsidiums Einsatz sowie der Bundespolizei unterstützt. Die Vereinigung ist damit aufgelöst und jede weitere Tätigkeit wurde untersagt.
Die Vereinigung und ihre Teilorganisationen erfüllen Verbotstatbestände nach dem Vereinsgesetz, weil sie eine Wesensverwandtschaft zum Nationalsozialismus aufweisen, eine antisemitische Grundhaltung haben und die bestehende demokratische Ordnung verächtlich machen.
Hervorragende Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden
„Wir dulden in Baden-Württemberg keine rechtsextremistischen Vereinigungen, die in Programm, Vorstellungswelt und Gesamtstil eine Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus aufweisen. Sie sollen wissen, dass wir auf ihre Umtriebe die passenden Antworten haben. Die Zerschlagung dieser Vereinigung macht deutlich, dass die Sicherheitsbehörden in Deutschland entschlossen und hervorragend zusammenarbeiten. Wir senden damit ein klares STOPP-Signal an alle, die unsere freiheitliche demokratische Grundordnung gefährden“, so Minister Thomas Strobl.
Die Maßnahmen wurden zeitgleich in den Ländern Baden-Württemberg, Brandenburg, Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen vollzogen.