Verkehrsminister Winfried Hermann fordert ambitioniertere Maßnahmen der Politik zur Vermeidung von CO2-Emissionen. Das Umweltgutachten 2020 zeigt dabei viele Punkte auf, was verbessert werden kann.
Mit Blick auf das heute vom Sachverständigenrat für Umweltfragen veröffentlichte Umweltgutachten 2020 mit dem Titel „Für eine entschlossene Umweltpolitik in Deutschland und Europa“ fordert Verkehrsminister Winfried Hermann ambitioniertere Maßnahmen der Politik zur Vermeidung von CO2-Emissionen. Verkehrsminister Hermann hebt hervor: „In der aktuellen Corona-Krise, deren Bewältigung enorme Hilfsanstrengungen erfordert, liegt eine Gefahr aber auch eine historische Chance für die Zukunft und den Klimaschutz. Mit Konjunkturprogrammen müssen wir unsere Mobilität zukunftssicher umbauen. Klimaschutz duldet keinen Aufschub.“ Minister Hermann forderte: „Statt weiter wie gehabt, brauchen wir deutlich ambitioniertere Maßnahmen zur Vermeidung von CO2-Emissionen – und zwar sofort.“
Das Gutachten zeige viele Punkte auf, was wir jetzt verbessern können, so Hermann weiter. Dabei wird klar, dass das Gutachten im Kern im krassen Gegensatz zur autozentrierten Verkehrspolitik der Bundesregierung steht. Hermann: „Der Sachverständigenrat nennt viele Dinge, an denen wir im Verkehrsministerium in Baden-Württemberg bereits seit vielen Jahren arbeiten: mehr Rad- und Fußverkehr, mehr ÖPNV, weniger private und konventionell angetriebene Fahrzeuge, Geschwindigkeitsbeschränkungen, Parkraummanagement und vieles mehr. Statt immer mehr Autos brauchen wir attraktive Alternativen. Die Länder und die Kommunen allein werden das nicht schaffen. Es geht nur gemeinsam und mit massiver rechtlicher und finanzieller Unterstützung der Bundesebene.“
Auch der Lärmschutzbeauftragte der Landesregierung, Thomas Marwein, äußerte sich. Mit Blick auf die Forderung nach weniger Verkehrslärm für mehr Gesundheit und Lebensqualität sagte Marwein: „Dauerhafter Lärm macht krank! Die Lärmbelastung ist ungleich verteilt. Das spiegelt sich auch in den Mietpreisen wieder. Wohnraum entlang von lauten Straßen und Schienenwegen ist deutlich günstiger. Deshalb sind sozial benachteiligte Menschen oft stärker betroffen. Eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen ist überfällig. Die Auslösewerte müssen dringend bundesweit auf 65 Dezibel tags und 55 Dezibel nachts abgesenkt werden!“
Die Auslösewerte, die in der aktuellen Rechtsprechung herangezogen werden, liegen mit 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts um fünf Dezibel höher. Marwein unterstrich: „Es reicht nicht, dass es eine verbindliche Lärmvorsorge nur für den Neubau und die wesentliche Änderung von Straßen und Schienenwegen gibt. Auch wer an bestehenden lauten Verkehrswegen wohnt, braucht ein gesetzliches Anrecht auf Schutz vor Lärm!“