Biodiversität

Tag der Biologischen Vielfalt jährt sich zum 20. Mal

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Eine Biene zieht Nektar aus einer gelben Wiesenblume.

Am Tag der Biologischen Vielfalt hebt Umweltminister Franz Untersteller den Wert der Biodiversität für Mensch und Natur hervor. Für Landwirtschaftsminister Peter Hauk gehören die Versorgung der Menschen mit heimischen Lebensmitteln und die Stärkung der biologischen Vielfalt zusammen.

Er selbst könne als Spaziergänger und Wanderer in diesen Tagen draußen auf der Schwäbischen Alb erleben, was biologische Vielfalt heißt und wie viel eine intakte Natur zum allgemeinen Wohlbefinden der Menschen in schwierigen Zeiten beiträgt. Jeder könne die heimischen Pflanzen und Tiere sehen, hören, fühlen, riechen und schmecken, sagte Umweltminister Franz Untersteller anlässlich des Internationalen Tags der Biologischen Vielfalt am 22. Mai.

„Wir nehmen den Artenschutz im Land sehr ernst“

Für Untersteller hält dieser Tag, der sich in diesem Jahr bereits zum 20. Mal jährt, dennoch nicht nur ungetrübte Freude bereit, im Gegenteil: „Leider ist auch in Baden-Württemberg ein dramatischer Artenschwund zu beobachten“, sagte der Naturschutzminister. So seien nach den Roten Listen etwa 40 Prozent der Arten unseres Landes wie die Smaragdeidechse, der Moorfrosch und das Auerhuhn stark gefährdet.

2019 wies zum Beispiel der Weltbiodiversitätsrat in seinem Bericht darauf hin, dass auf der Erde etwa ein Viertel aller untersuchten Tier- und Pflanzenarten vom Aussterben bedroht ist, in den nächsten Jahrzehnten könnten von den acht Millionen Tier- und Pflanzenarten (davon 75 Prozent Insekten) eine Million Arten verschwunden sein. „Wir müssen unsere biologische Vielfalt schützen und dort wirksam eingreifen, wo es nötig und noch möglich ist“, betonte Untersteller. 

Landesregierung dient als Vorbild für die EU-Kommission

Baden-Württemberg komme da seiner Verantwortung nach, fügte der Minister hinzu. Die Landesregierung tue sehr viel, um die heimischen Tier- und Pflanzenarten und ihre genetische Vielfalt zu erhalten, ihre Lebensräume zu sichern und ihre Überlebenschancen zu verbessern.

Untersteller verwies dabei auf das seit 2017 bestehende Sonderprogramm der Landesregierung zur „Stärkung der Biologischen Vielfalt“, das insgesamt mehr als 60 Millionen Euro für Maßnahmen zur Verfügung hat. „Die Landesregierung ist damit Vorreiter in ganz Europa“, hob der Umweltminister hervor. Erst gestern stellte die EU-Kommission ihre Biodiversitäts- und ihre „Vom Hof auf den Teller“-Agrarstrategie vor, die beide in zentralen Punkten das zum Inhalt haben, was in Baden-Württemberg gesetzgeberisch ausgehend vom Volksbegehren „Rettet die Bienen“ bereits auf den Weg gebracht ist. Die Überarbeitung des Naturschutz-, des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes sieht zum Beispiel bis 2030 vor:

  • Reduktion der chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel um 40 bis 50 Prozent
  • Ausbau des Anteils der ökologischen Landwirtschaft auf 30 bis 40 Prozent
  • Aufbau eines landesweiten Biotopverbunds auf 15 Prozent der Landesfläche

Außerdem habe das Land den Etat für den Naturschutz seit 2011 auf rund 100 Millionen Euro mehr als verdreifacht. „Wir nehmen die biologische Vielfalt sehr ernst“, sagte Untersteller. „Noch ist es für eine Trendwende nicht zu spät. Sie einzuleiten sehe ich als eine der Hauptaufgaben heutiger Umweltpolitik und damit auch des Umweltministeriums in Baden-Württemberg.“

Versorgung mit heimischen Lebensmitteln und biologische Vielfalt gehören zusammen

„Der Erhalt der biologischen Vielfalt hat in der Land- und Forstwirtschaft eine besondere Bedeutung. Viele in Baden-Württemberg vorkommenden Tier- und Pflanzenarten sind nicht nur auf den Schutz unserer Kulturlandschaft angewiesen, sondern auch darauf, dass unsere bäuerlichen Familienbetriebe diese Flächen pflegen und bewirtschaften. Daran richten wir unsere Agrarpolitik und die vielfältigen Fördermaßnahmen aus“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, mit Blick auf den Internationalen Tag der biologischen Vielfalt am 22. Mai.

„In der aktuellen Corona-Pandemie wird deutlich, dass unsere Bauern vor großen Herausforderungen stehen. Zum einen sollen sie in dieser schwierigen Lage die Versorgung mit regionalen Lebensmitteln sicherstellen, zum anderen sollen sie die Artenvielfalt im Land bewahren. Heute, am Internationalen Tag der biologischen Vielfalt, ist es wichtig zu betonen, dass die Sicherstellung der Ernährung unserer Bevölkerung und der Erhalt der biologischen Vielfalt zusammengehören und einander bedingen“, sagte Minister Hauk. So seien bislang alleine im Rahmen des Agrarumweltprogramms FAKT für das Jahr 2019 Fördermittel für die Anlage von rund 16.500 Hektar insektenfreundlicher Blühflächen in der Landwirtschaft bewilligt worden.

Land- und Forstwirtschaft leisten Beitrag zur Artenvielfalt

Land- und Forstwirtschaft leisten selbstverständlich ihren Beitrag zur Artenvielfalt. Die Art und Weise der Bewirtschaftung hat wesentliche Auswirkungen auf das Vorkommen und die Erhaltung der Arten. Deshalb ist es wichtig, mit allen Landnutzern in kooperativer Weise Maßnahmen zur Erhaltung und zur Förderung von Arten durchzuführen und entsprechende Bewirtschaftungsvorgaben umzusetzen. „Der Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen, die Stärkung der Artenvielfalt und die Erzeugung hochwertiger regionaler Lebensmittel bilden so einen harmonischen Dreiklang“, betonte Hauk.

„Gleichwohl kann die Erhaltung und Stärkung der biologischen Vielfalt in unserem Land nur gelingen, wenn auch jede und jeder Einzelne von uns die Verantwortung und die Leistungen der Landwirte zur Ernährungsvorsorge anerkennt und eigenverantwortlich durch sein Verbraucherverhalten zum Schutz der biologischen Vielfalt beiträgt“, so Minister Hauk. Regional und unter Einhaltung höchster Standards erzeugte Produkte seien wichtige Eckpfeiler einer artenfördernden Ernährungsgrundlage.

Die Landesregierung fördere daher Biodiversitätsmaßnahmen in der Landwirtschaft und auch den ökologischen Landbau mit erheblichen Mitteln und wolle auch durch die Verankerung dieser Ziele in der geplanten Änderung des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes (LLG) deren Bedeutung hervorheben. Um die Artenvielfalt in Baden-Württemberg auf breiter Basis zu stärken und den Belangen des Artenschutzes in umfassender Weise gerecht zu werden, sollen in Baden-Württemberg neben den geplanten Änderungen im Naturschutzgesetz umfangreiche Anpassungen des LLG erfolgen, sodass die gemeinsam mit Landwirtschafts- und Naturschutzverbänden erarbeiteten Maßnahmen zur Stärkung der Biodiversität gesetzlich verankert werden.

Internationaler Tag der biologischen Vielfalt

Seit 2001 wird der 22. Mai als Internationaler Tag der biologischen Vielfalt gefeiert. Er erinnert an den 22. Mai 1992, an dem der Text des Übereinkommens über die biologische Vielfalt offiziell angenommen wurde.

Die Vereinten Nationen haben Ende 2000 den Tag vom 29. Dezember, dem Tag, an dem 1993 die Convention on Biological Diversity (CBD) in Kraft trat, in den Mai verlegt. Die Ziele der Konvention sind die Erhaltung der biologischen Vielfalt, die nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile sowie die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus der Nutzung der genetischen Ressourcen ergebenden Vorteile.

Umweltministerium: Biologische Vielfalt in Baden-Württemberg

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Biodiversität und Landnutzung

Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) bietet eine Reihe von Förderprogrammen zur Stärkung der biologischen Vielfalt in der Land- und Forstwirtschaft an und unterstützt Projekte zu deren Förderung. Hierbei ist insbesondere das Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt zu nennen, das Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft umsetzt.

Umweltministerium: Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt

Broschüre zum Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt

Gesetzesnovelle zur Stärkung der Biodiversität

Die geplante Gesetzesnovelle zum Naturschutzgesetz (NatSchG) und zum Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz (LLG) zur Stärkung der Biodiversität soll in Kürze in den Landtag von Baden-Württemberg eingebracht werden.

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