Biologische Vielfalt

Straßenränder als Lebensraum für Pflanzen und Tiere

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Salbei-Glatthafer-Wiese auf einer Böschung im Frühsommer (Foto: © Dr. Tillmann Stottele)

Sonderprogramm des Landes zeichnet engagierte Stadt- und Landkreise mit der „Goldenen Wildbiene“ für die Stärkung der Artenvielfalt im Straßenbegleitgrün aus. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Erschaffung von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere. 

Die Grünflächen entlang unserer Straßen, die Flächen des sogenannten Straßenbegleitgrüns, können vielen Tieren und Pflanzen ein Zuhause bieten, Menschen eine Augenweide sein und gleichzeitig Lebensräume miteinander verbinden. Dies ist angesichts des dramatischen Artenschwunds von großer Bedeutung.

Verkehrsminister Winfried Hermann sagte am Montag: „Vor Ort setzen sich viele Stadt- und Landkreise, Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg für die Artenvielfalt im Straßenbegleitgrün ein. Um ihren Einsatz anzuerkennen, wurden dieses Jahr vier ganz besonders engagierte Stadt- und Landkreise, nämlich der Rems-Murr-Kreis, der Rhein-Neckar-Kreis, der Ostalbkreis und die Stadt Freiburg ausgezeichnet. Die Auszeichnung ist ein ausdrücklicher Dank, sie soll aber gleichzeitig andere Kommunen motivieren, sich ebenfalls für die biologische Vielfalt im Straßenbegleitgrün einzusetzen.“

Der Minister fügte hinzu: „Ich freue mich, dass durch das Sonderprogramm des Landes zur Stärkung der biologischen Vielfalt des Landes zur Stärkung der biologischen Vielfalt Haushaltmittel zur Verfügung stehen, die es der Straßenbauverwaltung ermöglichen, vielfältige Maßnahmen zu ergreifen, um an den Straßen artenreiche und bunte Grünflächen zu schaffen.“ Um dies zu erreichen, ist allerdings ein außerordentliches Engagement der Straßenmeistereien und Bauhöfe bei der besonderen Pflege sowie Gestaltung der Flächen erforderlich.

Artenschutz am Straßenrand

Der Schwerpunkt der Förderung liegt bei der Aushagerung straßenbegleitender Grasflächen. Üblicherweise werden diese Flächen gemäht und das Schnittgut bleibt auf den Flächen liegen. Im Gegensatz dazu ermöglicht die Förderung das zweimalige Mähen mit Entfernen des Schnittgutes, die sogenannte Aushagerung. Hierdurch entstehen artenreiche, nährstoffarme Flächen. Eine ergänzende Einsaat mit gebietsheimischen Blühmischungen kann die Entwicklung von artenreichen Blühflächen beschleunigen. Bislang werden bereits rund 80 Hektar auf diese geänderte Art und Weise gepflegt, von denen mehr als 20 Hektar zusätzlich mit Blühmischungen angesät wurden. Auch Rastplätze und Kreisverkehre an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen können durch Blühmischungen aufgewertet werden. Durch Bodenaufbereitung werden ideale Voraussetzungen für den langfristigen Bestand der Flächen geschaffen. Rastplätze und Kreisverkehre sind zwar meist nicht sehr groß, können mit einer insektenfreundlichen Gestaltung jedoch zu einem Blickfang werden und das Interesse der Bevölkerung für die Bedeutung solcher Maßnahmen wecken.

„Auch 2021 stehen dank des Sonderprogramms des Landes wieder Finanzmittel bereit und warten auf engagierte Stadt- und Landkreise, die damit aktiv die Artenvielfalt im Straßenbegleitgrün stärken wollen“, appellierte der Minister an die Kommunen. „Neue Förderanträge sind willkommen und sollten bis zum 30. April 2021 beim Verkehrsministerium eingereicht werden.“ Das Ministerium für Verkehr ruft außerdem wieder dazu auf, sich am Wettbewerb „Blühende Verkehrsinseln“ zu beteiligen. Bewerben können sich alle Landkreise, Städte und Gemeinden im Land, die Flächen an ihren Straßen in buntblühende Lebensräume für Insekten verwandeln. Den Gewinnerkommunen winkt die Auszeichnung „Goldene Wildbiene“. Minister Hermann hat bisher 20 Kommunen für ihr Engagement für die Artenvielfalt ausgezeichnet.

Blühende Verkehrsinseln

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