Zwei vom Verkehrsministerium geförderte Projekte zeigen, dass die Hardware-Nachrüstung für Diesel-Pkw möglich und wirksam ist. Das Kraftfahrtbundesamt genehmigt nun die Nachrüstung von Stickstoffdioxid-Minderungssystemen für erste Baureihen.
Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg begrüßt, dass die ersten Genehmigungen für Stickstoffdioxid (NOx)-Minderungssysteme vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) erteilt wurden. Nachgerüstete Fahrzeuge werden vom Verkehrsverbot in Stuttgart auf Dauer ausgenommen.
ADAC-Projekte in vollem Umfang erfolgreich
Die beiden vom Verkehrsministerium Baden-Württemberg geförderten Projekte des ADAC Württemberg e.V. haben gezeigt, dass die Hardware-Nachrüstung von Diesel-Pkw prinzipiell möglich und zur Stickstoffoxid-Minderung sehr wirksam ist. Nun attestiert das Kraftfahrtbundesamt den ersten Systemen, dass die Hardware-Nachrüstung von Diesel-Pkw trotz strenger Auflagen für die ersten Baureihen von Fahrzeugen von Volvo und Mercedes auch erlaubt wurden. Die Durchführung der ADAC-Projekte war damit in vollem Umfang erfolgreich, wofür Verkehrsminister Winfried Herrmann dem ADAC Württemberg e.V. und hier Herrn Präsidenten Roßkopf, seinem Team und den beteiligten Nachrüstfirmen nochmals besonders dankt.
Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg ist sehr erfreut darüber, dass durch Erteilung der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) für NOx-Minderungssysteme für die Nachrüstung von Personenkraftwagen“ die nächste Runde in Sachen Hardware-Nachrüstung von Diesel-Pkw eingeläutet ist. Schließlich hatte sich Baden-Württemberg in den Expertenrunden des Dieselforums des Bundes im Jahr 2018 sowie im Bundesrat besonders für die Aufstellung einer nationalen Nachrüstvorschrift eingesetzt.
Die Firma Dr. Pley SRC Technology GmbH hat diese ABE vom KBA erhalten. Genehmigt wurden bereits am 26. Juli 2019 ein NOx-Minderungssystem für einige Baureihen der Marke Volvo und am 6. August 2019 für einige Baureihen der Marke Mercedes-Benz. Für die Marke BMW sollen demnächst ebenfalls Nachrüstsysteme folgen. Dem Vernehmen nach hat die Firma TwinTec Baumot in diesen Tagen den Antrag für ihr Pkw-Nachrüstsystem beim KBA gestellt.
Mit Daimler gibt es sogar eine renommierte Firma, die Nachrüstkosten bis maximal 3.000 Euro pro geeignetem Fahrzeug zu übernehmen bereit ist.
Wer nachrüstet, erhält Ausnahme vom Verkehrsverbot
Der Entwurf des Luftreinhalteplans für Stuttgart sieht vor, dass Personenkraftwagen mit NOx-Minderungssystemen gemäß Voraussetzungen des § 47 Abs. 4a S. 2 Nr. 2 des BImSchG, von Fahrverboten dauerhaft ausgenommen werden. Unabhängig davon werden in Stuttgart für eine Übergangszeit von zwei Jahren gerechnet ab 1.1.2020 Kraftfahrzeuge vom Verkehrsverbot ausgenommen, die nachweislich das freiwillige Software-Update bestimmter Pkw-Hersteller haben. Dieses Softwareupdate muss vom Kraftfahrt-Bundesamt anerkannt worden sein.
Seit Mitte 2018 sind auch einige NOx-Minderungssysteme für Busse und zwei weitere für schwere Kommunalfahrzeuge genehmigt worden. Diese erwähnten Genehmigungen für Busse und Kommunalfahrzeuge können vor allem für Gebietskörperschaften, Verkehrsverbünde, Verkehrsunternehmen und für Kommunen interessant sein, da es hierzu großzügige Fördermaßnahmen vom Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur gibt. Im Auftrag des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg ist dafür die Kompetenzstelle für umweltfreundliche und klimaneutrale Fahrzeugantriebe für Baden-Württemberg zuständig.