Das Agrarinvestitionsprogramm wird von landwirtschaftlichen Unternehmen in Baden-Württemberg immer stärker nachgefragt. 2019 konnten Fördermittel in Höhe von 42,4 Millionen Euro bewilligt werden. Das Programm wird 2020 fortgeführt.
„Nachdem schon 2018 die Einzelbetriebliche Investitionsförderung sehr gut angenommen wurde, stieg die Nachfrage nach Fördermitteln 2019 nochmals an. Insgesamt 285 Vorhaben mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 170 Millionen. Euro konnten mit Zuwendungen in Höhe von 42,4 Millionen Euro bewilligt werden. Der Schwerpunkt lag beim Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) mit 216 Vorhaben, einem Gesamtinvestitionsvolumen von 136 Millionen Euro und Zuwendungen in Höhe von rund 36,3 Millionen Euro. Doch die Förderung der Diversifizierung legte mit 69 Vorhaben und rund 6,1 Millionen Euro Fördersumme gegenüber 2019 kräftig zu“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk. Bei dem weit überwiegenden Anteil der geförderten Investitionen im AFP handele es sich um besonders tiergerechte und innovative Stallbaubauvorhaben des Rinder-, Schweine- und Geflügelsektors. Mit 36 Vorhaben und einer Fördersumme von 7,3 Millionen Euro deutlich angestiegen seien die Investitionen in besonders tiergerechte Legehennen- und Mastgeflügelställe, darunter auch viele Mobilställe.
Hohe Nachfrage nach Förderung
„Trotz einer Aufstockung der Fördermittel gegenüber dem Vorjahr konnten 2019 aufgrund der hohen Nachfrage nach einer Förderung in den vier Auswahlrunden für das AFP nicht alle vorliegenden Anträge ausgewählt werden“, erklärte Hauk. So gingen die Bewilligungen im AFP zur Anschaffung von Maschinen der Außenwirtschaft gegenüber dem Vorjahr auf 64 Anträge mit rund 1,3 Millionen Euro Fördermitteln zurück, vor allem im Bereich der Gülleaufbringung. Unterstützt wurde die Anschaffung von 44 Geräten zur bodennahen Gülleaufbringung, 16 besonders umweltschonenden Pflanzenschutzgeräten und vier elektronisch gesteuerten Hackgeräten. „Im Zusammenhang mit der Umsetzung des Eckpunktepapiers der Landesregierung zum Schutz der Insekten in Baden-Württemberg und drängender Investitionen im Bereich der Gülleaufbringung für flüssige Wirtschaftsdünger sowie der Güllelagerung werden wir im Jahr 2020 dafür sorgen, dass diese Investitionen, mit denen unsere Landwirte einen wichtigen Beitrag zum Umwelt-, Klima- und Insektenschutz leisten, über das AFP mit zusätzlichen Landes- und Bundesmitteln unterstützt werden“, erläuterte Minister Hauk.
Bei Investitionen in die Diversifizierung zum Aufbau neuer Einkommensstandbeine für landwirtschaftliche Betriebe stieg die Nachfrage nach Förderung 2019 im Vergleich zum Vorjahr sehr deutlich an. Alle 69 Vorhaben, die die Förderbedingungen erfüllten, wurden bei Gesamtinvestitionen in Höhe von 34 Millionen Euro mit Zuwendungen in Höhe von 6,1 Millionen Euro bewilligt und damit nahezu ein Drittel mehr als im Vorjahr.
„Für das Jahr 2020 werden im AFP einige Anpassungen aus dem Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) umgesetzt. Betriebe, die zur Minderung von Emissionen bei der Lagerung flüssiger Wirtschaftsdünger Güllebehälter mit fester Abdeckung und einer um zwei Monate verlängerten Lagerdauer gegenüber der betriebsindividuellen ordnungsrechtlichen Vorgabe erstellen, erhalten zukünftig für die Güllebehälter einen Fördersatz von 40 Prozent, bei Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sind es 20 Prozent“, betonte der Minister.
Stärkung des betrieblichen Risikomanagements
Damit Investitionen, die landwirtschaftliche Betriebe zum Schutz vor Extremwetterereignissen und Ernteausfällen tätigen, in den Auswahlverfahren stärker gewichtet werden können, sei für Investitionen zum Beispiel in Hagel- und Kulturschutz oder Bewässerung ein neues Auswahlkriterium eingeführt worden. „Das Land wird sich bei den Beratungen auf Bundesebene zur Weiterentwicklung des GAK Rahmenplans weiter dafür stark machen, dass die Risikovorsorge und vorbeugende Investitionen als wichtige Säulen des betrieblichen Risikomanagements gestärkt werden, da sie angesichts des Klimawandels zunehmend an Bedeutung gewinnen“, so der Minister.
Die Agrarinvestitionsförderung (AFP) wird nach den bundeseinheitlichen Regelungen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) mit länderspezifischer Ausgestaltung angeboten. Schwerpunkt ist die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit sowie die Anpassung an höhere Anforderungen bei Tierwohl, Umwelt- und Klimaschutz. Geförderte Investitionen müssen im Einzelbetrieb wirtschaftlich sein. Die Fördersätze beim AFP liegen bei allen Investitionsvorhaben mit Basisförderung bei 20 Prozent. Investitionen, die den baulichen Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung gemäß den Premiumanford erungen entsprechen, können mit 30 Prozent im Bereich Rindvieh sowie 40 Prozent für Projekte in den Bereichen Schweine, Geflügel, Schafe und Ziegen gefördert werden.
Junglandwirte können bei den entsprechenden Voraussetzungen zusätzlich einen Zuschuss von zehn Prozent der zuwendungsfähigen Investitionskosten, jedoch maximal 20.000 Euro, erhalten. Insgesamt gilt eine prozentuale Förderobergrenze von 40 Prozent. Seit 2019 gibt es die Modernisierungsförderung mit einer Erhöhung des Basisfördersatzes um 10 Prozent bei bestimmten Investitionen in tierwohlfördernde Modernisierungsmaßnahmen.
Konkret sind dies Investitionen, die unter Einhaltung der Basisanforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung bei der Umstellung der Haltung von Jung- oder Zuchtsauen (Deckzentrum oder Abferkelbereich) oder der Umstellung von Anbindehaltung auf Laufstallhaltung bei Milchkühen, Aufzuchtrindern, Mastrindern oder Mutterkühen durchgeführt werden. Aufgrund der weiter unklaren Rechtslage bei den Haltungsvorgaben wurde diese Förderung von Umbauten 2019 nicht in Anspruch genommen. Neu ab 2020 ist die besondere Förderung von Güllebehältern mit fester Abdeckung und einer Lagerkapazität, die zwei Monate über die betriebsindividuellen ordnungsrechtlichen Vorgaben hinausgeht. Der Fördersatz liegt bei 40 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Sonstige Güllebehälter oder Wirtschaftsdüngerlager können wie andere Nebenanlagen eine Basisförderung in Höhe von 20 Prozent erhalten.
Die Förderobergrenze für die zuwendungsfähigen Investitionskosten je Unternehmen bleibt 2020 unverändert bei 1,5 Millionen Euro. Für Investitionen in Gewächshäuser und für Betriebszusammenschlüsse liegt die Förderobergrenze bei 2 Millionen Euro. Diese kann in der Förderperiode 2014 bis 2020 pro Unternehmen einmal ausgeschöpft werden.
Bei der Diversifizierungsförderung, dem zweiten Programmteil der einzelbetrieblichen Investitionsförderung neben dem AFP, werden landwirtschaftliche Unternehmen beim Aufbau weiterer landwirtschaftsnaher Betriebszweige unterstützt. Schwerpunkte der Investitionen liegen in den drei Bereichen Pensionspferdehaltung, Verarbeitung und Vermarktung sowie Tourismus. Der Fördersatz beträgt 25 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Die Obergrenze an Zuwendungen liegt aufgrund der De-minimis Regelung bei 200.000 Euro bezogen auf einen Zeitraum von drei Steuerjahren. Die Förderung der Diversifizierung blieb 2020 gegenüber 2019 in den Förderbedingungen unverändert. In den Verfahrensregeln mussten wie im AFP einige Anpassungen vorgenommen werden.
Die beiden Förderprogramme sind Bestandteil des Maßnahmen- und Entwicklungsplans Ländlicher Raum Baden-Württemberg (MEPL III 2014-2020) . Sie werden mit Mitteln aus dem Landes-, Bundes- und EU-Haushalt finanziert.
Die Antragstellung zur einzelbetrieblichen Investitionsförderung ist in Baden-Württemberg ganzjährig bei den Regierungspräsidien möglich. Vollständige Anträge können an den Auswahlläufen teilnehmen, die vor einer Bewilligung durchzuführen sind. Im Jahr 2020 werden ab Anfang April über das Jahr verteilt voraussichtlich insgesamt drei Auswahlläufe stattfinden. Informationen zur Förderung geben die unteren Landwirtschaftsbehörden und die Regierungspräsidien