Verbraucherschutzminister Peter Hauk hat anlässlich der Weihnachtszeit Tipps bereitgestellt, um seriöse Spendenaufrufe zu erkennen. Dadurch sollen auch gut gemeinte Spenden am richtigen Platz ankommen. Nicht jede Organisation ist so seriös, wie sie sich gibt.
„Die Vorweihnachtszeit ist meist stressig und vollgepackt mit Terminen und Erledigungen. Damit die Spende tatsächlich dort ankommt, wo sie gebraucht wird, sollten sich Verbraucherinnen und Verbraucher kurz informieren, wer hinter einem konkreten Spendenaufruf steckt“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk. Bereits der erste Blick auf den Spendenaufruf, eine dazugehörige Adresse oder das Impressum auf der Internetseite der aufrufenden Organisation könnte hier wichtige Hinweise liefern. „Fehlen Adresse oder Impressum ganz, ist Vorsicht geboten“, betonte der Minister.
Zur Weihnachtszeit gehören wie jedes Jahr nicht nur Lebkuchen und Tannenbäume, sondern auch unzählige Spendenaufrufe. Sie füllen Briefkästen und E-Mail-Postfächer oder werden über Social-Media-Kanälen wie Facebook verteilt. Doch nicht jede Organisation ist so seriös, wie sie sich gibt. „Ein Anhaltspunkt für die Seriosität eines Spendenaufrufs kann dessen Ausgestaltung sein. Im Spendenaufruf sollten zum Beispiel auch Zahlen und Fakten zum Hilfsprojekt genannt und eine verantwortliche Organisation erkennbar sein. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten bei Interesse der jeweiligen Organisation nach dem Jahresbericht fragen. Aus diesem sollte sich herauslesen lassen, wohin bisherige Spenden gegangen sind und was mit diesen bewirkt wurde“, so Verbraucherminister Hauk.
Informationen beim Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen
Lohnen könne sich beispielsweise auch ein Blick auf die Liste des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI). „Die Stiftung vergibt ein Spenden-Siegel an Organisationen, die von der Stiftung hinsichtlich ihrer Förderungswürdigkeit geprüft wurden. So muss eine geprüfte Spendenorganisation etwa Aussagen über die Qualität ihrer eigenen Organisation durch klare, nachvollziehbare Informationen belegen und gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken im Sinne der Abgabenordnung dienen“, so der Minister. Allerdings sei ein fehlendes Siegel nicht automatisch ein Beleg für eine unseriöse Organisation. „Da wohltätige Organisationen erst ab einem jährlichen Spendenaufkommen von 25.000 Euro das Spendensiegel beantragen können, wird der kleine Verein um die Ecke das Siegel wahrscheinlich nicht vorweisen können. Wer dessen Arbeit unterstützen will, kann sich direkt mit dem Verein in Verbindung setzen und sich über den Einsatz der Spendengelder informieren“, sagte Peter Hauk.
Auf der Straße oder an der Haustüre solle sich niemand von Menschen mit sogenannten Sammelbüchsen überrumpeln lassen. Hier sei es ratsam, sich die genaue Bezeichnung und Anschrift der Organisation geben zu lassen und sich zum Beispiel im Internet zu informieren. „Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher dieser Organisation nach der Recherche dann etwas spenden möchten, können sie dies sicher auch noch per Überweisung auf das Spendenkonto tun. Dasselbe gilt auch für Spendenaufrufe am Telefon“, betonte Minister Hauk.
Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen: Spendensiegel
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Verbraucherschutz