Der Bundesrat hat der Wiedereinführung der Endrohrmessung im Rahmen der Abgasuntersuchung für Kraftfahrzeuge zugestimmt. So können Manipulationen und Defekte an Abgasnachbehandlungsanlagen im Rahmen der regelmäßigen Abgasuntersuchungen erkannt werden.
Der Bundesrat hat heute der Wiedereinführung der Endrohrmessung im Rahmen der Abgasuntersuchung für Kraftfahrzeuge zugestimmt. Eine entsprechende Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) wurde in der Plenarsitzung des Bundesrats am 22. September 2017 abschließend beraten.
Mit der Endrohrmessung können Manipulationen und Defekte an Abgasnachbehandlungsanlagen im Rahmen der regelmäßigen Abgasuntersuchungen erkannt werden. Die Endrohrmessung wurde 2010 für Kraftfahrzeuge mit Erstzulassung ab 2006 abgeschafft und durch ein Auslesen der On-Board-Diagnosesysteme ersetzt. Es zeigte sich, dass viele Defekte und Manipulationen an Abgasnachbehandlungsanlagen durch das Auslesen der Diagnosesysteme nicht erkannt werden können und zusätzliche Messungen erforderlich sind.
Minister Hermann hatte sich beim Bund für eine Wiedereinführung der Endrohrmessung eingesetzt. „Die Wiedereinführung der Endrohrmessung ist eine richtige Konsequenz aus dem Dieselskandal“, so Minister Hermann, der aber auch betonte, dass die Endrohrmessung zukünftig noch verbessert werden müsse, um unzulässig erhöhte Ausstöße von Kohlendioxid (CO2), Rußpartikeln und Stickstoffoxiden wirksamer als bisher aufdecken zu können.