Die Stiftung Naturschutzfonds unterstützt mit ihren vielfältigen Fördermöglichkeiten den Naturschutz im Land. Verbände, Vereine, Hochschulen, Kommunen und auch Privatpersonen können bis 1. Mai 2019 Förderanträge für Naturschutzprojekte ab 2020 einreichen.
„Unter dem Motto ‚Wir fördern Vielfalt‘ investiert die Stiftung Naturschutzfonds in die Unterstützung von Umweltbildungs-, Artenschutz- oder Forschungsprojekten. Mit sofortiger Wirkung können Anträge für Naturschutzprojekte ab 2020 eingereicht werden. Inhaltlich tragen die beantragten Projekte zur Umsetzung der Naturschutzstrategie des Landes bei“, erklärte Franz Untersteller, Naturschutzminister und Vorsitzender der Stiftung Naturschutzfonds, zum Start der Ausschreibung in Stuttgart.
„Ich schätze die Kompetenz und Kreativität unserer Naturschutzaktiven im Land sehr. Dieses Engagement unterstützen wir gerne und ermuntern unsere Partner, entsprechende Förderprojekte bei der Stiftung zu beantragen“, hob Untersteller hervor. Hierbei sind sowohl einjährige als auch mehrjährige Projekte mit einer Laufzeit von bis zu vier Jahren möglich. Gefördert werden Verbände, Vereine, Hochschulen, Kommunen oder auch Privatpersonen.
Bis zum 1. Mai 2019 können Förderanträge bei der Stiftung Naturschutzfonds eingereicht werden.
Ergänzende Informationen
Zur aktuellen Ausschreibung bietet die Stiftung Naturschutzfonds am 12. März 2019 in Stuttgart eine Informationsveranstaltung für alle an einer Projektförderung Interessierte an. Weitere Informationen zu dieser Veranstaltung, zum Antragsverfahren sowie die Antragsunterlagen sind auf der Internetseite der Stiftung Naturschutzfonds erhältlich.