Landentwicklung

Rund 768.000 Euro für Modernisierung ländlicher Wege

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Ein älteres Paar wandert bei Sonnenschein auf einem Feldweg bei Fellbach zwischen zwei Rapsfeldern hindurch. (Bild: Christoph Schmidt / dpa)

Das Land fördert den Ausbau und die Sanierung ländlicher Wege in zehn Kommunen mit rund 768.000 Euro. Seit Bestehen des Förderprogramms wurde landesweit die Modernisierung von rund 138 Kilometern ländlicher Wege gefördert.

„Der Ländliche Raum dient nicht nur der Produktion von hochwertigen Nahrungsmitteln, sondern ist auch wichtiges Naherholungsgebiet für alle Bürgerinnen und Bürger. Ein intaktes und gut ausgebautes Wegenetz dient somit nicht nur der Land- und Forstwirtschaft, sondern auch Spaziergängern, Radfahrern und Wanderern. Gerade im Frühjahr zeigt sich, dass über die frostigen Wintertage aus vielen kleinen Rissen große Schlaglöcher entstanden sind. Eine grundlegende Sanierung ist oftmals besser und langfristig auch günstiger, als immer nur zu reparieren. Hierfür können die Gemeinden Fördermittel über das Programm Nachhaltige Modernisierung Ländlicher Wege beantragen“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.

Seit 2018 rund 138 Kilometer ländliche Wege gefördert

Zehn Kommunen erhalten Fördermittel in Höhe von zusammen 767.709,64 Euro. Damit werden in 16 Wegebaumaßnahmen rund 13 Kilometer Wege modernisiert. „Ein modernes ländliches Wegenetz zu unterhalten, ist eine kostspielige Daueraufgabe für die Kommunen. Eine Unterstützung durch das Land ist dabei eine wichtige Hilfe, von der letztlich alle profitieren. Ich freue mich sehr, dass das Land den Kommunen die für die Modernisierung der Wege dringend benötigten Fördermittel zur Verfügung stellen kann“, sagte Minister Hauk.

Das Land hat das Förderprogramm zur Nachhaltigen Modernisierung Ländlicher Wege im Jahr 2018 ins Leben gerufen und stellt bis Ende 2021 insgesamt zehn Millionen Euro Fördermittel bereit. Seit Bestehen des Förderprogramms wurde landesweit die Modernisierung von rund 138 Kilometern ländlicher Wege gefördert. Anträge auf Förderung können von den Kommunen bei der zuständigen unteren Flurbereinigungsbehörde im Landratsamt gestellt werden. Diese steht dem Antragsteller als Spezialist für Ländlichen Wegebau auch beratend zur Seite.

Die Förderungen im Einzelnen

16 Anträge von zehn Kommunen werden mit insgesamt 767.709,64 Euro gefördert. Welche Kommune welche Fördersumme erhält, wird im Folgenden aufgelistet:

Gemeinde Gemarkung Bewilligungssumme
Gemeinde Blaufelden Blaufelden 21.600,00 Euro
Stadt Creglingen Archshofen 33.620,00 Euro
Stadt Creglingen Frauental 18.860,00 Euro
Stadt Creglingen Niederrimbach 43.140,00 Euro
Stadt Creglingen Oberrimbach 27.850,00 Euro
Stadt Creglingen Weiler 69.620,00 Euro
Gemeinde Durchhausen Durchhausen 14.800,00 Euro
Gemeinde Frankenhardt Honhardt Frankenhardt 96.028,00 Euro
Gemeinde Heroldstatt Heroldstatt 57.200,00 Euro
Stadt Horb Altheim 48.679,64 Euro
Gemeinde Igersheim Neuses 33.150,00 Euro
Stadt Kirchberg an der Jagst Kirchberg 60.640,00 Euro
Stadt Kirchberg an der Jagst Kirchberg 59.184,00 Euro
Gemeinde Michelfeld Michelfeld Gnadental 83.802,00 Euro
Gemeinde Rot am See Beimbach 58.712,00 Euro
Gemeinde Rot am See Brettheim 40.824,00 Euro

Detaillierte Informationen zum Förderprogramm zur Nachhaltigen Modernisierung des Ländlichen Wegenetzes finden Sie im Internet unter: Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung: Gesetze und Vorschriften

Umfassende Informationen zu den Themen Vermessung und Landentwicklung finden Sie auf den Internetseiten des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung (LGL):Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL)

Weitere Informationen zu den Themen Ländlicher Raum, Landentwicklung und Landwirtschaft finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz:Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

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