Mit dem Förderprogramm „Nachhaltige Modernisierung von Ländlichen Wegen“ unterstützt das Land die Gemeinden beim Ausbau wichtiger ländlicher Wege. Sieben Kommunen erhalten Fördermittel in Höhe von rund 414.000 Euro.
„Die anhaltenden Auswirkungen der Corona-Krise sind weiterhin spürbar. Umso wichtiger ist es, den Kommunen weiterhin die Fördermittel des Landes in gewohnt zügiger Weise zur Verfügung zu stellen. Mit dem Förderprogramm ‚Nachhaltige Modernisierung von Ländlichen Wegen (MoLWe)‘ helfen wir den Gemeinden beim Ausbau wichtiger ländlicher Wege,“ sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk. Die schnelle und unkomplizierte Hilfe durch das Förderprogramm MoLWe stellt sicher, dass die Baumaßnahmen sofort beginnen und damit die Aufträge an die örtliche Bauwirtschaft vergeben werden könnten.
Modernisierung von 6,2 Kilometern Weg
Sieben Kommunen erhalten Fördermittel in Höhe von insgesamt 414.364,61 Euro. Damit werden in neun Wegebaumaßnahmen rund 6,2 Kilometer Wege modernisiert. Diese dienen nicht nur der Landwirtschaft. Vielmehr profitieren alle Bürger von der neuen multifunktionalen Eigenschaft der Wege, da sie auch bestens als Rad-, Wander- oder Spazierwege genutzt werden können. Seit Bestehen des Förderprogramms wurden damit landesweit bereits fast 100 Kilometer ländliche Wege grundlegend modernisiert, was etwa einer Strecke von Stuttgart nach Ulm entspricht.
„Das ländliche Wegenetz ist ein wichtiger Teil der Infrastruktur einer Gemeinde und bedarf einer fortwährenden, teilweise kostenintensiven Pflege und Modernisierung. Diese Aufgabe können die Gemeinden oftmals ohne Unterstützung des Landes nicht leisten. Deshalb hat das Land das Förderprogramm zur nachhaltigen Modernisierung ländlicher Wege in Leben gerufen und stellt bis 2021 insgesamt rund zehn Millionen. Euro Fördermittel bereit,“ erklärte Minister Hauk.
Rund 414.000 Euro für sieben Kommunen
Sieben Kommunen werden mit insgesamt 414.364,61 Euro gefördert. Welche Kommune welche Fördersumme erhält, wird im Folgenden aufgelistet:
Gemeinde | Gemarkung | Bewilligungssumme |
Gemeinde Altdorf | Altdorf | 49.021,60 Euro |
Gemeinde Holzmaden | Holzmaden | 36.986,60 Euro |
Stadt Kirchheim unter Teck | Kirchheim | 63.696,00 Euro |
Gemeinde Kürnbach | Kürnbach | 32.000,00 Euro |
Stadt Osterburken | Bofsheim | 33.882,35 Euro |
Stadt Osterburken | Osterburken | 50.964,70 Euro |
Stadt Osterburken | Schlierstadt | 36.403,36 Euro |
Gemeinde Sinzheim | Leiberstung | 22.674,80 Euro |
Gemeinde Vöhringen | Wittershausen | 88.735,20 Euro |