Mit dem Förderprogramm „Nachhaltige Modernisierung von Ländlichen Wegen“ unterstützt das Land die Gemeinden beim Ausbau ländlicher Wege sowohl für die Landwirtschaft als auch zur Freizeitnutzung. Fünf Kommunen erhalten Fördermittel in Höhe von rund 390.000 Euro.
„Nachdem die diesjährige Ernte nahezu abgeschlossen ist, wird vielerorts deutlich, dass die Modernisierung des ländlichen Wegenetzes eine unabdingbare und herausfordernde Aufgabe ist. Die damit verbundenen finanziellen Aufwendungen, sind für Gemeinden und Städte ohne Unterstützung es Landes kaum leistbar. Die hohe Nachfrage bestätigt, dass das Förderprogramm ‚Nachhaltige Modernisierung von Ländlichen Wegen‘ hierzu einen guten Beitrag leistet. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es wichtig, die benötigten Mittel schnell zur Verfügung zu stellen, damit die Umsetzung der Maßnahmen noch im laufenden Jahr erfolgen kann“, sagte Minister Peter Hauk.
Fünf Kommunen erhalten Fördermittel in Höhe von zusammen 391.218,42 Euro. Damit werden in insgesamt sechs Wegebaumaßnahmen rund 4,7 Kilometer Wege modernisiert. Neben dem Nutzen für die Landwirtschaft, sind diese auch für Bürgerinnen und Bürger, sei es als Rad-, Wander- oder Spazierwege, geeignet. Mit der jetzigen Mittelfreigabe ist die Marke von 100 Kilometern ländlicher Wege erreicht, die seit Bestehen des Förderprogramms landesweit auf diese Weise grundlegend modernisiert wurden.
Alle Bürgerinnen und Bürger profitieren von einem modernen Wegenetz
„Nicht nur für Landwirte ist die Investition in ein modernes und gut ausgebautes Wegenetz von Nutzen. Gerade in der Herbst- und Winterzeit profitieren alle Bürgerinnen und Bürger von der Möglichkeit, Spaziergänge oder Radtouren auf befestigten Wegen durchführen zu können“, sagte der Minister.
Das Land hat das Förderprogramm zur nachhaltigen Modernisierung ländlicher Wege 2018 ins Leben gerufen und stellt bis 2021 insgesamt 10 Millionen Euro Fördermittel bereit.
Fünf Kommunen werden gefördert
Fünf Kommunen werden mit insgesamt 391.218,42 Euro gefördert. Welche Kommune welche Fördersumme erhält, wird im Folgenden aufgelistet:
Gemeinde | Gemarkung | Bewilligungssumme |
Gemeinde Dischingen | Dischingen | 100.000,00 Euro |
Stadt Herbrechtingen | Herbrechtingen | 100.000,00 Euro |
Stadt Lauchheim | Lauchheim | 90.557,88 Euro |
Stadt Lauchheim | Lauchheim | 47.763,98 Euro |
Gemeinde Mönsheim | Mönsheim | 39.494,80 Euro |
Gemeinde Ottenbach | Ottenbach | 18.401,76 Euro |
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Flurneuordnung und Landentwicklung