Das Land hat weitere 2,8 Millionen Euro für den Ausbau gemeindenaher Wohnformen sowie die Verwirklichung von Inklusionsvorhaben freigegeben. Damit können sechs Maßnahmen im Ortenaukreis, im Ostalbkreis sowie im Landkreis Waldshut umgesetzt werden. Insgesamt stehen 2017 rund 19,4 Millionen Euro zur Verfügung.
Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha hat rund 2,8 Millionen Euro für den Ausbau gemeindenaher Wohnformen sowie die Verwirklichung von Inklusionsvorhaben im Land freigegeben. Mit den aus dem Landeshaushalt und der Ausgleichsabgabe stammenden Mitteln können sechs Maßnahmen im Ortenaukreis (zwei), im Ostalbkreis (zwei) sowie im Landkreis Waldshut (zwei) umgesetzt werden.
Die 2,8 Millionen Euro bilden die zweite Tranche der diesjährigen Förderung von Behinderteneinrichtungen. Insgesamt stehen 2017 Landes- und Ausgleichsabgabemittel in Höhe von rund 19,4 Millionen Euro zur Verfügung.
Selbstbestimmte Lebensgestaltung ermöglichen
„Die Landesregierung will Menschen mit Behinderungen in Baden-Württemberg die gleiche selbstbestimmte Lebensgestaltung ermöglichen wie Menschen ohne Behinderungen. Unser besonderes Augenmerk gilt dabei einem bedarfsgerechten Angebot von inklusivem Wohnen und Arbeiten. Die von uns geförderten Behinderteneinrichtungen erleichtern es Menschen mit Behinderungen, besser an der Gesellschaft teilhaben und ihr Leben unabhängiger führen zu können“, so Lucha.
Für die Projekte werden rund 1,6 Millionen Euro aus Landesmitteln und rund 1,2 Millionen Euro aus Ausgleichsabgabemitteln eingesetzt. Ausgleichsabgabemittel sind Abgaben von Betrieben, die mehr als 20 Arbeitsstellen anbieten, aber nicht die gesetzlich vorgeschriebene Zahl schwerbehinderter Menschen (fünf Prozent der Belegschaft) beschäftigen.