Weinbau

Rebflurneuordnung in Oberrotweil am Kaiserstuhl

Kaiserstuhl
Symbolbild

Um die einzigartige Kulturlandschaft am Kaiserstuhl zu erhalten, fördern Bund und Land die Rebflurneuordnung in Vogtsburg-Oberrotweil mit rund 4,2 Millionen Euro. Auf einer Fläche von rund 30 Hektar wird die typische Terrassenlandschaft des Kaiserstuhls neu angelegt.

„Unsere einzigartige Kulturlandschaft zu erhalten, ist ein lohnenswertes Engagement. Wir müssen alles daransetzen, damit solch einzigartige Landschaften wie der Kaiserstuhl in Bewirtschaftung bleiben. Nur wenn sich der Weinbau lohnt, bleibt die Landschaft mit ihrer wertvollen Flora und Fauna erhalten. Davon profitieren wir alle, denn unsere gesamte Gesellschaft genießt die wunderschöne Landschaft und die Erzeugnisse, die daraus gewonnen werden. Mit der heutigen Übergabe des Förderbescheids beginnt ein wichtiger Abschnitt im Flurneuordnungsverfahren“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, anlässlich der Übergabe des Bewilligungsbescheids in Vogtsburg-Oberrotweil im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald.

Durch den Bau von neuen Erschließungswegen auf einer Länge von rund acht Kilometern wird die Bewirtschaftung der Rebflächen deutlich erleichtert. Die gut ausgebauten ländlichen Wege stehen nicht nur den Winzerinnen und Winzern für die Bewirtschaftung ihrer Weinberge zu Verfügung, sondern auch den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort sowie dem Tourismus insgesamt. Auf einer Fläche von rund 30 Hektar wird die typische Terrassenlandschaft des Kaiserstuhls neu angelegt.

Weinlandschaft als positiver Werbeträger

„Das Image der Weinlandschaft ist ein positiver Werbeträger für unser Land. Die Rebflurneuordnung am Lerchenberg trägt dazu bei, dieses Ansehen zu erhalten. Durch die Umsetzung der geplanten Maßnahmen ist eine einfache und zukunftsorientierte Bewirtschaftung sichergestellt. Hierfür stellen der Bund und das Land entsprechende Fördermittel in Höhe von rund 4,2 Millionen Euro zur Verfügung“, erläuterte Minister Hauk.

„Sie haben frühzeitig alle Akteure beteiligt und bei Ihrer Planung alle Belange bestmöglich berücksichtigt. Dieser frühzeitige Einsatz zahlt sich in einem sehr schnellen Verfahrensablauf aus. Von der Anordnung des Verfahrens bis zur Genehmigung der gemeinschaftlichen Anlagen haben Sie nur drei Jahre benötigt. Schon im Herbst kann mit der Umgestaltung des Rebgebiets begonnen werden. Sie haben das Verfahren damit in Rekordzeit durchgeführt“, lobte Minister Hauk bei der Übergabe der Förderung an Herrn Bitzenhofer, den Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft aus Oberrotweil.

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