Das Land legt das erfolgreiche Programm „Neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt“ mit jährlich über 3,1 Millionen Euro neu auf. Es soll Langzeitarbeitslose und ihre Familien unterstützen und ihnen eine Perspektive bieten.
Arbeitsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut hat die Weiterentwicklung des Landesprogramms „Neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt“ vorgestellt, für das die Landesregierung ab 2020 jährlich über 3,1 Millionen Euro bereitstellt „Erfreulicherweise haben wir in Baden-Württemberg einen insgesamt robusten Arbeitsmarkt, mit einer Arbeitslosenquote von 3,2 Prozent liegen wir nahe an der Vollbeschäftigung. Die Langzeitarbeitslosigkeit ist 2019 um 2,7 Prozent gesunken, dazu hat auch unser Landesprogramm beigetragen. Doch es gibt noch viel zu tun. Im Dezember ist die Arbeitslosigkeit leicht gestiegen, vor allem ältere Beschäftigte und die Zeitarbeitsbranche sind betroffen. Auch sind immer noch rund 50.000 Menschen von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen. Wir wollen diese Menschen und ihre Familien unterstützen und ihnen eine Perspektive bieten, denn der Weg aus der Arbeitslosigkeit ist oft nicht einfach“, so die Ministerin.
„Mit unserem Programm setzen wir die richtigen Akzente zur Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit“, so Hoffmeister-Kraut. So enthalte das zum 1. Januar 2019 auf Bundesebene eingeführte Teilhabechancengesetz einen Passiv-Aktiv-Tausch nach baden-württembergischem Vorbild. „Damit können wir noch mehr Menschen, die schon länger arbeitslos sind, an den Arbeitsmarkt heranführen. Hierfür haben wir in Baden-Württemberg maßgebliche Vorarbeit geleistet.“ Im Mittelpunkt stünde, Arbeit statt Arbeitslosigkeit zu finanzieren. „Die Aufnahme in das Bundesgesetz unterstreicht unsere Rolle als Vorreiter innovativer Arbeitsmarktpolitik“, betonte die Ministerin. Beim Passiv-Aktiv-Tausch erhalten Arbeitgeber einen Zuschuss bei Einstellung eines langzeitarbeitslosen Menschen.
Neuer Förderschwerpunkt liegt auf Familien
Ein neuer und besonderer Schwerpunkt des Landesprogramms liegt künftig auf arbeitslosen Eltern und deren Kinder. Denn Erziehende haben es besonders schwer, wieder in den Arbeitsmarkt einzusteigen. Das Projekt „Beschäftigungsförderung und Jugendhilfe gemeinsam anpacken“ („BeJuga“) setzt genau hier an. „Wir sehen, dass Armut und soziale Ausgrenzung vererbt werden und das wollen wir durchbrechen. Deshalb liegt uns die Unterstützung von Familien ganz besonders am Herzen“, so die Ministerin. An den zwölf bereits bestehenden Standorten erhalten betroffene Familien niedrigschwellig Zugang zu Beratung, Kinderbetreuung und Beschäftigungsmöglichkeiten. Die Rückmeldung der Standorte sowie die Evaluation des Projektes bestätigen den Erfolg: Allein im ersten Halbjahr 2019 wurden rund 125 Familien erreicht, das sind insgesamt rund 400 Personen. Deshalb kommen ab 2020 zehn weitere Standorte dazu und die Förderung pro Standort wird von 50.000 auf 75.000 Euro erhöht.
Weiterfinanzierung der Arbeitslosenberatungszentren
Weiter gefördert werden ebenfalls die Arbeitslosenberatungszentren. Diese sind wichtige Anlaufstellen geworden, denn für viele Menschen, die langzeitarbeitslos sind, ist der Gang zum Jobcenter nicht einfach. Das Verhältnis zu den staatlichen Institutionen kann angespannt sein und oft sind diese Menschen von sozialer Ausgrenzung betroffen. „Die Arbeitslosenberatungszentren helfen den Menschen auch dabei, wieder am sozialen Leben teilnehmen zu können. Dies ist ein unglaublich wichtiger Schritt für den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt“, lobte die Ministerin. Die Zentren sind unabhängig, arbeiten aber eng mit den Jobcentern zusammen und beraten ebenfalls zu Qualifizierung und Beschäftigung. Die zwölf Arbeitslosenzentren werden weiterhin mit jeweils 50.000 Euro vom Wirtschaftsministerium gefördert. Künftig ist diese Förderung an eine Mitbeteiligung der Kommunen in Höhe von mindestens 8.000 Euro geknüpft.
Förderung der Teilzeitausbildung
Der dritte Baustein des Programms setzt beim Thema Bildung an: „Nicht alle Menschen haben die Möglichkeit, eine Ausbildung in Vollzeit zu absolvieren, zum Beispiel Menschen, die Angehörige pflegen oder alleinerziehend sind“, führte die Ministerin aus. Das Netzwerk leistet seit 2011 erfolgreiche Arbeit, allein in den dualen Ausbildungsberufen hat sich die Zahl der Ausbildungsverträge in Teilzeit fast verdreifacht und ist von 295 in 2011 auf 866 in 2018 gestiegen. Da es aber auch hier noch Ausbaupotentiale gibt, wird die Förderung auf 60.000 Euro pro Jahr erhöht. Das Netzwerk informiert landesweit über Teilzeitausbildungen und fördert die Umsetzung und Verbreitung der Teilzeitausbildung in Betrieben.
Ideenwettbewerb zur Förderung von Frauen und Menschen über 50
Zwei besonders betroffene Gruppen im Land, bei denen noch Verbesserungspotential besteht, sind Frauen und Menschen über 50. Im letzten Jahr haben 17,9 Prozent weniger langzeitarbeitslose Frauen als Männer den Einstieg in den Arbeitsmarkt geschafft. Und während im Dezember 2018 34,8 Prozent der unter 50-jährigen den Wiedereinstieg geschafft haben, waren es nur 13,7 Prozent der über 50-jährigen. „Mit dem Ideenwettbewerb möchten wir neue, innovative Fördermodelle entwickeln, um Frauen und ältere Menschen noch besser zu unterstützen“, so die Ministerin über den neuen Baustein.
Der Ideenwettbewerb beginnt am 13. Januar 2020. Anträge können bis Ende März eingereicht werden. Die Projekte sollen zum 1. Juli 2020 beginnen und zunächst bis Ende 2021 laufen. Hierfür stehen insgesamt 1,5 Millionen Euro zur Verfügung.
Weitere Informationen zur Ausschreibung des Ideenwettbewerbs
Wirtschaftsministerium: Landesprogramm „Neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt“
Wirtschaftsministerium: Evaluationsbericht zum Projekt „BeJuga“
Wirtschaftsministerium: Standorte „BeJuga“ (PDF)
Wirtschaftsministerium: Träger (PDF)
Wirtschaftsministerium: Standorte Arbeitslosenberatungszentren (PDF)
Wirtschaftsministerium: Übersicht Landesarbeitsmarktprogramme (PDF)