Verbesserte Förderkonditionen geben dem sozialen Wohnungsbau im Land weiteren Schub. Mit einer Mittelbelegung von 240 Millionen Euro liegt das Land deutlich über den Vorjahresergebnissen.
Wohnungsbauministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut zog im Kabinett eine positive Bilanz zur Wohnraumförderung 2020: „Wir blicken auf ein sehr starkes Förderjahr 2020 zurück. Ich bin erleichtert, dass wir auch in Pandemie-Zeiten an unsere guten Ergebnisse der Vorjahre anknüpfen konnten. Mit nochmals verbesserten Förderkonditionen haben wir den positiven Trend fortgesetzt und dem sozialen Wohnungsbau im Land sogar weiteren Schub gegeben. Das belegt, dass die Wohnraumförderung so attraktiv ist wie seit Jahrzehnten nicht mehr. Mit einer vorläufigen Mittelbelegung von rund 240 Millionen Euro liegen wir noch einmal ganz deutlich über den Vorjahresergebnissen“, so Hoffmeister-Kraut in ihrem mündlichen Bericht.
Rund vier Millionen Euro sind darüber hinaus reserviert für die Nachfrageprämie an die Gemeinden für fertiggestellte Wohnungen, sodass das zur Verfügung stehende Mittelvolumen nahezu vollständig ausgeschöpft ist. Im Kalenderjahr 2019 belief sich der Antragsbarwert für die eingereichten Förderanträge auf rund 220 Millionen Euro, im Jahr 2018 auf rund 200 Millionen Euro.
Verdopplung der Anträge gegenüber 2018
In der Addition von Neubau, Neuerwerb und der Begründung von Sozialbindungen im Mietwohnungsbestand wurden im gesamten Kalenderjahr 2020 in der sozialen Mietwohnraumförderung wie im Vorjahr über 3.000 Wohneinheiten für wohnberechtigte Haushalte gefördert. Betrachtet man allein die Entwicklung seit dem Start des Programms „Wohnungsbau 2020/2021“ im April 2020, wird eine äußerst positive Tendenz sichtbar.
„Es zeigt sich, dass das neue Programm Treiber erhöhter Nachfrage ist. In einer Laufzeit von nur neun Monaten verzeichnen wir bei der Mietwohnungs-Neubauförderung Anträge für 2.311 Wohneinheiten. Auf den Monat heruntergerechnet liegen wir mit monatlich 256 Anträgen für neue Mietwohnungen 30 Prozent über der Zahl im Programmjahr 2019. Verglichen mit dem Programmjahr 2018, also innerhalb von zwei Jahren, konnten wir das Ergebnis sogar verdoppeln“, so die Ministerin. Im 15 Monate dauernden Programmjahr 2019 wurden monatlich 195 Anträge auf Neubau-Mietwohnung gestellt, im neunmonatigen Programmjahr 2018 waren es 129 Wohnungen monatlich.
Neue Impulse im aktuellen Förderprogramm
Das Förderprogramm „Wohnungsbau BW 2020/2021“ ist am 1. April 2020 in Kraft getreten. „Gemeinsam mit den Experten der Wohnraum-Allianz konnten wir neue Impulse identifizieren, um unsere Wohnraumförderung noch attraktiver zu machen und neue wichtige Anreize zu setzen. Die Bilanzzahlen bestätigen, dass das aktuelle Programm bei Investoren, Unternehmen und Privatpersonen großen Anklang findet. Daran wollen wir im laufenden Jahr nahtlos anknüpfen“, sagte Hoffmeister-Kraut. Das Programm „Wohnungsbau 2020/2021“ läuft bis Ende 2021.
„Diese guten Ergebnisse schlagen sich nach und nach auch in höheren Fertigstellungszahlen für neuen sozial gebundenen Wohnraum nieder“, so die Ministerin. Denn zwischen Antragstellung und Baufertigstellung ergibt sich erfahrungsgemäß ein mindestens dreijähriger zeitlicher Versatz. Die nun vorliegenden Zahlen für das Jahr 2020 von 1.131 neu fertiggestellten Sozialmietwohnungen (2019 waren es 891, 2018 620, 2017 400) belegen dies. „Wir wirken damit nicht nur dem Abschmelzen des Sozialwohnungsbestands entgegen, sondern schaffen künftig sogar wieder zusätzliche. Darauf wollen wir in diesem Jahr aufbauen.“
Großes Engagement im sozialen Wohnungsbau
„Mit rund 250 Millionen Euro jährlich investieren wir auch weiterhin so viel in den sozialen Wohnungsbau wie seit Mitte der 1990er-Jahre nicht mehr. Wir sind aber noch lange nicht am Ziel.“ Allen müsse klar sein, dass in diesem vielschichtigen und schwierigen Feld sichtbare Erfolge nicht über Nacht zu erreichen seien, denn für nachhaltige Lösungen brauche es einen langen Atem. „Ich bin aber zuversichtlich, dass sich das große Engagement im sozialen Wohnungsbau auszahlt und wir unserem Ziel, ausreichend bezahlbaren Wohnraum für einkommensschwächere und damit wohnberechtigte Haushalte zu schaffen, Schritt für Schritt näherkommen“, so Hoffmeister-Kraut abschließend.
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau: Wohnungsbau BW 2020/2021