Lärmschutz

Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan

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Titelbild Lärmaktionsplan

Um mehr Menschen vor Lärm zu schützen, erarbeitet das Ministerium für Verkehr einen Lärmaktionsplan. Die Bürgerinnen und Bürger können bis zum 12. April 2024 online an der Planung mitwirken.

Über 100.000 Menschen in Baden-Württemberg wurden bereits von Verkehrslärm entlastet. Um mehr Menschen zu schützen, erarbeitet das Ministerium für Verkehr einen Lärmaktionsplan. Die Bürgerinnen und Bürger können an der Planung mitwirken. Ab dem 11. März 2024 und bis einschließlich 12. April 2024 ist das über das Beteiligungsportal Baden-Württemberg möglich.

Lärm ist eine der größten und gleichzeitig am meisten unterschätzten Umweltbelastungen für die Menschen. Lärm bedeutet für den Körper Stress und kann zu gesundheitlichen Schäden und Beeinträchtigungen wie Gehörschäden, vegetativen Störungen, Schlafstörungen und psychischen Beeinträchtigungen führen. Lärm steht auch im Verdacht, die Entstehung von Herz-Kreislauferkrankungen zu fördern und das Herzinfarktrisiko zu erhöhen.

Landesweite Lärmsituation wurde erfasst

Der Lärmaktionsplan Baden-Württemberg basiert auf der Lärmkartierung 2022, mit der landesweit die Lärmsituation an Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken erfasst wird. Aus den Berechnungen wird deutlich, welche Erfolge beim Verkehrslärmschutz bereits erreicht wurden. Dennoch sind noch über 300.000 Menschen von hohen Lärmpegeln betroffen – ohne Maßnahmen wäre es über 400.000 Menschen. Das Land möchte diese Errungenschaften beim Schutz vor Verkehrslärm weiter vertiefen. Die im Plan enthalten Maßnahmen und Strategien zeigen auf, wie das gelingen soll und was das Land konkret dazu beiträgt. Damit ergänzt das Land die kommunalen Lärmaktionspläne.

Lärmaktionsplan des Landes ergänzt kommunale Pläne

„Die Lärmaktionsplanung in Baden-Württemberg erhält damit eine zweite Säule: Neben den Lärmaktionsplänen der Städte und Gemeinden, die sich auf die örtlichen Gegebenheiten konzentrieren, tritt nun der landesweite Lärmaktionsplan Baden-Württemberg. Damit können wir den Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Verkehrslärm weiter stärken. Die nun startende Öffentlichkeitsbeteiligung bietet uns die Möglichkeit, das Land gemeinsam leiser und lebenswerter zu gestalten“, sagte Staatssekretärin Elke Zimmer, zuständig für den Lärmschutz im Verkehrsministerium.

Bausteine der Lärmschutzstrategie des Landes sind beispielsweise umfangreiche Fördermaßnahmen zur Verkehrsberuhigung und zur Gestaltung lebendiger Ortsmitten. Mithilfe eines baulichen Lärmsanierungsprogramms werden Lärmschwerpunkte entschärft. Und auch Geschwindigkeitsbeschränkungen zum Schutz der Gesundheit sind durch abgesenkte Hürden nun leichter möglich.

Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger

Der Lärmaktionsplan befindet sich derzeit in der Erarbeitung. Bürgerinnen und Bürger können über das Beteiligungsportal aktiv mitwirken. Einen Monat lang können dort Feedback und Impulse für die weitere Planung eingebracht werden.
Das Verkehrsministerium ermutigt zum Mitmachen: Teilen Sie uns Ihre Meinung und Anregung zur Lärmschutzstrategie Baden-Württembergs mit. Gemeinsam können wir die Verkehrslärmbelastung weiter reduzieren. Nach Auswertung und Würdigung der eingegangenen Rückmeldungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung wird der Lärmaktionsplan Baden-Württemberg 2024 spätestens bis zum 18. Juli 2024 fertiggestellt und veröffentlicht.

Beteiligungsportal: Lärmaktionsplan

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