Nahverkehr

Öffentliche Verkehrsmittel auf Bestellung

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Ein Busfahrer hilft einem Fahrgast beim Aussteigen aus dem Bürgerbus der Gemeinde. (Foto: © dpa)

Das Land will auch in ländlichen Regionen einen attraktiven öffentlichen Personennahverkehr gewährleisten. Öffentliche Verkehrsmittel auf Bestellung ergänzen dabei das Liniennetz. Insgesamt stellt das Land 25 Millionen Euro für das Förderprogramm zur Verfügung.

In manchen ländlichen Regionen mit dünner Besiedelung ist öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) mit einem festen Linienbustakt nicht wirtschaftlich. Um auch in diesen Gebieten einen flächendeckenden ÖPNV zu garantieren, sind hier öffentliche Verkehrsmittel auf Bestellung (On Demand) ein Mittel der Wahl. So können beispielsweise Kleinbusse oder Ruf-Taxis via Smartphone bestellt werden. Das Verkehrsministerium fördert deshalb diese On-Demand Verkehre.

Förderung von flexiblen und bedarfsorientierten Angeboten

Das Ministerium für Verkehr hat neue Förderrichtlinien für On-Demand Verkehre veröffentlicht. Mit dem Programm sollen die kommunalen Aufgabenträger bei der Einrichtung und dem Betrieb flexibler und bedarfsorientierter Angebote finanziell unterstützt werden. Insgesamt stellt das Land 25 Millionen Euro zur Verfügung. Mit dem Geld können voraussichtlich zehn Vorhaben über drei Jahre gefördert werden.

„Gerade in ländlichen Räumen müssen wir das ÖPNV-Angebot angepasst ausbauen. On-Demand Verkehre sind hier ideal um ein wirtschaftlich tragfähiges und ökologisch sinnvolles ÖPNV-Angebot in Räumen und zu Zeiten schwacher Verkehrsnachfrage sicherzustellen. Mit dem neuen Programm schaffen wir dafür ein passgenaues Instrument“, sagte Verkehrsminister Winfried Hermann.

On-Demand-Projekte werden mit bis zu 2,5 Millionen Euro unterstützt

Die Stadt- und Landkreise können bis zum 14. Oktober 2022 beim Ministerium für Verkehr ihre Anträge für die Einrichtung von On-Demand Verkehren einreichen. Das Förderprogramm sieht eine abschmelzende, dreijährige Förderung der Vorhaben vor. Dabei werden im ersten Jahr bis zu 50 Prozent der Kosten, im zweiten und dritten Jahr jeweils 25 Prozent der Kosten durch das Land übernommen. Je Vorhaben können maximal 2,5 Millionen Euro gewährt werden.

Das Förderprogramm reiht sich in eine Vielzahl von Maßnahmen ein, mit denen die Landesregierung das Nahverkehrsangebot in der Fläche weiter ausbauen möchte. Seit 2015 konnten mit der Förderung von inzwischen 36 Regiobuslinien zahlreiche Unter- und Mittelzentren stündlich an den regionalen Schienenverkehr angebunden werden.

Mobilitätsgarantie von morgens bis abends

Hier setzt nun das neue Programm an, indem bestehende Taktlücken geschlossen und auch kleinere Gemeinden und Ortschaften mit On-Demand Verkehren im Landestakt attraktiv angebunden werden. Die geförderten Verkehre sollen zusammen mit vorhandenen Buslinien an allen Wochentagen ein mindestens stündliches Fahrtenangebot zwischen 05.00 Uhr und 24.00 Uhr (am Wochenende mindestens ab 7.00 Uhr) sicherstellen. Die Buchung soll mittels Internet, App und Telefon möglich sein. Auch der barrierefreie Transport von Rollstühlen, Gehhilfen und Kinderwagen wird verbindlich vorgeschrieben.

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Ziel des Landes ist, die Nachfrage im öffentlichen Nahverkehr bis zum Jahr 2030 zu verdoppeln. Um dies zu erreichen ist es erforderlich, Bahn und Busangebote in Baden-Württemberg als eine Alternative zum Pkw-Verkehr auszubauen, um ein bedarfsangepasstes, verlässliches und flächendeckendes Grundangebot sicherzustellen. Nach dem Leitbild der im Koalitionsvertrag verankerten Mobilitätsgarantie sollen alle Räume in Baden-Württemberg von frühmorgens bis spätabends an den ÖPNV angeschlossen sein.

bwegt: Im Stundentakt zum Zug oder Ziel – Der Regiobus im ÖPNV.

Ministerium für Verkehr: Förderprogramme ÖPNV

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