Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut appelliert anlässlich des Equal Pay Day an Unternehmen, auf chancengleiche Entgelte und entsprechende Transparenz zu achten.
Anlässlich des Equal Pay Day am 17. März appelliert Wirtschafts- und Arbeitsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut an Unternehmen, auf chancengleiche Entgelte und entsprechende Transparenz zu achten. „Der Abbau des Gender Pay Gap und des resultierenden Gender Pension Gap ist ein zentrales Thema der wirtschaftlichen Gleichstellung von Frauen. Unternehmen sollten sich noch stärker für Lohngleichheit einsetzen“, erklärte Hoffmeister-Kraut. Der Equal Pay Day steht rechnerisch für den Tag, bis zu dem Frauen aufgrund ihres durchschnittlich niedrigeren Stundenverdienstes theoretisch unentgeltlich arbeiten, während Männer bereits ab Jahresbeginn für ihre Arbeit bezahlt werden. Der Equal Pay Day markiert somit symbolisch die Lohnlücke zwischen den Geschlechtern.
Nach Berechnungen des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg ist das Bruttoentgelt für Frauen 2019 in Baden-Württemberg im Durchschnitt um 20,4 Prozent geringer als das ihrer männlichen Kollegen (unbereinigter Verdienstunterschied). Die Gründe für die hohe Einkommensdifferenz zwischen Frauen und Männern sind vielfältig. Der wichtigste Einflussfaktor ist das geschlechtsspezifische Berufs- und Branchenwahlverhalten von Frauen und Männern. Frauen wählen auch heute oft noch „traditionelle Frauenberufe“ und sind so in bestimmten Berufen mit schlechterer Bezahlung überrepräsentiert, wie beispielsweise in den Dienstleistungsbranchen oder der Gesundheitsbranche. „Wir möchten das Berufswahlverhalten langfristig aufbrechen, zum Beispiel durch unsere Landesinitiative Frauen in MINT-Berufen“, führte Hoffmeister-Kraut aus. Teil der Initiative sind beispielsweise die Girls‘ Digital Camps. Im Rahmen von Kursen und Aktionstagen haben Schülerinnen die Möglichkeit, die Themen IT und Digitalisierung und die vielseitigen Berufsbilder in diesen Bereichen kennenzulernen.
Gender Pension Gap liegt in Deutschland bei 53 Prozent
Weitere Faktoren sind familiär bedingte Erwerbsunterbrechungen, häufigere Teilzeitbeschäftigungen und Minijobs von Frauen. Frauen sind dadurch im Alter überdurchschnittlich armutsgefährdet, der sogenannte Gender Pension Gap liegt in Deutschland derzeit bei 53 Prozent. „Es ist mir wichtig, dafür zu sensibilisieren, dass sich die Lohnungleichheit auf Lebenslagen und Lebenschancen von Frauen auswirkt. Frauen und Männer müssen gemeinsam die Rollen- und Aufgabenverteilung überdenken“, so die Ministerin weiter.
Zur Förderung der Lohngerechtigkeit zwischen den Geschlechtern existiert seit 6. Juli 2017 zudem das Entgelttransparenzgesetz. Das Gesetz enthält drei zentrale Instrumente: den individuellen Auskunftsanspruch für Beschäftigte in Betrieben und Dienststellen mit mehr als 200 Beschäftigten, die Aufforderung an private Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten, ihre Entgeltstrukturen zu überprüfen, und die Berichtspflicht zum Stand der Gleichstellung und Entgeltgleichheit für lageberichtspflichtige Arbeitgebende mit mehr als 500 Beschäftigten. „Das Entgelttransparenzgesetz ist ein erster und wichtiger Schritt in Richtung von mehr Transparenz. Es ist jedoch noch nicht ausreichend bekannt und wirksam.“
Das Entgelttransparenzgesetz
Im Juli 2019 hat die Bundesregierung den ersten Evaluationsbericht zur Wirksamkeit des Entgelttransparenzgesetzes vorgelegt. Die Ergebnisse des Evaluationsgutachtens zeigen, dass der Auskunftsanspruch bisher kaum genutzt wird und Unternehmen zum Teil keine Überprüfung ihrer Entgeltstrukturen vorgenommen haben und auch ihrer Berichtspflicht nicht nachgekommen sind:
- nur vier Prozent der befragten Beschäftigten in Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten nutzten bisher den individuellen Auskunftsanspruch
- 45 Prozent der befragten Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten haben eine Überprüfung ihrer Entgeltstrukturen vorgenommen
- 44 Prozent der befragten berichtspflichtigen Unternehmen kommen ihrer Berichtspflicht nach beziehungsweise 40 Prozent planen, dieser Pflicht nachzukommen
Als Reaktion auf die Ergebnisse des Gutachtens plant die Bundesregierung vor allem Maßnahmen zur Bekanntmachung des Gesetzes und seiner Instrumente.