Bildung

Neun Millionen Euro für Fachlehrkräfte, Technische Lehrkräfte und Schulkindergärten

Eine Gruppe Schüler experimentiert im Physikunterricht (Bild: © Ministerium für Kultus, Jugend und Sport BW).

Für Verbesserungen bei Fachlehrkräften, Technischen Lehrkräften und Schulkindergärten stehen im Doppelhaushalt 2020/2021 insgesamt neun Millionen Euro zur Verfügung.

Mit dem neuen Doppelhaushalt 2020/2021 werden umfangreiche Verbesserungen bei Fachlehrkräften, Technischen Lehrkräften in den Schulen und bei Fachlehrkräften in den Schulkindergärten umgesetzt. Insgesamt investiert die Landesregierung dafür im Jahr 2020 mehr als vier Millionen Euro und ab 2021 dauerhaft mehr als fünf Millionen Euro pro Jahr. „Seit vielen Jahren warten Fachlehrkräfte und Technische Lehrkräfte auf Verbesserungen. Ich bin froh, dass wir ihnen nun endlich Perspektiven auf eine schnellere Beförderung geben können“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann und fügt hinzu: „Fachlehrkräfte und Technische Lehrkräfte verfügen nicht nur über theoretisches, sondern auch praktisches Wissen aus der Arbeitswelt. Aufgrund dieser Berufs- und auch Lebenserfahrung sind sie eine besondere Bereicherung für die schulische Bildung der Schülerinnen und Schüler.“

Mit der Ausbildung von Fachlehrkräften und Technische Lehrkräfte eröffnet Baden-Württemberg auch Personen mit mittlerem Bildungsabschluss und abgeschlossener Berufsausbildung die Möglichkeit, den Lehrerberuf zu ergreifen. Im Gegensatz zu wissenschaftlichen Lehrkräften, die ein wissenschaftliches Studium abgelegt haben, starten Fachlehrkräfte und Technische Lehrkräfte über den Weg einer Berufsausbildung, etwa eines Meisterabschlusses oder einer gleichwertigen Prüfung und nach einschlägiger Berufserfahrung in den Vorbereitungsdienst.

Schnellere und zusätzliche Beförderungen ermöglichen

Um die berufliche Situation dieser Lehrkräfte zu verbessern, hat das Kultusministerium ein Konzept entwickelt. Dieses sieht unter anderem vor, bei Lehrkräften, die mit der Note sehr gut beurteilt sind, die Wartezeit auf eine Beförderung auf einheitlich sechs Jahre zu verkürzen. Damit können in den Jahren 2020 und 2021 zusätzlich insgesamt rund 400 Fachlehrkräfte von A 9 nach A 10 und rund 150 Technische Lehrkräfte an beruflichen Schulen von A 10 nach A 11 befördert werden. Regulär werden im Schnitt jährlich rund 170 Fachlehrkräfte von A 9 nach A 10 und rund 90 Technische Lehrkräfte an beruflichen Schulen von A 10 nach A 11 befördert. Dafür sind im Doppelhaushalt für das Jahr 2020 rund 3,5 Millionen Euro und ab dem Jahr 2021 rund 4,5 Millionen Euro dauerhaft jährlich eingeplant. „Ich freue mich sehr, dass wir mit diesen Schritten die Situation vieler Lehrkräfte verbessern können. Damit signalisieren wir, dass wir ihre Arbeit wertschätzen“, betont Eisenmann.

Auch für Fachlehrkräfte und Technische Lehrkräfte besteht die Möglichkeit, im Rahmen einer Funktionsstelle zusätzliche Aufgaben zu übernehmen und dadurch eine höhere Besoldung zu erreichen. Das Konzept des Kultusministeriums beinhaltet nun, in den Jahren 2020 und 2021 insgesamt 50 zusätzliche Funktionsstellen durch Stellenhebungen von A 11 nach A 11 plus Amtszulage (Fachlehrkräfte) sowie von A 11 nach A 12 (Technische Lehrkräfte) zu schaffen. Eine solche Funktionsstelle ist außerdem eine Voraussetzung, um sich für den Aufstiegslehrgang für Fachlehrkräfte und Technische Lehrkräfte zu bewerben – mit dem Ziel die Befähigung für Laufbahnen der wissenschaftlichen Lehrkräfte des gehobenen Dienstes zu erwerben. Für diese 50 zusätzlichen Funktionsstellen sind ab dem Haushaltsjahr 2020 rund 140.000 Euro jährlich und dauerhaft eingeplant.

Mehr Gehalt und zeitliche Entlastung für Leitungen von Schulkindergärten

Schulkindergärten haben als sonderpädagogische Einrichtungen die Aufgabe, Kinder mit Behinderung und Förderbedarf gezielt auf den Besuch eines Kindergartens oder auf die Schule vorzubereiten, damit sie trotz ihrer Einschränkungen gut starten können und ihnen später das Lernen leichter fällt. „Die Aufgaben der Leitungen von Schulkindergärten sind heute vielfältiger also noch vor einigen Jahren und die Verantwortung ist gestiegen. Deshalb verbessern wir jetzt die Besoldung der Leitungen an großen Schulkindergärten“, betont Ministerin Eisenmann. Die Leitung der öffentlichen Schulkindergärten wird häufig von Fachlehrkräften Sonderpädagogik wahrgenommen, die auch selbst eine Gruppe leiten. Fachlehrkräfte als Leitung von Schulkindergärten mit mindestens drei Gruppen – dies trifft auf rund 50 Schulkindergärten im Land zu – sollen künftig nach A 11 plus Amtszulage (rund 220 Euro) besoldet werden. „Die Arbeit der Leiterinnen und Leiter ist anspruchsvoller als die der Teamkollegen, das soll sich auch im Gehalt wiederspiegeln“, so Eisenmann. Auch in zeitlicher Hinsicht sollen die Leitungen von Schulkindergärten eine Entlastung erfahren, in dem ihnen mehr Anrechnungsstunden als bisher zur Bewältigung ihrer Aufgaben zur Verfügung gestellt werden. Für diese Verbesserungen investiert das Land für öffentliche Schulkindergärten ab dem Haushaltsjahr 2020 zusätzlich und dauerhaft 580.000 Euro jährlich.

Schulkindergärten sind ein Angebot für Kinder mit Bedarf an sonderpädagogischer Förderung in der frühkindlichen Bildung. In Baden-Württemberg gibt es rund 260 Schulkindergärten, wovon sich etwa die Hälfte in privater Trägerschaft befindet. Schulkindergärten sind eigenständige Einrichtungen mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten. Sie sind einem Sonderpädagogischem Bildungs- und Beratungszentrum desselben Typs zugeordnet, in dessen Einzugsbereich der Schulkindergarten liegt, und arbeiten mit diesem zusammen.

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