Florian Diekmann ist der neue Präsident des Landgerichts Hechingen. Er hat in der Justiz im Land bereits viele anspruchsvolle Aufgaben übernommen und wichtige Leuchtturmprojekte wie die Einführung der elektronischen Akte und den Commercial Court mit zum Erfolg geführt.
Das Landgericht Hechingen hat einen neuen Präsidenten. Nachdem ihm Baden-Württembergs Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges im Ministerium in Stuttgart in der vergangenen Woche die entsprechende Urkunde übergeben hat, tritt Florian Diekmann am Montag, 4. Oktober 2021 in Hechingen seinen Dienst als Präsident des Landgerichts an.
Florian Diekmann leitete seit 2017 das Fachzentrum für Informations- und Kommunikationstechnik (IuK-Fachzentrum) Justiz – eine Abteilung des Oberlandesgerichts Stuttgart mit 250 Mitarbeitern. Er übernahm zudem im Jahr 2019 den Vorsitz in verschiedenen Senaten des Oberlandesgerichts, insbesondere den Berufungssenat des neu gegründeten Stuttgart Commercial Court. Der 46-Jährige folgt in Hechingen auf Luitgard Wiggenhauser, die im Mai 2021 zur Vizepräsidentin des Oberlandesgerichts Stuttgart ernannt worden war.
Wichtige Leuchtturmprojekte mit zum Erfolg geführt
Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges sagte: „Florian Diekmann hat in der baden-württembergischen Justiz bereits viele anspruchsvolle Aufgaben übernommen. Er hat in jeder Verwendung überzeugt und wichtige Leuchtturmprojekte wie die Einführung der elektronischen Akte und den Commercial Court mit zum Erfolg geführt. Er bringt alles mit, was es für die vielfältigen Herausforderungen des Präsidenten eines Landgerichts braucht.“
Vor seinem Wechsel in die Justiz war Florian Diekmann als Rechtsanwalt im Bereich Schiedsverfahren und internationale Prozessführung tätig. Er trat 2005 in den höheren Justizdienst Baden-Württembergs ein. Erste Stationen waren die Staatsanwaltschaft und das Landgericht Mannheim. Ende 2007 wurde er erstmals an das Justizministerium Baden-Württemberg abgeordnet und übernahm verschiedene Aufgaben im Leitungsbereich: zunächst als persönlicher Referent des damaligen Ministers und später als stellvertretender Zentralstellenleiter. Ab 2011 erfolgte die erfolgreiche Erprobungsabordnung an einen Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart. Anschließend war Florian Diekmann zunächst als stellvertretender Vorsitzender einer großen Strafkammer des Landgerichts Stuttgart tätig, bevor er an das Oberlandesgericht Stuttgart wechselte.
Vielfältige Erfahrung in verschiedenen Positionen
Als Richter am Oberlandesgericht Stuttgart war er zunächst in verschiedenen Straf-, Zivil-, und Familiensenaten tätig und wenig später auch als Präsidialrichter. Ab dem Frühjahr 2016 übernahm Florian Diekmann zudem die Aufgabe des stellvertretenden Pressesprechers des Oberlandesgerichts, bevor er erneut an das Justizministerium abgeordnet wurde. Als Leiter des entsprechenden Personalreferats war Diekmann dort für die Bezirke der Landgerichte Ellwangen, Heilbronn, Ravensburg und Ulm zuständig. Darüber hinaus verantwortete er die Bereiche Personalgewinnung, Personalentwicklung, die Führungskräftefortbildung, das Projekt zum Einsatz der Personalausgabenbudgetierung in der Justiz sowie die Einführung der elektronischen Personalakte im Justizministerium. Die Zeit von Herrn Diekmann als Leiter des IuK-Bereichs am Oberlandesgericht Stuttgart war von einer großen Dynamik geprägt. Besondere Herausforderungen waren die Einführung des eJustice-Programms, die Fachverfahrensmodernisierung sowie in den vergangenen Monaten während der Corona-Pandemie der verstärkte Einsatz von Videotechnik an den Gerichten sowie die Schaffung mobiler Arbeitsplätze.
Herr Diekmann leitete als Vorsitzender ab 2019 zunächst den Landwirtschaftssenat und den Baulandsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart. Zudem machte er sich bei der Gründung des Stuttgart Commercial Court verdient, wo er den Vorsitz im neuen 21. Zivilsenat („Commercial Court of Appeal“) übernahm. Dieser ist als Berufungsinstanz für Streitigkeiten aus Unternehmenskäufen und große Wirtschaftsstreitverfahren zuständig. Beim Commercial Court können Verfahren auch in englischer Sprache geführt werden.
Quelle:
Justizministerium Baden-Württemberg