Der neue Bildungsgang „Direkteinstieg Kita“ ist eine wichtige Stellschraube zur Gewinnung von qualifizierten Fachkräften. Dabei handelt es sich um eine verkürzte Ausbildung berufserfahrener Menschen zu sozialpädagogischen Assistentinnen und Assistenten.
Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Gewinnung qualifizierter Fachkräfte im frühkindlichen Bereich ist getan: An der Helen-Keller-Schule in Weinheim nehmen seit Anfang Februar 30 Schülerinnen und Schüler am neuen Bildungsgang Direkteinstieg Kita (PDF) teil. Dabei handelt es sich um eine verkürzte Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistentin und zum sozialpädagogischen Assistenten. Zur Zielgruppe gehören Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung, die das Berufsfeld wechseln wollen oder bereits als Zusatzkräfte in Kindertageseinrichtungen tätig sind.
Wichtige Stellschraube zur Verbesserung der Personalsituation in den Kitas
Für die Absolventinnen und Absolventen wird der Berufsabschluss in zwei Jahren statt wie regulär in drei Jahren ermöglicht. Parallel zur Ausbildung arbeiten die Fachkräfte bereits. „Der Direkteinstieg Kita ist eine wichtige Stellschraube, um die Personalsituation in den Kitas zu verbessern“, sagt der Staatssekretär im Kultusministerium, Volker Schebesta. „Daher freuen wir uns, dass es an der Helen-Keller-Schule künftig möglich ist, innerhalb von zwei Jahren zu einem qualifizierten sozialpädagogischen Berufsabschluss zu kommen.“ Er ergänzt: „Für das Engagement des Schulleitungsteams der Helen-Keller-Schule sowie für die Unterstützung durch das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises und der Arbeitsagentur Heidelberg sind wir sehr dankbar.“ Im ganzen Landkreis konnten viele Einrichtungen gefunden werden, die sich an dem Projekt beteiligen. Außerdem gibt es bereits Bewerbungen für den zweiten Kurs ab September 2023.
Das Projekt Direkteinstieg wurde vom Kultusministerium Baden-Württemberg gemeinsam mit der Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit entwickelt. Pilotschulen wie der Helen-Keller-Schule in Weinheim sollen landesweit weitere folgen.
Neue Zertifikate „Schulkindbetreuerin“ und „Schulkindbetreuer“
Voraussetzungen für die Aufnahme in die Berufsfachschule ist ein Haupt- oder Werkrealschulabschluss mit mindestens der Note „befriedigend“ in Deutsch und einem Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 3,0. Außerdem müssen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mindestens eine zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen. Für den entsprechenden Praxisteil der Ausbildung darf ein Arbeitsvertrag mit einer entsprechenden Kindertagesstätte nicht fehlen – dieser muss von der Schule zugelassen werden. Damit die praxisintegrierte Struktur des Direkteinstiegs möglichst gut funktioniert, ist eine enge Zusammenarbeit zwischen den Berufsfachschulen für sozialpädagogische Assistenz (Direkteinstieg) und den jeweiligen Einrichtungen sehr wichtig.
Am Ende des ersten erfolgreich absolvierten Jahres bekommen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer das Zertifikat „Schulkindbetreuerin“ beziehungsweise „Schulkindbetreuer“. Nach weiteren elf Monaten endet die Qualifizierung mit einer Prüfung (zwei schriftliche, eine mündliche) für den Berufsabschluss zur sozialpädagogischen Assistenz. Die theoretische Ausbildung umfasst im ersten Jahr 19 Wochenstunden (drei Unterrichtstage), im zweiten Schuljahr 13 Wochenstunden (zwei Unterrichtstage).
Träger zahlt eine Vergütung
„Mit einem breiten Bildungsangebot im sozialpädagogischen Bereich ist die Helen-Keller-Schule als Pilotschule für den Direkteinstieg Kita hervorragend geeignet“, sagt Staatssekretär Volker Schebesta. Er ergänzt: „Ein versiertes Bildungsteam im Bereich der Sozialpädagogik vermittelt die wesentlichen theoretischen Ausbildungsinhalte und die Freude an der Arbeit mit Kindern.“ Die Ausbildung wird über den Träger der jeweiligen Einrichtungen nach dem öffentlichen Tarifvertrag vergütet.
Auch hier unterstützen die Agenturen für Arbeit, wie Dr. Susanne Koch ergänzt, Geschäftsführerin Operativ der Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit: „Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt der Arbeitgeber nur die Vergütung in Form der üblichen Ausbildungsvergütung. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt einen Arbeitsentgeltzuschuss in Höhe der Differenz zwischen dem tatsächlichen Gehalt und der Ausbildungsvergütung sowie gegebenenfalls die Kosten der Weiterbildung. Aufgrund der Vorkenntnisse sowie der Lebens- und Berufserfahrung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer auch in anderen Branchen ist eine entsprechende Vergütung während der Umschulung angebracht und wichtig, um die dringend benötigten Fachkräfte für die Kitas zu gewinnen.“