Luitgard Wiggenhauser ist neue Vizepräsidentin des Oberlandesgerichts Stuttgart. Damit konnte eine erfahrene Führungspersönlichkeit und Richterin für dieses verantwortungsvolle Amt gewonnen werden.
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat eine neue Vizepräsidentin: Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf übergab Luitgard Wiggenhauser am 10. Mai 2021 ihre Ernennungsurkunde. Anschließend trat die bisherige Präsidentin des Landgerichts Hechingen ihren Dienst am Oberlandesgericht Stuttgart an. Sie folgt dort auf Agnes Aderhold, die seit 1. März 2021 Präsidentin des Landgerichts Heilbronn ist.
Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf sagte: „Luitgard Wiggenhauser hat bereits mehr als 15 Jahre Erfahrung mit der Führung eines Gerichts: zunächst als Direktorin eines Amtsgerichts und seit rund zehn Jahren sehr erfolgreich als Präsidentin des Landgerichts Hechingen. Sie ist eine hervorragende Richterin und hat immer auch über den eigenen Tellerrand hinausgeschaut. Sie hat sich beispielsweise in den vergangenen Jahren stets sehr aktiv in vielen Projekten engagiert, die die Justiz einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht haben, zum Beispiel im Projekt Rechtsstaatsunterricht oder in Theaterprojekten bei Gericht. Daher bin ich mir sicher: Luitgard Wiggenhauser bringt mit ihrer Erfahrung, mit ihrer stets offenen und kommunikativen Art, sowie ihrem organisatorischen Talent das perfekte Rüstzeug für die verantwortungsvolle Aufgabe als Vizepräsidentin des Oberlandesgerichts Stuttgart mit.“
Die Präsidentin des Oberlandesgerichts Stuttgart Cornelia Horz freut sich auf die Zusammenarbeit mit Frau Wiggenhauser: „Es ist eine Bereicherung für das Oberlandesgericht und seinen Bezirk, dass wir mit Luitgard Wiggenhauser eine so erfahrene Führungspersönlichkeit und Richterin für dieses verantwortungsvolle Amt gewinnen. Wie ich Frau Wiggenhauser aus ihren früheren Tätigkeiten kenne, wird sie auch die neuen Aufgaben, die hier auf sie warten, mit großer Tatkraft und hohem Engagement anpacken. Neben dem Vorsitz in einem Zivilsenat wird sie die Verwaltungsabteilung leiten. Dort werden das Personal für fast 4.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an acht Landgerichten und 56 Amtsgerichten und die Haushaltsmittel für die Gerichte verwaltet. Sie ist auch für die Gewinnung und Ausbildung des Nachwuchses der Justiz in Württemberg zuständig. In all diesen Arbeitsfeldern wird Frau Wiggenhauser maßgeblich zu einer leistungsstarken, zukunftsorientierten und bürgerfreundlichen Justiz beitragen.“
Zur Person
Luitgard Wiggenhauser trat 1987 in den höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein, zunächst als Richterin am Amtsgericht Ravensburg. Sie ist auch ein Musterbeispiel dafür, wie sich Familie und berufliche Karriere in der baden-württembergischen Justiz vereinbaren lassen: Nach der Geburt ihrer beiden Kinder arbeitete Luitgard Wiggenhauser fast 20 Jahre lang in Teilzeit – ab 1989 zunächst als Richterin am Landgericht in Ravensburg. 1999 wurde sie von dort erstmals an das Oberlandesgericht Stuttgart abgeordnet. Sie kehrte nach der erfolgreichen Erprobungsabordnung kurzzeitig an das Landgericht Ravensburg zurück, wurde bereits am 1. Januar 2001 zur Richterin am Oberlandesgericht Stuttgart ernannt. Dort arbeitete sie zunächst im 14. Zivilsenat, später im ersten Zivilsenat. Im September 2004 übernahm Wiggenhauser den Vorsitz einer Zivilkammer am Landgericht Ravensburg, außerdem wurde sie dort Ausbildungsleiterin für Rechtsreferendare. Am 1. Juli 2006 wurde sie zur Direktorin des Amtsgerichts Biberach und 2011 zur Präsidentin des Landgerichts Hechingen ernannt. Von dort wechselt sie nun an das Oberlandesgericht Stuttgart.
Oberlandesgericht Stuttgart
Das Oberlandesgericht Stuttgart ist für den württembergischen Landesteil das Oberste Landesgericht. Die nächsthöhere Instanz ist der Bundesgerichtshof. Am Oberlandesgericht Stuttgart sind mehr als 100 Richterinnen und Richter in 23 Zivilsenaten und sieben Strafsenaten tätig. Das Oberlandesgericht Stuttgart ist zudem für zahlreiche Verwaltungsaufgaben der Justizverwaltung zuständig. Die Verwaltungsabteilungen nehmen in der Justizverwaltung die Stellung einer Mittelbehörde ein.