Die Mietpreisbremse sorgt für Linderung bei seit Jahren steigenden Mietpreisen. Mit der neuen Mietpreisbremse darf die Neuvertragsmiete die ortsübliche Vergleichsmiete in 89 Städten und Gemeinden um maximal zehn Prozent übersteigen.
Die neue Mietpreisbremse tritt am Donnerstag, 4. Juni 2020, in Kraft. „Seit Jahren verzeichnen wir deutlich steigende Mietpreise – vor allem in den Groß- und Universitätsstädten und deren Umland, aber auch in vielen anderen Kommunen. Die Mietpreisbremse setzt dort an, wo die Steigerung am gravierendsten ist: Bei den Neuvertragsmieten. Die Verordnung gilt künftig in weit mehr Städten und Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten und soll dort Mieterhaushalte entlasten und für Linderung sorgen“, sagte Wohnungsbauministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. „Damit haben die Mieterinnen und Mieter nun auch wieder Rechtssicherheit“, so Hoffmeister-Kraut. Die Vorgängerregierung hatte die Begründung der Verordnung bei deren Erlass im November 2015 nicht veröffentlicht. Dieser Formfehler führte dazu, dass das Landgericht Stuttgart die Verordnung im Nachhinein für unwirksam erklärte.
Neue Mietpreisbremse für 89 Städte und Gemeinden
In enger Abstimmung mit der Wohnraum-Allianz wurde eine aktualisierte Gebietskulisse erarbeitet, die 89 Städte und Gemeinden enthält. „Aus unserer Sicht bildet die neue Gebietskulisse die Situation und Entwicklung der Wohnungsmärkte in Baden-Württemberg realistisch ab“, so die Ministerin. In den 89 Städten und Gemeinden der neuen Gebietskulisse darf die Neuvertragsmiete die ortsübliche Vergleichsmiete um maximal zehn Prozent übersteigen. Bezogen auf die Einwohnerzahl repräsentieren diese rund 36 Prozent der Bevölkerung. Von den zuvor 68 Gemeinden in der bisherigen Gebietskulisse fallen 31 weg und 52 kommen neu hinzu. Dazu hatte ein Gutachterbüro umfangreiche Daten aller 1.101 Gemeinden ausgewertet.
„Mit der Mietpreisbremse können wir Mietsteigerungen dämpfen, aber natürlich nicht das eigentliche Grundproblem steigender Mieten – den Wohnraummangel – lösen“, betonte Hoffmeister-Kraut. Deshalb müssten Restriktionen im Mietrecht und Eingriffe in den freien Markt stets gut abgewogen werden, um einerseits Mieter zu entlasten, andererseits aber auch die Wirtschaftlichkeit aus Vermietersicht zu wahren.