Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum unterstützt Gemeinden bei ihrer nachhaltigen Entwicklung. Die Gemeinden Langenburg, Michelfeld, Hornberg, Grafenhausen und Kandern können sich ab dem Programmjahr 2021 für fünf Jahre über den Status als Schwerpunktgemeinde freuen.
„Ein sachlicher Blick auf die demographische Entwicklung der Gemeinde, effektive Beiträge zu einer flächensparenden Siedlungsentwicklung und aktive Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft – durch all das zeichnen sich für uns die Schwerpunktgemeinden im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) aus. Einen ganz wichtigen Part spielt dabei die aktive Einbindung der Bürgerschaft in die Gestaltung der Gemeindeentwicklung“, sagte der Minister für den Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.
Fünf neue Schwerpunktgemeinden
Die Gemeinden Langenburg, Michelfeld, Hornberg, Grafenhausen und Kandern können sich ab dem Programmjahr 2021 für einen Zeitraum von fünf Jahren über den Status als Schwerpunktgemeinde im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) freuen. Damit sind derzeit landesweit 30 Gemeinden als Schwerpunktgemeinden anerkannt.
Wie auch bei den Jahresprogrammentscheidungen, wird in den Schwerpunktgemeinden die Hälfte der im ELR bereitgestellten Fördermittel für die Innenentwicklung und den Förderschwerpunkt Wohnen eingesetzt. „Unsere ländlichen Gemeinden sind attraktiv, wenn sie über ansprechende und lebendige Ortskerne mit zeitgemäßem Wohnraum verfügen. Eine wesentliche Ergänzung dazu ist die Grundversorgung, damit die Bürgerinnen und Bürger in der Lage sind, ihre alltäglichen Bedürfnisse ohne aufwändige Wege zu erledigen. Im Idealfall entsteht hier auch noch Raum für soziale Kontakte“, sagte Minister Hauk.
Projekte der Grundversorgung im Fokus
Die fünf anerkannten Schwerpunktgemeinden können sich in den nächsten fünf Jahren über einen um zehn Prozentpunkte erhöhten Fördersatz bei gemeinwohlorientierten Projekten sowie über einen Fördervorrang in den ELR-Jahresprogrammentscheidungen freuen. Notwendig sind dazu noch Zielvereinbarungen zwischen den Schwerpunktgemeinden und den Regierungspräsidien als Bewilligungsbehörde, die einen Förderrahmen festlegen.
Neben dem Förderschwerpunkt Innenentwicklung/Wohnen stehen im kommenden Programmjahr insbesondere Projekte der Grundversorgung wie Dorfgaststätten, Dorfläden sowie Bäckereien und Metzgereien im Fokus. Städte und Gemeinden können noch bis zum 30. September 2020 Aufnahmeanträge bei den zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden einreichen.
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum
Die 30 anerkannten Schwerpunktgemeinden:
Regierungspräsidium: | Landkreis: | Gemeinde: |
Freiburg | Emmendingen Konstanz Lörrach Ortenaukreis Schwarzwald-Baar-Kreis Tuttlingen Waldshut | Sasbach am Kaiserstuhl, Tengen Kandern, Hornberg Bad Dürrheim Böttingen, Albbruck, |
Karlsruhe | Freudenstadt Neckar-Odenwald-Kreis | Pfalzgrafenweiler, Schwarzach |
Stuttgart | Hohenlohekreis Main-Tauber-Kreis Ostalbkreis Schwäbisch Hall | Dörzbach, Ahorn, Kirchheim am Ries Langenburg, |
Tübingen | Ravensburg Reutlingen Sigmaringen Zollernalbkreis | Leutkirch Grabenstetten, Leibertingen Dormettingen |