Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat Zweifel daran, ob alle Betreiber kleiner Wasserkraftanlagen, die eine erhöhte EEG-Vergütung erhalten, tatsächlich auch einen Anspruch darauf haben.
„Es gibt Zweifel an Gutachten und damit Zweifel daran, ob die erhöhte EEG-Vergütung an einige Betreiber kleiner Wasserkraftanlagen zu Recht bezahlt wird. Wir haben Hinweise darauf, dass ein Gutachter in einer Reihe von Fällen Bescheinigungen ausgestellt hat, die gravierende fachliche Fehler enthalten“, erklärte dazu der Amtschef des baden-württembergischen Umweltministeriums Helmfried Meinel. „Diese Fälle hätten wir gerne durch die zuständige Bundesnetzagentur überprüft.“
Die erhöhte Vergütung erhalten Anlagenbetreiber aufgrund einer Regelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz von 2009, wenn ihre Anlage so gebaut ist, dass im Betrieb ein guter ökologischer Gewässerzustand erreicht wird oder der ursprüngliche Gewässerzustand sogar verbessert werde konnte. Als Nachweis reichte bis zum Jahr 2012 eine Bescheinigung eines von der Deutschen Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter (DAU) zugelassenen Gutachters. Aus Sorge vor Missbrauch hatte sich seinerzeit auch Baden-Württemberg für die Streichung dieser Regelung stark gemacht.
Fehlerhafte Gutachten
Ministerialdirektor Meinel führte an einem Beispiel aus, dass für eine Wasserkraftanlage in Baden-Württemberg vom Gutachter Fachpublikationen eines bayerischen Ministeriums zugrunde gelegt worden seien. „Bayerische Unterlagen sind sicher nicht der geeignete Maßstab für die Beurteilung einer Wasserkraftanlage in Baden-Württemberg, da es im Land eigene Grundlagen gibt“, sagte Meinel.
Manche Aussagen des Gutachters seien zudem geographisch geradezu orientierungslos und beinhalteten eine unfreiwillige Komik, sagte der Ministerialdirektor weiter. Zum Beispiel habe der Gutachter offensichtlich das Flüsschen Murg im Südschwarzwald für ein und dasselbe Gewässer wie den Fluss Murg im Nordschwarzwald gehalten. Die dann im Gutachten beschriebene Murg sei „ungewöhnlich sprunghaft zwischen Nord- und Südschwarzwald verlaufen. Ein Fluss, der von der Schweizer Grenze im Süden Baden-Württembergs nach Forbach im Landkreis Rastatt springt, dann wieder zurück und schließlich bei Rastatt in den Rhein mündet, wäre ein Wunder.“
Auch wenn 2012 die Bescheinigung durch einen Umweltgutachter als ausreichender Nachweis wieder abgeschafft worden sei, würden die bis dahin erstellten Gutachten bis heute fortwirken, betonte Meinel. Die Betreiber erhielten also weiterhin eine entsprechend höhere Vergütung, obwohl sich der ökologische Zustand des Gewässers in Wirklichkeit vermutlich oft gar nicht verbessert habe. Helmfried Meinel: „Das darf nicht sein! Das wäre ein Missbrauch des EEG-Vergütungssystems, der das eigentlich sinnvolle Gesetz in Verruf bringt.“
Deshalb habe das Umweltministerium die Bundesnetzagentur jetzt aufgefordert, diesen Fällen nachzugehen.