Nahverkehr

Mobilitätspass für einen starken öffentlichen Nahverkehr

Ein Zug im Design der neuen Dachmarke für den Schienennahverkehr in Baden-Württemberg (Foto: © dpa)

In vier Modellkommunen wurde seit 2019 ein Mobilitätspass diskutiert, der für ein verbessertes Angebot im öffentlichen Personennahverkehr sorgen soll. Nun hat das Verkehrsministerium ein Gutachten vorgestellt, das neue Wege zur Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs aufzeigt.

Ein Gutachten im Auftrag des Verkehrsministeriums zeigt neue Wege zur Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) auf. Seit 2019 ist dafür in vier Modellkommunen ein Mobilitätspass diskutiert worden. Das Gutachten wurde heute der Öffentlichkeit vorgestellt.

Verkehrsminister Winfried Hermann sagte: „Wir brauchen eine Verdopplung der Nachfrage im ÖPNV bis 2030 in Baden-Württemberg, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Für ein verbessertes Angebot benötigen die Kommunen mehr Mittel für Investitionen wie auch für einen ausgeweiteten Betrieb. Ein Mobilitätspass ist dafür ein sinnvoller Ansatz, den wir den Städten und Kreisen gerne anbieten wollen. Die Grundidee eines Mobilitätspasses ist es, dass zum Beispiel die Kraftfahrzeug-Halterinnen und -Halter einen wesentlichen Beitrag bezahlen, für den sie auch ein ÖPNV-Ticket beziehungsweise eine entsprechende Ermäßigung bekommen, den Mobilitätspass. Je nach der Höhe der Beiträge oder der Abgaben kann eine Verbesserung des ÖPNV-Angebotes und eine Ticketermäßigung finanziert werden. Es sollen die Kommunen entscheiden, ob und wenn ja, welches Modell eines Mobilitätspasses sie einführen wollen.“

Kommunen entscheiden selbst über Finanzierung

Untersucht wurden sowohl in Großstädten als auch im ländlichen Raum modellhaft die Einnahmepotentiale und die damit finanzierbaren Angebotsverbesserungen im öffentlichen Personennahverkehr sowie die administrative Ausgestaltung. In einem Rechtsgutachten wurde zudem die rechtliche Umsetzung der drei Instrumente betrachtet. Sie könnten durch eine Rechtsänderung des Landtags erfolgen.

Das Verkehrsministerium will mit den Erkenntnissen eine Rechtsgrundlage schaffen, damit alle Kommunen selbst über die Einführung des für sie passenden Finanzierungsinstruments entscheiden können. Ein Leitfaden und Informationsangebote sollen die Umsetzung unterstützten. So kann vor Ort die passende Finanzierungsform für mehr Busse und Bahnen gestaltet werden.

Einnahmen durch den Mobilitätspass

In den vier Modellkommunen wurde ein Mobilitätspass diskutiert, der zur ÖPNV-Nutzung für einen günstigen Preis berechtigt und dessen Einnahmen Verbesserungen im ÖPNV-Angebot ermöglichen. Die Abgabepflicht kann durch die Kommunen für die Einwohnerinnen und Einwohner, für die Kraftfahrzeug-Halter oder für die Kraftfahrzeug-Nutzer ausgestaltet werden, die jeweils eine Gegenleistung erhalten. Die Ergebnisse der Beiträge für Einwohner und Kraftfahrzeug-Halter im Überblick: Bei Gebühren für die Kraftfahrzeug-Nutzung von circa 40 Euro pro Monat sind ähnliche Verbesserungen im ÖPNV möglich:

Mobilitätspass für: Erwachsene Einwohner: Kraftfahrzeug-Halter: Nutzen:
Bad Säckingen Zehn Euro 30 Euro Taktverkehr Innenstadt plus
On-Demand-Verkehr Stadtteile
Mannheim/Heidelberg 30 Euro 40 Euro Nulltarif im Stadtverkehr
für Einwohner*
Tübingen 17 Euro 57 Euro Nulltarif im Busverkehr
für alle*
Stuttgart 20 Euro 30 Euro 100 Millionen Euro zusätzlich
für Ausbau des Angebots

* Inklusive Angebotsausweitung. Erläuterung: Der Nulltarif erfordert jeweils eine Ausweitung des Angebots. Dies ist in der Berechnung berücksichtigt und enthalten.

Stimmen zum Mobilitätspass

Drei mögliche Instrumente

In den beiden Gutachten wurden drei Instrumente betrachtet:

Mobilitätspass für Einwohnerinnen und Einwohner („Bürgerticket“)

  • Verpflichtende, monatlicher Beitrag der Einwohner eines
    Erhebungsgebietes
  • Dafür erhalten Einwohner vergünstigte oder kostenfreie
    ÖPNV-Nutzung (Mobilitäts-Guthaben)

Mobilitätspass für Kraftfahrzeug-Halter („Nahverkehrsabgabe“)

  • Verpflichtende, monatlicher Beitrag der Kraftfahrzeug-Halter eines
    Erhebungsgebietes
  • Dafür erhalten Kraftfahrzeug-Halter vergünstigte oder kostenfreie
    ÖPNV-Nutzung (Mobilitäts-Guthaben)

Mobilitätspass für Kraftfahrzeug-Nutzer („Straßennutzungsgebühr“)

  • Gebühr bei Nutzung definierter Straßen mit Kraftfahrzeug
  • Dafür erhalten Kraftfahrzeug-Nutzer vergünstigte ÖPNV-Nutzung
    (Mobilitäts-Guthaben)

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