Dem Vergleich des Verwaltungsgerichts Stuttgart zur Einhaltung der Immissionswerte von Feinstaub und Stickstoffoxid an der Messstelle „Stuttgart Am Neckartor“ hat der Ministerrat in der Kabinettssitzung zugestimmt. Zwei Stuttgarter Bürger hatten Klage eingereicht, in der mündlichen Verhandlung am 26. April 2016 wurde der Vergleich geschlossen.
Das Land Baden-Württemberg verpflichtet sich hiernach, den Luftreinhalteplan Stuttgart bis 31. August 2017 fortzuschreiben. „Ziel dieses Konzepts ist es, die Gesundheitsrisiken für die Bevölkerung zu reduzieren und die Grenzwerte für Luftschadstoffe schnellstmöglich einzuhalten. Ansonsten droht Deutschland ein Klageverfahren der EU. Die drohenden Strafzahlungen investieren wir lieber in bessere ÖPNV-Angebote“, sagte Verkehrsminister Winfried Hermann in der Kabinettssitzung.
Sollten die Immissionsgrenzwerte für Feinstaub PM10 und Stickstoffdioxid im Jahr 2017 noch überschritten werden, muss – so die Regelung des Vergleichs – in der Fortschreibung des Luftreinhalteplans Stuttgart mindestens eine rechtmäßige verkehrsbeschränkende Maßnahme enthalten sein, welche ab 1. Januar 2018 an Tagen mit Feinstaub-Alarm am Neckartor zu einer Reduzierung des Verkehrsaufkommens um circa 20 Prozent gegenüber vergleichbaren Tagen führt. Die konkrete Ausgestaltung der umzusetzenden verkehrsbeschränkenden Maßnahme wird aktuell in einem Gutachten zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans Stuttgart untersucht, um die möglichst optimale(n) Maßnahme(n) mit hoher Wirksamkeit zu identifizieren.
Das Land und die Stadt Stuttgart haben bereits ein umfassendes Konzept zur Verbesserung der Luftqualität erarbeitet, das derzeit umgesetzt wird. „Ich will nicht verhehlen, dass es hinsichtlich des derzeitig in Umsetzung befindlichen Konzepts zur Verbesserung der Luftqualität zum Teil widerstreitende Positionen gibt. Den einen ist selbst der ‚weiche‘ Feinstaub-Alarm zu weitgehend, die anderen halten die bisherigen Maßnahmen für absolut unzureichend“, so Hermann weiter.
Aber es sei auch klar, dass gehandelt werden müsse, so Hermann, und zwar mit wirksamen Instrumenten. Dies nicht nur, weil Deutschland sonst ein Klageverfahren der EU drohe, verbunden mit der Gefahr von Strafzahlungen. Die Verbesserung der Luftqualität in Stuttgart müsse zukünftig mit Angeboten, wie einem verbesserten öffentlichen Personennahverkehr, mit einem günstigen Umweltticket im VVS und anderen Verbesserungen erreicht werden, eventuell auch Verkehrsbeschränkungen. „Unser gemeinsames Ziel mit der Stadt Stuttgart ist jedoch, möglichst ohne verkehrsbeschränkenden Maßnahmen die Luftschadstoffgrenzwerte einzuhalten“, sagte der Minister. Und weiter: „Selbstverständlich berücksichtigen wir bei der Ausgestaltung auch, dass Gesellschaft und Wirtschaft, insbesondere die kleinen und mittleren Betriebe nicht unverhältnismäßig belastet werden. Bei der Fortschreibung des Luftreinhalteplans Stuttgart sehen wir außerdem eine frühzeitige Information und Beteiligung der Öffentlichkeit vor.“