Die Messungen zur Überwachung der Luftqualität im Land erfüllen alle bundesgesetzlichen Anforderungen. Das ist das Fazit des Workshops des Verkehrsministeriums zu den Anforderungen an Messungen zur Luftqualität.
Die Messungen zur Überwachung der Luftqualität in Baden-Württemberg erfüllen alle bundesgesetzlichen Anforderungen der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV), so das Fazit des Workshops zu den Anforderungen an Messungen zur Luftqualität. An der vom Verkehrsministerium initiierten Veranstaltung waren Vertreterinnen und Vertreter aus Verwaltung, Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Umwelt anwesend.
Workshop des Verkehrsministeriums sorgt für Klarheit
Zuletzt hatte die Verkehrsministerkonferenz eine Überprüfung der Standorte angeregt. „Die LUBW ist sich der Relevanz der Standortauswahl bewusst“, betonte Eva Bell, Präsidentin der für die Messungen zuständigen LUBW Landesanstalt für Umwelt und verweist auf die langjährige Expertise Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. „Seit Beginn der Spotmessungen Anfang 2004 wurde die Standortauswahl und die Erfüllung der einzelnen Kriterien dokumentiert und regelmäßig überprüft. Die Auswahl der Standorte erfolgte immer auf Grundlage der rechtlichen Vorschriften in Abstimmung mit dem Verkehrsministerium und den betroffenen Kommunen. “
Die Ergebnisse der Prüfungen sind über die Homepage der LUBW öffentlich verfügbar. Für die besonders im Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit stehende Messstelle Stuttgart Am Neckartor wurde eigens eine Seite mit Fragen und Antworten (FAQ) auf der Homepage des Ministeriums für Verkehr eingerichtet.
Mit der Organisation des Workshops wollte das Ministerium für Verkehr für Klarheit in der Diskussion sorgen. „Der Workshop hat bestätigt, dass keine begründeten Zweifel an der Qualität, dem Umfang und den Standorten der Messungen zur Luftqualität bestehen“, so Christoph Erdmenger, Leiter der Abteilung Nachhaltige Mobilität im Ministerium für Verkehr.