Atomenergie

Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Neckarwestheim II

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Das Atomkraftwerk Neckarwestheim. (Bild: Patrick Seeger / dpa)

Bei einer planmäßigen Wirbelstromprüfung bei Dampferzeugerheizrohren wurden punktförmige Bereiche festgestellt, bei denen die Wanddicke von außen her verringert ist. Das Ereignis hat die  Meldekategorie N, Normalmeldung. Nach internationaler Bewertungsskala INES „Stufe 0“ – hat es keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung.

Im Rahmen der zurzeit laufenden Revisionsarbeiten im Kernkraftwerk Neckarwestheim (Block II) führte der Betreiber planmäßig eine Wirbelstromprüfung an Heizrohren von zwei Dampferzeugern durch. In einem der Dampferzeuger wurde dabei an einigen Heizrohren festgestellt, dass es punktförmige Bereiche gibt, bei denen die Wanddicke von außen her verringert ist. Nach Erweiterung des Inspektionsumfangs im betroffenen Bereich des Dampferzeugers auf 100 Prozent beläuft sich die Zahl der Heizrohre mit derartigen Befunden auf insgesamt 31 von 4118 Heizrohren.

Einstufung durch den Kraftwerksbetreiber: Meldekategorie N: Normalmeldung; INES 0: keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung.

Maßnahmen des Kraftwerksbetreibers

Die Heizrohre wurden zusätzlich einer visuellen Inspektion unterzogen. Dabei zeigten sich keine Auffälligkeiten. Im Zuge der noch laufenden Ursachenklärung wurden im Dampferzeuger Proben für chemische Analysen entnommen. Ein Teil der betroffenen Heizrohre, insbesondere diejenigen mit größerer Schwächung der Wanddicke, wurde im Hinblick auf den weiteren Betrieb vorsorglich verschlossen. Der Betreiber beabsichtigt außerdem, die nächste Wirbelstromprüfung am betroffenen Dampferzeuger vorzuziehen.

Im Leistungsbetrieb beziehungsweise im Störfall findet in den Dampferzeugern der Wärmeübertrag vom Primär- auf den normalerweise aktivitätsfreien Sekundärkreis statt, wobei den Wänden der Heizrohre die Barrierenfunktion zukommt. Bei einer Undichtigkeit der Heizrohre käme es zu einem unerwünschten Aktivitätsübertrag vom Primär- auf den Sekundärkreis.

Die festgestellten Befunde hatten während des bisherigen Betriebs keine Auswirkungen. Ein großflächiges Heizrohrversagen ist auch für den Weiterbetrieb auszuschließen. Eine Undichtigkeit der nicht verschlossenen Heizrohre mit Aktivitätsübertrag ist bis zur nächsten Prüfung ebenfalls nicht zu erwarten

Ergänzende Informationen für die Redaktionen

Die für die kerntechnische Sicherheit bedeutsamen Ereignisse sind den atomrechtlichen Aufsichtsbehörden der Länder nach den bundeseinheitlichen Kriterien der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung – AtSMV zu melden. Ziel des Meldeverfahrens ist, den Sicherheitsstand der Kernkraftwerke zu überwachen, dem Auftreten ähnlicher Fehler in anderen Kernkraftwerken vorzubeugen und die gewonnenen Erkenntnisse in sicherheitstechnische Verbesserungen einfließen zu lassen.

Die meldepflichtigen Ereignisse sind unterschiedlichen Kategorien zugeordnet (Erläuterungen zu den Meldekriterien für meldepflichtige Ereignisse):

  • Kategorie S (Unverzügliche Meldung): Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde unverzüglich gemeldet werden müssen, damit sie gegebenenfalls in kürzester Frist Prüfungen einleiten oder Maßnahmen veranlassen kann. Hierunter fallen auch die Vorkommnisse, die akute sicherheitstechnische Mängel aufzeigen.
  • Kategorie E (Meldung innerhalb von 24 Stunden): Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde binnen 24 Stunden gemeldet werden müssen, damit sie gegebenenfalls in kurzer Frist Prüfungen einleiten oder Maßnahmen veranlassen kann. Hierunter fallen auch die Ereignisse, deren Ursache aus Sicherheitsgründen in kurzer Frist geklärt und gegebenenfalls in angemessener Zeit behoben werden muss. In der Regel handelt es sich dabei um sicherheitstechnisch potentiell - aber nicht unmittelbar – signifikante Ereignisse.
  • Kategorie N (Meldung bis zum fünften Werktag): Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde innerhalb von fünf Werktagen gemeldet werden müssen, um eventuelle sicherheitstechnische Schwachstellen frühzeitig erkennen zu können. Dies sind in der Regel Ereignisse von geringer sicherheitstechnischer Bedeutung, die über routinemäßige betriebstechnische Einzelereignisse bei vorschriftsmäßigem Anlagenzustand und -betrieb hinausgehen. Unverfügbarkeiten von Komponenten/Systemen, die durch im Betriebshandbuch spezifizierte Prozeduren temporär beabsichtigt herbeigeführt werden, sind nicht meldepflichtig, wenn dies auch in der Sicherheitsspezifikation des Betriebshandbuches entsprechend berücksichtigt ist.

Internationale Bewertungsskala INES

Aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Betreibern der Kernkraftwerke und dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit werden meldepflichtige Ereignisse in Kernkraftwerken auch nach der Bewertungsskala INES (International Nuclear and Radiological Event Scale) der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) und der Nuklearenergie-Agentur (NEA) der OECD bewertet. Sie hat eine rasche und für die Öffentlichkeit verständliche Bewertung eines Ereignisses zum Ziel.

Die Skala umfasst sieben Stufen:

  1. Störung
  2. Störfall
  3. Ernster Störfall
  4. Unfall mit örtlich begrenzten Auswirkungen
  5. Unfall mit weitergehenden Auswirkungen
  6. Schwerer Unfall
  7. Katastrophaler Unfall

Meldepflichtige Ereignisse, die nach dem INES-Handbuch nicht in die Skala von 1 bis 7 einzuordnen sind, werden unabhängig von der sicherheitstechnischen Bedeutung nach nationaler Beurteilung der „Stufe 0” zugeordnet.

Weitere Meldungen

Ein Mann hält in Stuttgart den Zapfhahn einer Wasserstofftankstelle an den Stutzen eines Wasserstoffautos.
Wasserstoff

Land fördert Entwicklung von Wasserstoff-Lkw

Photon
Innovation

Land entwickelt Regional­förderung strategisch weiter

Visualisierung Gebäude Cyber Valley Tübingen
Forschung

Spatenstich für Innovations­zentrum Cyber Valley 2

Brennelemente-Zwischenlager Philippsburg
Meldepflichtiges Ereignis

Vorfall im Brennelement­zwischenlager Philippsburg

Die derzeit größte Photovoltaik-Anlage auf einem See, aufgenommen mit einer Drohne.
Erneuerbare Energien

Bundesweit größter schwimmender Solarpark

Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg Agri-PV-Forschungsanlage
Landwirtschaft

Forschungsanlage für Agri-Photovoltaik

Teilnehmende der Pressekonferenz beim 2. Wärmegipfel (von links nach rechts): Dr. Susanne Nusser, stv. Hauptgeschäftsführerin Städtetag Baden-Württemberg, Umweltministerin Thekla Walker, Patrick Holl, erster Beigeordneter Gemeindetag Baden-Württemberg, Prof. Dr. Martin Pehnt, wissenschaftlicher Geschäftsführer und Vorstand ifeu
Wärmegipfel 2024

Gemeinsam Richtung klimaneutrale Zukunft

Gelbe Fässer für Atommüll (Foto: © dpa)
Kernenergie

Infoforum zur Rücknahme von radioaktiven Abfällen

Landesvertretung Berlin: Geothermie-Veranstaltung mit Staatssekretär Baumann
Geothermie

Fachveranstaltung zu Geothermie in Berlin

Die Kabinettsmitglieder sitzen am Kabinettstisch der Villa Reitzenstein.
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 8. Oktober 2024

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (links) und der stellvertretende von Molda Premierminister Dumitru Alaiba (rechts) unterzeichnen eine Absichterklärung.
Delegationsreise

Kretschmann besucht Republik Moldau

Arbeiter verlegen Rohre für ein Wärmenetz. (Foto: © dpa)
Wärmeversorgung

Land fördert drei weitere Wärmenetze

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (links) mit Rumäniens Premierminister Ion-Marcel Ciolacu (rechts)
Europa

Kretschmann auf Delegationsreise im Donauraum

Umweltministerin Thekla Walker steht bei einer Aktion der Nachhaltigkeits- und Energiewendetage mit weiteren Personen vor dem Fuß eines Windrads und gibt dessen Start frei.
Klimaschutz

Klimaschutz in all seinen Facetten

Stromleitungen (Quelle: dpa)
Energie

Herausforderungen und Lösungen auf dem Strommarkt