Kernkraft

Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Philippsburg

Kernkraftwerk Philippsburg ohne Türme (Aufnahme vom 03.06.2020)

Bei einer Begehung des Brennelementzwischenlagers in Philippsburg wurde ein Ausfall der Kransteuerung festgestellt. Für Menschen und Umwelt bestand keine Gefahr.

Im Rahmen einer Begehung des Zwischenlagers am 8. August 2024 hat der Genehmigungsinhaber eine Fehlermeldung am Sicherheitsleittechnik-Panel festgestellt. Diese Fehlermeldung trat auf, weil ein Modul der Sicherheitsleittechnik des Krans eine Störung hatte. Der Genehmigungsinhaber stufte das Ereignis als Meldekategorie N (gleich normal) ein; INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung). Der Betreiber hat das betroffene Modul gegen ein baugleiches Modul mit identischer Konfiguration ausgetauscht.

Der Kran wurde zu dem Zeitpunkt, als die Störung auftrat, nicht benutzt. Infolge der Störung konnte er auch nicht eingeschaltet werden. Diese auslegungsgemäße Reaktion der Kransteuerung auf den Fehler war sicherheitsgerichtet (Verriegelung des Krans). Die sicherheitstechnische Bedeutung des Ereignisses ist daher sehr gering. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen und die Umwelt.

Meldestufen

Die für die kerntechnische Sicherheit bedeutsamen Ereignisse sind den atomrechtlichen Aufsichtsbehörden der Länder nach den bundeseinheitlichen Kriterien der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung – AtSMV zu melden. Ziel des Meldeverfahrens ist, den Sicherheitsstand der Kernkraftwerke zu überwachen, dem Auftreten ähnlicher Fehler in anderen Kernkraftwerken vorzubeugen und die gewonnenen Erkenntnisse in sicherheitstechnische Verbesserungen einfließen zu lassen.

Die meldepflichtigen Ereignisse sind unterschiedlichen Kategorien zugeordnet (Erläuterungen zu den Meldekriterien für meldepflichtige Ereignisse):

  • Kategorie S (Unverzügliche Meldung): Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde unverzüglich gemeldet werden müssen, damit sie gegebenenfalls in kürzester Frist Prüfungen einleiten oder Maßnahmen veranlassen kann. Hierunter fallen auch die Vorkommnisse, die akute sicherheitstechnische Mängel aufzeigen.
  • Kategorie E (Meldung innerhalb von 24 Stunden): Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde binnen 24 Stunden gemeldet werden müssen, damit sie gegebenenfalls in kurzer Frist Prüfungen einleiten oder Maßnahmen veranlassen kann. Hierunter fallen auch die Ereignisse, deren Ursache aus Sicherheitsgründen in kurzer Frist geklärt und gegebenenfalls in angemessener Zeit behoben werden muss. In der Regel handelt es sich dabei um sicherheitstechnisch potentiell – aber nicht unmittelbar – signifikante Ereignisse.
  • Kategorie N (Meldung bis zum fünften Werktag): Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde innerhalb von fünf Werktagen gemeldet werden müssen, um eventuelle sicherheitstechnische Schwachstellen frühzeitig erkennen zu können. Dies sind in der Regel Ereignisse von geringer sicherheitstechnischer Bedeutung, die über routinemäßige betriebstechnische Einzelereignisse bei vorschriftsmäßigem Anlagenzustand und -betrieb hinausgehen. Unverfügbarkeiten von Komponenten/Systemen, die durch im Betriebshandbuch spezifizierte Prozeduren temporär beabsichtigt herbeigeführt werden, sind nicht meldepflichtig, wenn dies auch in der Sicherheitsspezifikation des Betriebshandbuches entsprechend berücksichtigt ist.

Internationale Bewertungsskala INES

Aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Betreibern der Kernkraftwerke und dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit werden meldepflichtige Ereignisse in Kernkraftwerken auch nach der Bewertungsskala INES (International Nuclear and Radiological Event Scale) der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) und der Nuklearenergie-Agentur (NEA) der OECD bewertet. Sie hat eine rasche und für die Öffentlichkeit verständliche Bewertung eines Ereignisses zum Ziel.

Die Skala umfasst sieben Stufen:

  1. Störung
  2. Störfall
  3. ernster Störfall
  4. Unfall mit örtlich begrenzten Auswirkungen
  5. Unfall mit weitergehenden Auswirkungen
  6. schwerer Unfall
  7. katastrophaler Unfall

Meldepflichtige Ereignisse, die nach dem INES-Handbuch nicht in die Skala (1 bis 7) einzuordnen sind, werden unabhängig von der sicherheitstechnischen Bedeutung nach nationaler Beurteilung der „Stufe 0“ zugeordnet.

Weitere Meldungen

Eine Frau macht ein Selfie mit einem Mann in einem Zug. An der Fensterscheibe klebt das Logo von CiCoBW
  • Nahverkehr

Mitnahme-Aktion in Bus und Bahn startet

Photovoltaik Lärmschutzelemente
  • Erneuerbare Energien

Land fördert Photovoltaik an Mobilitätsinfrastrukturen

In Westen gekleidete Polizisten stehen in Reutlingen. (Bild: picture alliance/Silas Stein/dpa)
  • Sicherheit

Stellungnahme zur „Letzten Generation“

Blick vom Urenkopf auf Fischerbach im Kinzigtal
  • Ländlicher Raum

Aktuelle LEADER-Projekte im Landkreis Rastatt

Portraits der Preisträgerinnen
  • Forschung

Landesforschungspreis und Preis für mutige Wissenschaft 2024

Hochhaus mit Holzfassade
  • Forst

Besuch des Verwaltungs- und Bildungszentrums „KARLA“

Aufstockung in Holzbauweise
  • Forst

Hauk besucht Projekt „Garagenaufstockung“

Im Wasser einer renaturierten Moorfläche spiegelt sich die Sonne. (Foto: © dpa)
  • Naturschutz

Renaturierung des Moors „Alter Weiher“

Peter Hauk, Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
  • Sommertour

Peter Hauk auf Sommertour

Stromzähler (Bild: dpa)
  • Energie

Sinkende Strom- und Wärmepreise

Ein Polizist geht an einem Warndreieck mit der Aufschrift „Unfall“ vorbei. (Foto: © dpa)
  • Polizei

Positive Verkehrsunfallbilanz

Personen stehen in einem Kreis in einer Eingangshalle
  • Sommertour

Sommertour „Nachhaltig Bauen“

Illustrierte Bildcollage mehrer Personen mit verschiedener Fortbewegungsmitteln wie Bus und Bahn, Fahrrad, E-Auto oder E-Scooter un zu Fuß vor der Kulisse einer grünen Stadtmitte auf dem Weg zum Einkaufen oder zur Arbeit.
  • Mobilität

Landesmobilitätsgesetz geht in die Anhörung

  • Forst

Impulse für die Klimaanpassung der Wälder

Ein Haus, dessen Grundgerüst aus Holz besteht, steht in einem Tübinger Neubaugebiet. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)
  • Bauen

Mehr Nachhaltigkeit beim Bauen

Wald (Bild: © Archiv ForstBW - Fotografin Ulrike Klumpp)
  • Forst

Hotspot für den Waldnaturschutz

Recycling (Titelbild der Abfallbilanz 2023)
  • Abfallbilanz 2023

Bioabfälle und Wertstoffe sind wertvolle Ressourcen

Ein Mann joggt entspannt und gut gelaunt über eine Straßenkreuzung in einem Wohngebiet. Parallel zu ihm fahren Radfahrerinnen und Radfahrer an ihm vorbei.
  • Fuss- und Radverkehr

Neue Rad- und Fußgängerbrücke in Heidelberg

ELR Gemeinde
  • Ländlicher Raum

ELR fördert unterjährig 129 Projekte

Minister Hermann steht vor einem Gleis, das vom Unwetter zerstört wurde.
  • Unwetterschäden

Neue Förderregeln für Infrastruktur der Kommunen

Das Logo von Invest BW
  • Invest BW

Förderaufruf zu Klimaschutz und Digitalisierung

Ein Maurer arbeitet mit Zement und Mörtel an einer Ziegelwand.
  • Baurecht

Bauen schneller und einfacher machen

Datenarbeit und Tablet, Laptop mit Architekturprojekt auf der Baustelle am Schreibtisch im Büro.
  • Raumordnungsplanung

Planungsverfahren effizienter und flexibler machen

Schülerlotse geht mit Schulkindern über Zebrastreifen
  • Fußverkehr

Schulwege bei Fußverkehrs-Checks 2024 im Fokus