An dem vom Bundestag beschlossenen Cannabis-Gesetz besteht aus Sicht des Justizministeriums erheblicher Änderungsbedarf. Baden-Württemberg initiiert deshalb die Einberufung des Vermittlungsausschusses und bringt neun Änderungsanträge im Bundesrat ein.
An dem vom Bundestag am 23. Februar 2023 beschlossenen Cannabis-Gesetz besteht aus Sicht des Ministeriums der Justiz und für Migration erheblicher Änderungsbedarf. Baden-Württemberg initiiert deshalb die Einberufung des Vermittlungsausschusses und bringt insgesamt neun Änderungsanträge im Bundesrat ein, die im morgigen Rechtsausschuss behandelt werden.
Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges sagte: „Ich habe nach wie vor ganz erhebliche und grundsätzliche Bedenken gegen dieses Gesetz, denn mit einer Legalisierung wird die Hemmschwelle zum Konsum auch für Minderjährige sinken, bei denen Cannabiskonsum aber zu erheblichen Schädigungen im Gehirn führen kann. Das Argument, mit der geplanten Legalisierung könnte der Schwarzmarkt verdrängt werden, halte ich darüber hinaus für lebensfremd, denn eine vollständige Kontrolle von Einfuhr, Abgabe und Qualität der Drogen ist auch nach einer Legalisierung illusorisch. Auf die schlechte Idee der Legalisierung von Cannabis folgt nun leider eine noch schlechtere Umsetzung. Das Gesetz in dieser Form wird zu vielen Problemen führen, gerade im Justizbereich. Wir haben deshalb Änderungsanträge in den Bundesrat eingebracht, damit grundlegende Bedenken ausgeräumt werden. Die Länder müssen jetzt – quasi in letzter Sekunde – noch einiges geraderücken, vor allem im Justizbereich.“
Der Gesetzentwurf würde in seiner jetzigen Form Möglichkeiten zum Einsatz verdeckter Ermittlungsmaßnahmen einschränken. Um den Strafverfolgungsbehörden die bestehenden Ermittlungsmöglichkeiten zu erhalten, sind Ergänzungen in der Strafprozessordnung notwendig. Hierauf liegt ein Schwerpunkt der baden-württembergischen Änderungsanträge. Ministerin Gentges hierzu: „In dem ganzen Gesetzgebungsverfahren betont die Bundesregierung zwar immer, wie wichtig der Schutz Minderjähriger sei. Und trotzdem sollen jetzt ausgerechnet bei der Abgabe von Cannabis an Minderjährige oder auch beim bandenmäßigen Umgang mit Cannabis wichtige Ermittlungsmöglichkeiten wegfallen, die unsere Strafverfolgungsbehörden zuvor hatten. Das ist nur ein Beispiel, das zeigt, dass dieses Gesetz noch immer nicht gut gemacht ist.“
Zusatzbelastung im Justizbereich verringern
Daneben zielen die Anträge insbesondere darauf, die mit dem Gesetz einhergehende Zusatzbelastung im Justizbereich zu verringern. Das Gesetz in seiner jetzigen Form würde zu einem erheblichen Zusatzaufwand bei den Staatsanwaltschaften und Gerichten führen. Gentges weiter: „Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei den Staatsanwaltschaften und Jugendgerichten müssen händisch Akte für Akte darauf überprüfen, ob das neue Gesetz gegebenenfalls Auswirkungen auf das konkrete Verfahren hat. Bislang sind wir davon ausgegangen, dass es in Baden-Württemberg rund 19.000 Verfahren sind, bei denen dieser Zusatzaufwand anfällt. Eine neuere Auswertung zeigt jedoch, dass es rund 25.000 Verfahren sind, die durchgesehen werden müssen.“
Weitere Mehrbelastungen werden aufgrund der Anträge zur Tilgung von Eintragungen im Bundeszentralregister entstehen. Auch hier werden die Staatsanwaltschaften anhand der Strafakten in jedem Einzelfall die Voraussetzungen prüfen müssen. Darüber hinaus müssten bei verhängten Gesamtstrafen, bei denen weiterhin strafbares und künftig straffreies Verhalten zusammen abgeurteilt wurden, auf Antrag der Staatsanwaltschaft und nach Anhörung der Betroffenen eine erneute Straffestsetzung durch das Gericht erfolgen. Diese Folgen würden vermieden werden, wenn das Gesetz für die Zukunft gelten würde – so wie es bei Gesetzesänderungen grundsätzlich die Regel ist.