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Mehr Sicherheit am Bahnübergang zwischen Horb und Talheim

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Ein Güterzug fährt über eine Bahnkreuzung (Quelle: dpa).
Symbolbild

Mit der Brücke der Landesstraße 355 über die Schienen zwischen Horb am Neckar und dem Stadtteil Talheim im Kreis Freudenstadt müssen Verkehrsteilnehmende nicht mehr die Zugstrecke kreuzen. Die Überführung löst den ebenerdigen Bahnübergang ab, an dem sich in der Vergangenheit mehrfach schwere Unfälle ereignet hatten.

Verkehrsminister Winfried Hermann und Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder haben gemeinsam mit Landrat Dr. Klaus Michael Rückert und Oberbürgermeister Peter Rosenberger, Horb am Neckar, am heutigen Montag den Ausbau der Landesstraße (L) 355 bei Horb-Obertalheim mit Beseitigung des Bahnübergangs feierlich eröffnet.

Mehr Sicherheit für Verkehrsteilnehmende

Verkehrsminister Hermann betonte: „Mit der Überführung sorgen wir dafür, dass Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer die Bahnstrecke sicher überqueren können. Auch der Ausbau zu einer übersichtlicheren Streckenführung der L 355 hilft, hier zukünftig Unfälle zu vermeiden. Damit folgen wir der Vision Zero, dem Leitbild eines Straßenverkehrs ohne Tote und Schwerverletzte. Gleichzeitig verbessert sich mit der Überführung auch der Verkehrsfluss, weil niemand mehr am Bahnübergang warten muss.“

„Die L 355 ist mit Fertigstellung des neuen Abschnitts zwischen Horb und dem Kreisverkehr ‚Ziegelhof‘ nun verkehrsgerecht ausgebaut“, sagte Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder. „Die Beseitigung des gefährlichen Bahnübergangs, bei dem es in den vergangenen Jahren zu zahlreichen Unfällen mit Verletzten kam, führt zu einer deutlichen Verbesserung der Verkehrssicherheit. Aber auch die nun breitere Straße und der neue Fahrbahnbelag tragen zu einer erhöhten Verkehrssicherheit bei.“

Teil des Landes-Generalverkehrsplans

Im Rahmen der Maßnahme wurde eine Brücke über die Bahngleise gebaut und die Landesstraße zwischen dem Kreisverkehr „Ziegelhof“ über den Bahnübergang und weiter in Richtung Horb ausgebaut. Das Projekt ist als Eisenbahnkreuzungsmaßnahme Teil des Generalverkehrsplans des Landes. 2018 wurde der Planfeststellungsbeschluss erlassen sowie weitere vorbereitende Planungen durchgeführt. Der feierliche Spatenstich für die Bauarbeiten an der L 355 erfolgte im Juni 2022, nachdem vorab bereits wichtige Ausgleichsmaßnahmen zur Sicherung der ökologischen Funktion (CEF-Maßnahmen) erfolgreich umgesetzt worden waren.

Gesamtbauzeit von 17 Monaten

Für die Beseitigung des Bahnübergangs wurde eine Bauzeit von anderthalb Jahren vorgesehen, die jedoch nicht voll ausgeschöpft werden musste. Während der Gesamtbauzeit von rund 17 Monaten wurde zunächst abseits der Landesstraße die neue Brücke erstellt. Ein Meilenstein war der Einhub der sechs Beton-Fertigteilträger, jeweils mit einem Gewicht von 40 Tonnen und einer Länge von 20 Metern. Die Teile wurden während nächtlichen Sperrpausen der Bahn eingehoben, sodass der Bahnverkehr durch die Arbeiten nicht behindert wurde.

Ausbau und Fahrbahnsanierung

Ab Anfang dieses Jahres erfolgte schließlich der Straßenbau. Dieser umfasste den Ausbau der Landesstraße auf einer Länge von 1,2 Kilometern, die Schüttung der Anschlussrampen an das neue Brückenbauwerk sowie eine Fahrbahnsanierung im Bereich zwischen Industriestraße, Industriegebiet Heiligenfeld, und dem Anschluss an die neue Eisenbahnüberführung. Außerdem wurden Wege und Anschlüsse mit einer Gesamtlänge von rund zwei Kilometern neu hergestellt.

DB Netz AG und Bund tragen jeweils etwa ein Fünftel der Baukosten

Die Baukosten betragen rund 3,8 Millionen Euro. Davon werden jeweils 750.000 Euro von der DB Netz AG und vom Bund getragen. Der Anteil des Landes Baden-Württemberg beträgt rund 2,3 Millionen Euro. Diese beinhalten die Kosten der Bahnübergangsbeseitigung sowie weitere Arbeiten, insbesondere die Fahrbahnsanierung, die im Rahmen der Maßnahme ausgeführt wurden. Die Kosten der weiteren Arbeiten wie der Fahrbahnsanierung werden nicht zu den sogenannten kreuzungsbedingten Kosten gezählt, da diese unabhängig von der Kreuzung der L 355 mit der Strecke der Deutschen Bahn anfallen. Daher entfallen diese Kosten auf das Land.

Regierungspräsidium Karlsruhe: L 355, Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs zwischen Horb am Neckar und Obertalheim

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