301 Menschen haben sich 2022 an die Antidiskriminierungsstelle des Landes gewandt, 80 mehr als im Vorjahr. 30 Prozent davon waren Anfragen wegen rassistischer Diskriminierung. Die Dunkelziffer liegt deutlich höher.
Im Jahr 2022 haben sich 301 Menschen in Baden-Württemberg an die Antidiskriminierungsstelle des Landes (LADS) gewandt, 80 mehr als im Vorjahr (221 Anfragen im Jahr 2021). Dabei nahmen die Anfragen zu rassistischer Diskriminierung einen hohen Anteil von etwa 30 Prozent ein. Das gab Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha am Montag, 20. März 2023, im Vorfeld des Internationalen Tages gegen Rassismus bekannt, der jährlich am 21. März begangen wird.
„Für viele Menschen sind Diskriminierungserfahrungen noch immer Alltag“, so Minister Lucha. „Das zeigen die gestiegenen Anfragen von Betroffenen, die bei der Antidiskriminierungsstelle des Landes Baden-Württemberg eingehen. Die Anzahl der eingehenden Anfragen sagt allerdings noch nichts über die tatsächlichen Diskriminierungen aus, denn in vielen Fällen melden Betroffene diskriminierende Vorfälle erst gar nicht. Das muss sich ändern.“
Nicht weg-, sondern hinsehen
Unter den Anfragen an die Antidiskriminierungsstelle des Landes, die sich auf eine rassistische Diskriminierung beziehen, waren im Jahr 2022 die Lebensbereiche „Behörden“, „Arbeit“ und „Bildung“ am häufigsten vertreten. Betroffene wandten sich in vielen Fällen auch an die LADS, weil sie im Kontakt mit staatlichen Stellen, also beispielsweise mit Behörden, Ämtern, Schulen und Hochschulen, rassistische Diskriminierungen erlebt haben. „Rassismus gedeiht da am besten, wo wir wegschauen“, sagte Lucha. „Der Internationale Tag gegen Rassismus mahnt uns, nicht weg-, sondern hinzusehen.“ Der erste Schritt bei der Bekämpfung von Rassismus sei es, anzuerkennen, dass Rassismus in unserer Gesellschaft in vielen Formen und Zusammenhängen auftritt. Dabei nahm Lucha die staatlichen Stellen nicht aus: „Der Staat hat eine Vorbildfunktion für die Gesellschaft und daher auch eine besondere Verantwortung, sich noch aktiver als bisher gegen Rassismus und Diskriminierung zu engagieren“.
Ziel der Landesregierung ist es, die Arbeit für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft zu stärken. Hierfür steht die Tätigkeit der Antidiskriminierungsstelle des Landes ebenso wie der Ausbau des Beratungsangebots für Betroffene gegen Diskriminierung. In einem Landesaktionsplan, der derzeit in Vorbereitung ist, sollen weiterhin die Maßnahmen des Landes gegen Diskriminierung gebündelt und, wo erforderlich, ausgebaut und gestärkt werden. Auch eine gesetzliche Regelung ist im Koalitionsvertrag der Landesregierung vorgesehen, um Betroffene wirksam gegen Benachteiligung zu schützen.
Die Antidiskriminierungsstelle des Landes
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration hat die Antidiskriminierungsstelle des Landes (LADS) im Jahr 2018 eingerichtet. Seitdem fungiert sie als Erst-Anlaufstelle für alle Betroffenen von Diskriminierung in Baden-Württemberg. Die LADS unterstützt Betroffene dabei, eine Beratungsstelle gegen Diskriminierung in ihrer Nähe zu finden. Aktuell gibt es im Land neun lokale Beratungsstellen (angesiedelt in Esslingen, Freiburg, Heidelberg, Heilbronn, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim, Stuttgart und Tübingen/Reutlingen). Die lokalen Beratungsstellen gegen Diskriminierung werden stets gemeinsam von Land und Kommune finanziert. Ergänzend wurde eine überregionale Beratungsstelle gegen Diskriminierung eingerichtet, um eine Beratung auch für Menschen anzubieten, in deren Nähe bislang keine lokale Beratungsstelle gegen Diskriminierung besteht. Alle Beratungsstellen in Baden-Württemberg beraten und informieren zu allen Diskriminierungsgründen.
Der Internationale Tag gegen Rassismus findet jedes Jahr am 21. März statt und führt auf das „Massaker von Sharpeville“ im Jahr 1960 zurück, bei dem 69 Demonstrierende im südafrikanischen Sharpeville erschossen wurden, die gegen die Diskriminierung aufgrund ihrer Hautfarbe protestierten. Am 21. März 1966 riefen die Vereinten Nationen erstmals den internationalen Gedenktag aus.